Ab dem 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt werden. Für Betroffene sind nicht Begriffe entscheidend, sondern die Einschränkungen bestehender Schutzrechte. Leistungsberechtigte verlieren drei zentrale Sicherungen: das Schlichtungsverfahren bei Streit mit dem Jobcenter, die Karenzzeit beim Vermögen und einen Teil des bisherigen Schutzes bei hohen Wohnkosten.
Aus Bürgergeld wird die neue Grundsicherung
Die neue Grundsicherung soll das Bürgergeld ablösen und stärker auf Vermittlung, Mitwirkung und Kontrolle setzen. Die Reform verändert damit das Verhältnis zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden: Mehr Macht für die Behörde, weitere Entrechtung der Leistungsberechtigten.
Während das Bürgergeld stärker auf Kooperation, Vertrauenszeit und Schonfristen ausgerichtet werden sollte als zuvor Hartz IV, zieht die Neue Grundsicherung die Daumenschrauben an.
Wer Leistungen erhält, muss mit scharfer Einschränkung des erlaubten Vermögens und noch härten Strafen bei angeblichen Pflichtverstößen rechnen. Bürgergeld-Bezieher verlieren ab 1. Juli drei Schutzrechte auf einmal weiterlesen







