Still und leise hat die Bundesregierung am 1. Juni 2022 für Ukraine-Flüchtlinge eine Vorzugsbehandlung eingeführt. Sie fallen nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz, können nun sofort Hartz IV-Leistungen beziehen, unterliegen keiner Residenzpflicht und brauchen nicht mehr ihre Vermögensverhältnisse prüfen lassen. Hinzu kommt, dass städtische Baugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften zum Beispiel in den ostdeutschen Bundesländern angekündigt haben, alle freien und demnächst freiwerdenden Wohnungen ausschließlich an Menschen aus der Ukraine zu vergeben. Alle anderen Wohnungssuchenden, die zum Teil seit Jahren auf den Wartelisten stehen, können sich wieder hinten anstellen.
Wer nun denkt, die Bundesregierung belohnt die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nun dafür, dass sie nach Deutschland und nicht nach Russland geflohen sind und sich besonders NATO-treu zeigen, begreift nur die halbe Wahrheit, denn man kann der Ampelkoalition durchaus unterstellen, die meist gut ausgebildeten Frauen aus der Ukraine als billige Arbeitskräfte zu rekrutieren. Mit dem Leistungsbezug aus der Grundsicherung ist nämlich die Voraussetzung für eine Beschäftigung in den Programmen des „Sozialen Arbeitsmarkts“ erfüllt und forciert den politisch gewollten weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors. Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten nun die staatliche Grundsicherung und können damit für den „Sozialen Arbeitsmarkt“ zugerichtet werden weiterlesen