US-Unternehmen geben bis zu 1,7 Milliarden Dollar pro Jahr für die Bekämpfung gewerkschaftlicher Organisierung aus. Dabei spielen mittlerweile spezialisierte Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen eine zentrale Rolle. In Deutschland zeigen sich ähnliche Strategien.
In den USA ließ sich im Jahr 2025 mit 463.000 zusätzlichen gewerkschaftlich vertretenen Beschäftigten der stärkste Zuwachs seit 16 Jahren verzeichnen. Insgesamt wurden damit rund 16,5 Millionen Arbeiter:innen von Gewerkschaften vertreten. Die Zahl der tatsächlichen Gewerkschaftsmitglieder lag 2024 bei 14,3 Millionen, beziehungsweise 9,9 Prozent der Beschäftigten.
Trotz des jüngsten Anstiegs befindet sich die gewerkschaftliche Organisierung in den USA langfristig im Rückgang: 1983 lag die Gewerkschaftsdichte noch bei rund 20 Prozent – was damals etwa 17,7 Millionen Beschäftigte waren. Als Mitursache für diese Entwicklung gelten unter anderem spezialisierte Kanzleien und Beratungsfirmen, die Unternehmen bei der Verhinderung gewerkschaftlicher Organisierung unterstützen.
Unternehmen versuchen mithilfe von Anwält:innen aktiv gegen bestehende Gewerkschaften, aber auch gegen sich neu gründende Organisationen vorzugehen. Nach dem Labor Management Reporting and Disclosure Act (LMRDA) ist die juristische Beratung von Unternehmen, welche die Zerschlagung gewerkschaftlicher Organisationen zum Ziel hat, in den USA legal. Jedoch stehen die Unternehmen in der Pflicht, getroffene Vereinbarungen zwischen sich und den Beratungsfirmen offenzulegen, wenn es sich dabei um einen aktiven Eingriff in das Unternehmen handelt. Außerdem sollen sie die Kosten dieses Eingriffs an das Arbeitsministerium übermitteln.
1,7 Milliarden Dollar für gewerkschaftsfeindliche Arbeit
Aus den Zahlen, die jährlich vom US-Arbeitsministerium veröffentlicht werden, lassen sich zwei Haupttendenzen ablesen: Zum einen zeigt sich, dass neben Amazon – das im Jahr 2025 über 25 Millionen Dollar für Eingriffe im Kontext gewerkschaftlicher Organisierung ausgab – vor allem Unternehmen aus dem Gesundheitssektor gegen die Bildung oder Organisierung von Gewerkschaften vorgehen.
Zum anderen wird deutlich, dass die tatsächlichen Ausgaben zur Unterbindung gewerkschaftlicher Organisierung undurchsichtig bleiben. Trotz der Anzeigepflicht für direkte Eingriffe in den Betrieb müssen juristische „Beratungsleistungen“ nicht angegeben werden. Das Feld der „Beratungsleistungen“ ist dabei so weit gefasst, dass nach aktueller Auslegung jede Beratung und Unterstützung von Firmen bei der Bekämpfung von Gewerkschaften als reine Beratung gilt, sofern kein direkter Kontakt zu den Angestellten besteht.
Hinzu kommt, dass viele Unternehmen selbst die bestehende Offenlegungspflicht nicht erfüllen. Eine Untersuchung von LaborLab ergab, dass 57 Prozent der Unternehmen, die 2024 nachweislich Beratungsfirmen zur Gewerkschaftsabwehr engagiert hatten, ihre vorgeschriebenen Meldungen bis Mitte 2025 nicht eingereicht hatten.
Das Economic Policy Institute schätzt deshalb, dass Unternehmen in den USA jährlich mindestens 442 Millionen US-Dollar für gewerkschaftsfeindliche Kampagnen durch externe Berater:innen und Kanzleien ausgeben. Einschließlich juristischer Vertretung, Prozessführung, Streikvorbereitung und weiterer Maßnahmen könnten sich die Gesamtausgaben auf rund 1,7 Milliarden US-Dollar pro Jahr belaufen.
Vor allem Großkanzleien verfügen in den USA seit längerem über spezielle Abteilungen, die sich gezielt mit der Beratung von Unternehmen beschäftigen, welche die Neugründung von Gewerkschaften verhindern wollen. Unter juristischer Beratung versteht man dabei die Vorbereitung auf und die Beendigung von Streiks, Klagen gegen Gewerkschaften, die Verteidigung von Unternehmen gegen Arbeiter:innen sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen zugunsten der Unternehmen.
Auswirkungen auf Gewerkschaften
Eine frühere Untersuchung des Economic Policy Institute (EPI) zeigt, dass Unternehmen in den USA in 41,5 Prozent aller Gewerkschaftswahlen wegen Verstößen gegen Arbeitsrecht beschuldigt werden. Durch Verzögerungstaktiken und Einsprüche dauert es im Durchschnitt rund 465 Tage, bis Beschäftigte ihren ersten Tarifvertrag erreichen.
Trotzdem wären 50 Millionen US-Amerikaner:innen bereit, einer Gewerkschaft beizutreten, wenn diese frei zugänglich und im jeweiligen Unternehmen vertreten wäre. In den USA entstehen Gewerkschaften aber nur dann, wenn in einer Abstimmung im jeweiligen Betrieb eine Mehrheit für die Gewerkschaft stimmt. Wird diese Mehrheit erreicht, ist die Gewerkschaft anschließend die exklusive Verhandlungspartnerin für alle Beschäftigten der Einheit. Dadurch ähneln US-Gewerkschaften in ihrer Struktur eher Betriebsräten in Deutschland, während die Gewerkschaften in Deutschland meist branchenbezogen organisiert sind.
Die Strategie der Unternehmen beginnt daher in vielen Fällen bereits vor beziehungsweise während der Gründung einer Gewerkschaft. Dazu wirken sie unter anderem auf die bürokratischen Prozesse beim National Labor Relations Board (NLRB) ein. Die Behörde, welche die Beziehungen zwischen Unternehmer:innen und Arbeiter:innen überwachen soll, ist unter anderem für die offizielle Eintragung von Gewerkschaften zuständig. Dabei wird vonseiten der Unternehmen versucht, den bürokratischen Aufwand so zu erhöhen, dass die Arbeiter:innen entweder aufgeben oder eine tatsächliche Zulassung der Gewerkschaft erst nach mehreren Monaten, in manchen Fällen sogar nach mehreren Jahren erreichen.
Auf gesetzgebender Ebene gibt es zwar auch Versuche, die Rechte von Arbeiter:innen zu stärken. So soll beispielsweise der Protecting the Right to Organize Act (PRO Act) Beschäftigte besser vor Kündigungen und Vergeltungsmaßnahmen bei der Gründung von Gewerkschaften schützen. Zudem könnte das Gesetz die staatlichen Möglichkeiten stärken, Unternehmen bei Verstößen gegen Arbeiter:innenrechte zu sanktionieren oder verpflichtende Anti-Gewerkschaftsversammlungen durch die Unternehmen verbieten. Darüber hinaus würde es die Einstufung von Beschäftigten als freie Mitarbeiter:innen – also in einer risikohaften Scheinselbstständigkeit – erschweren, etwa bei Unternehmen wie Uber und Lyft, und damit den Kreis der gewerkschaftlich organisierbaren Beschäftigten deutlich erweitern.
Seit 2019 wurde der PRO Act in mehreren US-Kongressperioden wiederholt eingebracht, jeweils als zentrale Reform zur Stärkung von Gewerkschaftsrechten. In den Jahren 2019 und 2021 passierte der Gesetzentwurf jeweils das Repräsentantenhaus, scheiterte jedoch im Senat oder blieb im Ausschuss liegen. Auch spätere Versionen wurden in den Kongressen ab 2023 und 2025 erneut eingebracht, erreichten jedoch bislang keine Verabschiedung und befinden sich weiterhin in Ausschüssen.
„Union Busting“ auch in Deutschland
Die Bedeutung von Gewerkschaften in Deutschland unterscheidet sich insofern von der in den USA, als hier Betriebsräte offiziell die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten sind und nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verhältnismäßig starke Befugnisse haben. Keine Zuständigkeit haben sie bei Lohnverhandlungen oder Streiks, da diese Aufgabe den Gewerkschaften vorbehalten ist.
Sie dürfen aber über verschiedene Themen wie Arbeitszeiten, Schichtpläne, Urlaub, Arbeitsschutz sowie bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen mitbestimmen. Neben der Tatsache, dass es hierbei nur um eine Mitbestimmung von gewählten Vertreter:innen und keine Entscheidungsgewalt der Belegschaft geht, wird selbst dieses Recht faktisch immer wieder untergraben. Denn auch in Deutschland gibt es ähnliche Fälle von Union Busting, insbesondere im Zusammenhang mit der Verhinderung von Betriebsratsgründungen.
So wurde etwa beim Lieferdienst Flink in Freiburg im Oktober 2023 kurz vor der geplanten Betriebsratswahl der Standort geschlossen, und mehr als 50 Beschäftigte wurden entlassen. Auch in Berlin kam es zu Kündigungen gegen Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollten. Weitere Fälle gab es bei Lieferdiensten wie Gorillas und Lieferando. Aber auch eine Betriebsratswahl bei Aldi, die von Filialleiter:innen gestört worden war, wurde nach einem Polizeieinsatz abgebrochen.
Während einige Unternehmen Betriebsratsgründungen aktiv verhindern, versuchen andere große Konzerne wie Volkswagen, eher über Integration und enge Verflechtungen zwischen Unternehmensführung und Betriebsratsstrukturen Einfluss zu nehmen. Das hat in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Korruptionsvorwürfen geführt. Ein ehemaliger Konzernbetriebsrat von VW, Bernd Osterloh, wurde z.B. im Jahr 2021 Vorstandsmitglied der VW-Tochterfirma Traton und erhielt dort ein Jahresgehalt von 2 Millionen Euro.
Auch am Beispiel der Tesla Gigafactory in Grünheide zeigt sich ein solcher Kampf gegen Gewerkschaften und Betriebsräte. Die Strategie deutscher Unternehmen besteht oft darin, unternehmensnahe Listen zu unterstützen oder mit zu initiieren, um unerwünschte Gewerkschaften wie die IG Metall im Betriebsrat in eine Minderheit zu drängen.
Bei der letzten Betriebsratswahl in diesem Jahr hat die IG Metall schlechter abgeschnitten als 2024 und kommt auf gerade einmal 13 von 37 Sitzen im Betriebsrat. Die unternehmensnahe Liste Giga United hat mit Abstand die meisten Stimmen erhalten.
Im Vorfeld der Wahl kam es unter anderem zu einem Vorfall, bei dem ein IG-Metall-Mitglied vom Gelände der Fabrik abgeführt wurde, da ihm vorgeworfen wurde, eine Betriebsratssitzung heimlich mitgefilmt zu haben. Vor Gericht einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich. Dieser Fall zeigt, dass auch in Deutschland nicht vor unkonventionellen Methoden Halt gemacht wird.
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