Zehn Jahre nach seiner Einführung verliert der Mindestlohn in Deutschland immer mehr an Bedeutung.
Zum Jahreswechsel 2024/25 trat die zweite Stufe der Mitte 2023 von der Mindestlohnkommission beschlossenen Anhebung der Lohnuntergrenze in Kraft.
Nach dem er zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro gestiegen ist, ergibt sich ab dem 1. Januar 2025 eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro.
Wie schon im Vorjahr beträgt die Erhöhung bloß 41 Cent pro Arbeitsstunde auf jetzt 12,82 Euro. Dies bedeutet einen Zuwachs um 3,3 Prozent, während die Lohnuntergrenzen im EU-Durchschnitt laut dem WSI-Mindestlohnbericht angesichts hoher Inflationsraten um 9,7 Prozent angehoben wurden.
Für die Beschäftigten, die bei uns für den Mindestlohn tätig sind, bedeutet die Minianhebung ein weiteres Jahr mit sinkenden Reallöhnen. Schließlich lag die Teuerungsrate hierzulande 2023 bei 5,9 und im Jahr zuvor bei sieben Prozent, also jeweils deutlich über der in der Mindestlohnkommission beschlossenen Anhebung. Durchsetzbar war der von vielen Seiten kritisierte Beschluss lediglich, weil die Vertreter der Beschäftigten in der Kommission mit der Stimme der Vorsitzenden, Christiane Schönefeld, überstimmt worden waren.
Die Gewerkschaften sind darüber in Rage, wollten sie doch bei der letzten Festlegung eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,50 Euro durchsetzen. Inwieweit die Aufregung ehrlich ist, darf angesichts ihrer mageren Tarifabschlüsse in den Jahren 2022 und 2023, Absprachen mit Regierung und Unternehmerschaft in der konzertierten Aktion und der Zulassung von Sonderzahlungen als Tarifverhandlungsergebnisse fraglich bleiben. Mindestlohn steigt 2025 wieder nur im Centbereich – wenn er denn überhaupt gezahlt wird weiterlesen