Schlagwort-Archive: Sozialer Arbeitsmarkt

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten nun die staatliche Grundsicherung und können damit für den „Sozialen Arbeitsmarkt“ zugerichtet werden

Still und leise hat die Bundesregierung am 1. Juni 2022  für Ukraine-Flüchtlinge eine Vorzugsbehandlung eingeführt. Sie fallen nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz, können nun sofort Hartz IV-Leistungen beziehen, unterliegen keiner  Residenzpflicht und brauchen nicht mehr ihre Vermögensverhältnisse prüfen lassen. Hinzu kommt, dass städtische Baugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften zum Beispiel in den ostdeutschen Bundesländern angekündigt haben, alle freien und demnächst freiwerdenden Wohnungen ausschließlich an Menschen aus der Ukraine zu vergeben. Alle anderen Wohnungssuchenden, die zum Teil seit Jahren auf den Wartelisten stehen, können sich wieder hinten anstellen.

Wer nun denkt, die Bundesregierung belohnt die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nun dafür, dass sie nach Deutschland und nicht nach Russland geflohen sind und  sich besonders NATO-treu zeigen, begreift nur die halbe Wahrheit, denn man kann der Ampelkoalition durchaus unterstellen, die meist gut ausgebildeten Frauen aus der Ukraine als billige Arbeitskräfte zu rekrutieren. Mit dem Leistungsbezug aus der Grundsicherung ist nämlich die Voraussetzung für eine Beschäftigung in den Programmen des „Sozialen Arbeitsmarkts“ erfüllt und forciert den politisch gewollten weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors. Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten nun die staatliche Grundsicherung und können damit für den „Sozialen Arbeitsmarkt“ zugerichtet werden weiterlesen

Das Teilhabechancengesetz wird als „Sozialer Arbeitsmarkt“ über den grünen Klee gelobt –Wesentliches wird dabei allerdings übersehen

Da sind sich SPD, DGB und auch die Bundesagentur für Arbeit einig und stellen einhellig fest, dass der Grundansatz der Förderungsmöglichkeiten durch das Teilhabechancengesetz ausgesprochen positiv ist und meinen, dieses stelle einen substanziellen Fortschritt in der Arbeitsförderung dar.

Diese Einschätzung wird unreflektiert auch in den örtlichen Partei-, Gewerkschafts- und Jobcentergliederungen übernommen und über den grünen Klee gelobt. Dabei scheint man bei den Auswertungen nicht in die Tiefe zu gehen und mittlerweile gilt wohl allgemein der neoliberale Grundsatz: „Sozial ist was Arbeit schafft“. Das Teilhabechancengesetz wird als „Sozialer Arbeitsmarkt“ über den grünen Klee gelobt –Wesentliches wird dabei allerdings übersehen weiterlesen

Ein Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“ mit dem „Teilhabechancengesetz“ – zur Stabilisierung und Ausbau des Niedriglohnsektors

Vor einem Jahr trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Die Bundesregierung stellte vier Milliarden Euro bereit, um Unternehmen, die Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen anbieten, die Lohnkosten zu subventionieren. Ohne jegliche sozialpolitische Diskussion wurde mit dem neuen Gesetz ein gravierender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Neuerdings stehen allen wirtschaftlichen Organisationsformen, auch den heimischen Privatunternehmen, staatlich geförderte Beschäftigung ohne Einschränkung offen.

Der Staat zahlt den Unternehmen beim Zustandekommen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit den neuen Instrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) oder „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EVL) bis zu 100 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Die Kriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wurden über Bord geworfen, die bislang eine geförderte Beschäftigung nur bei sozialen Trägern und öffentlichen Einrichtungen erlaubte.

Die Bundesregierung ging ursprünglich von rund 800.000 erwerbslosen Menschen aus, die mithilfe dieses Programms eine Beschäftigung aufnehmen und verschweigt, dass hier der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut werden soll, damit die deutschen Unternehmen weiterhin den Weltmarkt dominieren können. Ein Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“ mit dem „Teilhabechancengesetz“ – zur Stabilisierung und Ausbau des Niedriglohnsektors weiterlesen

Sozialer Arbeitsmarkt: mit dem „Teilhabechancengesetz“ die Teilhabechancen deutscher Unternehmen am Weltmarkt verbessern

Die Regierungskoalition hat Ende letzten Jahres im Bundestag das Teilhabechancengesetz beschlossen, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Sie stellt vier Milliarden Euro bereit, um Unternehmen, die Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen anbieten, die Lohnkosten zu subventionieren. Ohne jegliche sozialpolitische Diskussion wurde mit dem neuen Gesetz ein gravierender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Neuerdings stehen allen wirtschaftlichen Organisationsformen, auch den heimischen Privatunternehmen, staatlich geförderte Beschäftigung ohne Einschränkung offen.

Der Staat zahlt den Unternehmen beim Zustandekommen einer sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigung in den ersten zwei Jahren 100 Prozent sowie in den folgenden drei Jahren absteigend 90, 80 und 70 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Die Kriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wurden über Bord geworfen, die bislang die geförderte Beschäftigung nur bei sozialen Trägern und öffentlichen Einrichtungen erlaubte.

Rund 800.000 erwerbslose Menschen werden voraussichtlich mithilfe dieses Programms eine Beschäftigung aufnehmen und so soll der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut werden, damit die deutschen Unternehmen weiterhin den Weltmarkt dominieren können. Sozialer Arbeitsmarkt: mit dem „Teilhabechancengesetz“ die Teilhabechancen deutscher Unternehmen am Weltmarkt verbessern weiterlesen

Die Arbeitsverwaltung unter Druck – sie macht schon Eigenreklame für 1,50-Euro-Jobs und den Sozialen Arbeitsmarkt

oeffentlicher-dienst-540x304Am Freitag, dem 30. Januar 2015 war in der Dortmunder Lokalausgabe der Lensing-Presse eine ganze Seite für eine große Werbeaktion des Jobcenters und der Agentur für Arbeit reserviert.

Unter der Überschrift „Das leisten arbeitslose Menschen für die Stadt Dortmund“ wurden 2.733 Arbeitsgelegenheiten (AGH) auf 4 Stadtplänen aufgeführt: „888 Menschen helfen sozial Benachteiligten … – 704 Menschen kümmern sich um Kinder und Jugendliche – 802 Menschen tragen zur Verschönerung des Stadtbildes bei… – 339 Menschen unterstützen Senioren und behinderte Menschen“.

Dazu wird die ergreifende Geschichte eines Polizisten aus Afghanistan erzählt, der sich rührend für 1,50 Euro um einen alten Mann kümmert – seine Perspektive soll so aussehen: „Seine AGH wurde bereits verlängert. Er soll noch eine weitere Qualifizierung durchlaufen, dann dürfte seiner Festanstellung nichts mehr im Wege stehen.

Nicht nur, dass dies eine Verhöhnung der Erwerbslosen und Arbeitslosengeld 2-Bezieher ist, sondern es wird auch verschwiegen, dass die „guten Seelen“ heftige Sanktionen, das heißt massive Kürzung ihres schon jetzt unter der Pfändungsgrenze liegenden Einkommens erhalten, wenn sie nicht spuren. Seit Jahren müssen sie allen zeigen, dass sie arbeiten wollen und etwas leisten können und nun auch die Rolle der „guten Seelen“ hergeben müssen. Doch niemand sagt, dass die Stadt ohne diese Menschen viele Pflichtaufgaben gar nicht mehr erfüllen kann.

Mit diesen Kampagnen will man uns die breit vertretene Idee vom Sozialen Arbeitsmarkt schmackhaft machen – eine Idee, die nun auch in Dortmund favorisiert wird, um die Zahl der erwerbslosen Menschen zu senken.

Bei den Begrifflichkeiten geht derzeit auch in Dortmund einiges durcheinander.

Es scheint wichtig, noch mal klar zu haben, was denn Arbeitsgelegenheiten/1,50 € Jobs sind und was es mit dem Sozialen Arbeitsmarkt auf sich hat. Die Arbeitsverwaltung unter Druck – sie macht schon Eigenreklame für 1,50-Euro-Jobs und den Sozialen Arbeitsmarkt weiterlesen