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Datenschutz: Vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung über das PRISM-Programm des NSA bis zur Datenlieferung an die Geheimdienste frei Haus

Als der Bundestag 1983 die Durchführung der Volkszählung beschlossen hatte, entbrannte in der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.

30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.

Dann wurde das ID2020-Projekt aufgelegt und dazu hatte der Bundestag im Januar 2021 das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Onlinezugang relevanter Daten der Verwaltungsregister durch die persönliche Steueridentifikationsnummer verankert. Diese Nummer ist eine weltweit einheitlich lesbare, biometrisch eindeutig unterlegte Identifikationsnummer, die für die globale Bevölkerungsüberwachung über Ländergrenzen hinweg von zentraler Bedeutung ist. Mit der zentralen Nummer sind die Voraussetzungen für die automatisierte Schleppnetzüberwachung von Milliarden Menschen durch National Security Agency (NSA), Microsoft, Facebook und andere Organisationen und Konzernen geschaffen. Nur mit der Identifikationsnummer können sie die Informationen, die es in vielen tausend verschiedenen Datenbanken über all die Menschen gibt, verlässlich zusammenführen.

Nun hat die EU eine Milliardenstrafe gegen den Facebook-Konzern META verhängt, weil er private Daten aus Europa auf Server in die USA übertragen hat, wo sie von den US-Geheimdiensten überwacht werden. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden vor 10 Jahren, als er genau diese Praxis anprangerte, hat sich nichts Substanzielles im Datenschutz getan. Datenschutz: Vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung über das PRISM-Programm des NSA bis zur Datenlieferung an die Geheimdienste frei Haus weiterlesen

Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und „grünen CovPass“

Als der Bundestag 1983 die Durchführung der Volkszählung beschlossen hatte, entbrannte in der der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.

30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.

Dann wurde das ID2020-Projekt aufgelegt und dazu hatte  der Bundestag im Januar 2021 das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Onlinezugang relevanter Daten der Verwaltungsregister durch die persönliche Steueridentifikationsnummer verankert. Diese Nummer ist eine weltweit einheitlich lesbare, biometrisch eindeutig unterlegte Identifikationsnummer, die für die globale Bevölkerungsüberwachung über Ländergrenzen hinweg von zentraler Bedeutung ist. Mit der zentralen Nummer sind die Voraussetzungen für die automatisierte Schleppnetzüberwachung von Milliarden Menschen durch National Security Agency (NSA), Microsoft, Facebook und andere Organisationen und Konzernen geschaffen. Nur mit der Identifikationsnummer können sie die Informationen, die es in vielen tausend verschiedenen Datenbanken über all die Menschen gibt, verlässlich zusammenführen.

Als weiterer Schritt in diese „schöne neue Welt“ wurde der digitale Impfpass namens „CovPass“ europaweit gestartet. Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und „grünen CovPass“ weiterlesen

Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und „grünen CovPass“

2. Aktualisierung Dezember 2021

Der Bundestag hatte 1983 die Durchführung der Volkszählung beschlossen. An ihr entbrannte in der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.
Doch 30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.
Zuletzt wurde das ID2020-Projekt aufgelegt, für das die weltweit einheitlich lesbare, biometrisch eindeutig unterlegte Identifikationsnummer für die globale Bevölkerungsüberwachung über Ländergrenzen hinweg von zentraler Bedeutung ist. Mit der zentralen Nummer sind die Voraussetzungen für die automatisierte Schleppnetzüberwachung von Milliarden Menschen durch National Security Agency (NSA), Microsoft, Facebook und andere Organisationen und Konzernen geschaffen. Nur mit der Identifikationsnummer können sie die Informationen, die es in vielen tausend verschiedenen Datenbanken über all die Menschen gibt, verlässlich zusammenführen.

Als weiterer Schritt in diese „schöne neue Welt“ ist nun der digitale Impfpass namens „CovPass“ europaweit gestartet. Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und „grünen CovPass“ weiterlesen

Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und „grünen CovPass“

Der Bundestag hatte 1983 die Durchführung  der Volkszählung beschlossen. An ihr entbrannte in der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.

Doch 30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.

Heute wird das ID2020-Projekt aufgelegt, für das die weltweit einheitlich lesbare, biometrisch eindeutig unterlegte Identifikationsnummer für die globale Bevölkerungsüberwachung über Ländergrenzen hinweg von zentraler Bedeutung ist. Mit der zentralen Nummer sind die Voraussetzungen für die automatisierte Schleppnetzüberwachung von Milliarden Menschen durch National Security Agency (NSA), Microsoft, Facebook und andere Organisationen und Konzernen geschaffen. Nur mit der Identifikationsnummer können sie die Informationen, die es in vielen tausend verschiedenen Datenbanken über all die Menschen gibt, verlässlich zusammenführen.

Als weiterer Schritt in diese „schöne neue Welt“ wird nun der digitale Impfpass namens „CovPass“ europaweit starten. Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und „grünen CovPass“ weiterlesen

Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke

Der Bundestag hatte 1983 die Durchführung  der Volkszählung beschlossen. An ihr entbrannte in der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.

Doch 30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.

Heute wird das ID2020-Projekt aufgelegt, für das die weltweit einheitlich lesbare, biometrisch eindeutig unterlegte Identifikationsnummer für die globale Bevölkerungsüberwachung über Ländergrenzen hinweg von zentraler Bedeutung ist. Mit der zentralen Nummer sind die Voraussetzungen für die automatisierte Schleppnetzüberwachung von Milliarden Menschen durch National Security Agency (NSA), Microsoft, Facebook und andere Organisationen und Konzernen geschaffen. Nur mit der Identifikationsnummer können sie die Informationen, die es in vielen tausend verschiedenen Datenbanken über all die Menschen gibt, verlässlich zusammenführen. Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke weiterlesen

Registermodernisierung: Jetzt kommt die Nummer, mit der staatliche Datenbanken zusammengeführt werden können

Von Markus Reuter

Registermodernisierung, das klingt erst einmal sperrig, aber dann doch irgendwie gut. Vor allem, weil damit die Hoffnung einhergeht, dass die Bürgerämter und Elterngeldstellen im Land endlich digitalisiert werden. Auch das ist mit der Registermodernisierung geplant und dennoch gibt es Grund zur Sorge. Denn mit der Modernisierung kommt jetzt auch die individuelle Personenkennzahl.

Diese ist problematisch, weil man mit ihr theoretisch die Daten aus allen staatlichen Datenbanken bei Bund, Ländern und Kommunen zusammenführen kann. Dadurch entstünde der gläserne Bürger. Das merkten Datenschützer:innen schon an, als im Jahr 2007 die individuelle Steueridentifikationsnummer eingeführt wurde. Damals wurde beteuert, dass die Steuer-ID nicht als Personenkennzahl genutzt werden würde. Doch genau das passiert jetzt. Registermodernisierung: Jetzt kommt die Nummer, mit der staatliche Datenbanken zusammengeführt werden können weiterlesen

Schufa: Datenkrake ohne Transparenz – im Dunkeln ist gut Munkeln

In den Augen vieler Verbraucher ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ein Datenkrake, der auf undurchsichtige Weise zu Bewertungen kommt, die sich direkt auf ihr Leben auswirken können.

Ein negatives Ranking bei der Schufa kann dazu führen, dass Banken ihren Kunden keinen Kredit gewähren, sie einen höheren Zinssatz zahlen müssen oder dass Telekommunikationsfirmen sich weigern, einen Internetanschluss bereitzustellen.

Verschuldete Menschen haben oft einen unglaublichen Respekt vor der „Institution“ Schufa, die eigentlich das Geschäftsmodell der Bewertung der Kreditwürdigkeit verfolgt. Sie wissen nicht wie die Bewertungen zustande kommen und fühlen sie sich ihr völlig ausgeliefert. Sie haben diese Angst völlig zu Recht, da die Schufa durch das sogenannte Scoring zu ihren Bewertungen kommt. Das erstellte Profil wird mit einer geheimen Formel berechnet und es ist unklar, welche Daten in welcher Gewichtung ins Scoring einfließen. Verbraucherschützer meinen entschlüsselt zu haben, dass Bürger besser bewertet werden, je weniger Konten oder Handyverträge sie haben und dass häufige Umzüge eher zu einer negativen Bewertung beitragen.

Rund zehn Prozent der 70 Millionen Menschen, die nach Angaben der Schufa dort ein Profil haben, haben einen oder mehrere negative Einträge. Eine Überprüfung der Einträge findet allerdings nicht statt, Fehleinträge sind so durchaus möglich. Zu den möglichen Falscheinträgen im Schufa-Algorithmus kommen noch fehleranfällige Schnittstellen bei den rund  9.000 Vertragspartnern wie Banken, Telekommunikationsanbietern und Versandhändlern hinzu.

Die Intransparenz als Geschäftsmodell der Schufa wird auch durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wohl kaum beseitigt werden. Schufa: Datenkrake ohne Transparenz – im Dunkeln ist gut Munkeln weiterlesen

BAG stoppt Kontrolle durch Spähsoftware

Eine Keylogger-Software zeichnet alle Tastatureingaben an einem Computer auf. Diese Überwachung ist dem Arbeitgeber nur gestattet, wenn er einen belegten Verdacht gegen seinen Arbeitnehmer hat – auf eine Straftat oder schwere Pflichtverletzung. »Ins Blaue hinein« ist die heimliche Kontrolle verboten und rechtfertigt keine Kündigung – so das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Mit diesem Grundsatzurteil hat das BAG einer engen digitalen Überwachung am Arbeitsplatz den Riegel vorgeschoben.

Die Fragen, ob die Arbeitnehmer damit hinlänglich vor Kontrolle am Arbeitsplatz geschützt und worauf Betriebsräte und Beschäftigte achten sollten, beantwortet der Arbeitsrechtler Dr. Peter Wedde. BAG stoppt Kontrolle durch Spähsoftware weiterlesen

Volkszählungsboykott 1987 und Datensammlung heute

Volkszählung 2Einige Leser, vor allem die älteren, werden sich erinnern: Links auf dem Bild sind die Code- Zahlen der Fragebögen zur Volkszählung 1987. Diese Zahlenfolge war auf jeder Seite des Fragebogens aufgedruckt und sollte die Anonymität der Volkszählung gewährleisten.

Doch an dem Schutz der Daten der einzelnen Person wurden schnell Zweifel laut.

Auch in Dortmund hatte sich eine Gruppe von Boykotteuren zusammengefunden, die sich weigerten, an der Befragung teilzunehmen und dies auch öffentlich machten.

Öffentlich gezeigt wurde in riesigen Lettern auf dem Rasen des Dortmunder Westfalenstadions am 15. Mai 1987 der Spruch „Boykottiert und sabotiert die Volkszählung“, vor dem Anpfiff des so wichtigen Spiels, Borussia Dortmund gegen den Hamburger SV.

Im Gegensatz zu heute, wo fast jeder alles von sich breitwillig ins Internet stellt, gaben damals 40 Prozent der Bevölkerung an, sich um die Datensicherheit bei der Volkszählung Sorgen zu machen.

Was ist seit dem passiert, dass im Zeitalter von Web 2.0 und dem National Security Agency (NSA) Skandal sich kaum jemand aufregt und protestiert und bei der recht harmlosen Datenerfassung durch die damalige Volkszählung sich breiter Widerstand regte. Volkszählungsboykott 1987 und Datensammlung heute weiterlesen