Ramstein, Völkerrecht und die systematische Missachtung des Friedensgebots des Grundgesetzes durch die Verfassungsfeinde der deutschen Kriegsregierung
Von Andreas Buderus
Der Bundespräsident identifiziert den US-Israelischen Angriffskrieg als „völkerrechtswidrig“ – und doch bleibt die deutsche Unterstützung bestehen. Militärische Infrastruktur steht weiter bereit, politische Konsequenzen bleiben aus.[1] Das ist kein Widerspruch, sondern System.
Wer verstehen will, was hier geschieht, muss sich von der Vorstellung verabschieden, es handele sich um ein außenpolitisches Problem.
Wann, wenn nicht jetzt…?!
Der Bundespräsident hat es ausgesprochen. Nicht in einer Kampfrede, nicht als Anklage, sondern fast nebenbei: Der Angriff auf den Iran sei „völkerrechtswidrig“. Ein bemerkenswerter Satz – weniger wegen seines Inhalts als wegen dessen, was danach nicht geschieht.
Denn wenn ein Krieg völkerrechtswidrig ist, dann ist er kein außenpolitisches Problem, das man kommentieren oder einordnen kann. Dann ist er ein Rechtsbruch. Und wer ihn unterstützt, unterstützt diesen Rechtsbruch. So schlicht ist das.
Und genau deshalb wird es nicht ausgesprochen.
- Statt Konsequenzen: Ausflüchte.
- Statt Klarheit: Prüfaufträge.
- Statt Bruch: Kontinuität.[2]
Während offiziell noch „geprüft“ wird, läuft der Betrieb weiter: Militärische Infrastruktur bleibt verfügbar, Bündnistreue wird beschworen, politische Verantwortung verdampft im Nebel technokratischer Formeln.
Das eigentliche Problem ist also nicht Unwissen.
Es ist die Weigerung, aus erkanntem Unrecht Konsequenzen zu ziehen.
Damit verschiebt sich die Frage.
Es geht nicht mehr nur um Krieg und Frieden im Nahen Osten. Es geht um die Bundesrepublik Deutschland selbst. Nicht unser Krieg!? – Organisierte Beihilfe zum Krieg weiterlesen












