Ein Flächentarifvertrag für die soziale Arbeit

Der Wettbewerb zwischen katholischen und evangelischen Einrichtungen und die Konkurrenz zu anderen Wohlfahrtsverbänden und privaten und öffentlichen Trägern prägt die Situation der kirchlichen Beschäftigten. Der Wettbewerb wird vor allem über die Löhne ausgetragen. 1996 haben sich die großen diakonischen Einrichtungen zum ersten kirchlichen Arbeitgeberverband zusammengeschlossen. Der neue Verband der Diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD)war bis 2011 auch Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Die katholische Seite reagierte im Juni 2011 auf die Ausgründungen von Einrichtungen und die Flucht aus den kollektiven Regelungswerken der Caritas und der Diözesen mit einem neuen Grundsatz, der ab 2014 gilt: „entweder ganz kirchlich oder ganz weltlich“. Katholische Einrichtungen, die kein kirchliches kollektives Regelungswerk anwenden, nehmen nicht mehr am Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen nach Art. 140  GG in Verbindung mit Art137 Abs. 3 WRV (Weimarer Reichsverfassung) teil. Die Teilhabe am Kirchenprivileg wird zwar so im katholischen Bereich klarer abgegrenzt als in den evangelischen Kirchen, der Wettbewerbsdruck wird jedoch deshalb nicht kleiner, nur weil zwei unterschiedliche Lohn- und Arbeitsrechtsstandards nebeneinander akzeptiert werden.

Die Kirchen, Caritas und Diakonie lehnen bisher Verhandlungen mit den Gewerkschaften über den Abschluss von Tarifverträgen nach den Maßgaben des Tarifvertragsgesetzes ab. Tarifverträge schützen nicht nur die Beschäftigten, sondern stellen auch eine Wettbewerbsordnung dar. Deswegen fangen auch einige, wenn auch noch wenige Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber aus dem aufgewachteren Lager mittlerweile an, laut darüber nachzudenken, dass ein gemeinsamer Tarif mit nicht-kirchlichen Unternehmen der Sozialbranche Vorteile bringen könnte. Auch würde eine Solidarität untereinander helfen, im Interesse der Beschäftigten wieder angemessene Entgelte für die geleistete Arbeit durchzusetzen und so zu verhindern, dass immer öfter die Löhne gesenkt, Betriebsteile ausgegliedert und Leiharbeit eingeführt wird.

Endlich mal ein kleiner Lichtblick!

weitere Infos:

http://www.streikrecht-ist-grundrecht.de/sites/streikrecht-ist-grundrecht.de/files/Positionspapier-ver.di-Streikrecht-Kirchen.pdf

erschienen im Info-Brief Februar 2012