Die Bundesregierung hat beschlossen, ein Gesetz zum Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen auf den Weg zu bringen. Damit soll vor allem die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin verhindert werden.
Mit diesem Vorstoß hat sich die Bundesregierung schamlos als unmittelbare Interessenvertretung von Finanzinvestoren und Immobilienkonzernen vorgestellt. Die entsprechenden Artikel des Grundgesetzes sollen komplett ausgewechselt werden. Konkret wird das Recht auf maximale Profite auf dem Wohnungsmarkt zur Staatsraison erklärt.
Im Folgenden wird noch einmal ein Blick auf den Entwurf des bundesweit ersten Vergesellschaftungsgesetzes der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geworfen, dessen Umsetzung die Bundesregierung mit ihrem Gesetz unbedingt verhindern will.
Koalitionsausschuss hat beschlossen, eine auf Bundesebene staatliche Wohnungsbaugesellschaft zu gründen und gleichzeitig Enteignungen von Immobilienunternehmen mit Mietwohnungen zu verbieten
Am 2. Juli 2026 haben die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss beschlossen, eine auf Bundesebene staatliche Wohnungsbaugesellschaft zu gründen und gleichzeitig Enteignungen von Immobilienunternehmen mit Mietwohnungen zu verbieten.
Zu dem Vorhaben gehört die Gründung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG). Ziel soll sein, „vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt.“
Gleichzeitig will die Koalition die Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen unmöglich machen. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses.
Für die Regierungskoalition geht es bei ihrem Vorstoß um eine Systemfrage, die weit über Berlin hinausreicht.
Das zeigt sich schon an der Begriffsverwirrung im Beschluss. Da ist von einer „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze“ die Rede. Doch eigentlich schließen sich „Verstaatlichung“ und „Vergesellschaftung“ gegenseitig aus.
Nach Artikel 15 des Grundgesetzes können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ vergesellschaftet werden. Die Wohnungsbestände sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks Teil davon. Vergesellschaftung ist gerade keine „Verstaatlichung“ oder „Enteignung“, sondern die Überführung „in Gemeineigentum oder in andere Formen des Gemeinwohls.“ Also eine klare Unterscheidung, die in juristischen Kommentaren dokumentiert und etabliert ist.
Wenn die Bundesregierung das so durcheinanderwirft, kommt man schnell zu dem Eindruck, dass es weniger um ein seriöses Gesetzesvorhaben geht als um ein Ablenkungsmanöver. Vorrangiges Ziel ist fraglos die Vergesellschaftung in Berlin faktisch zu verhindern. Auch kommt der Verdacht auf, dass das angekündigte Verbotsgesetz auf Bundesebene vor allem dazu dienen soll, das Vorgehen von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zu blockieren und Verfahrenshindernisse aufzubauen. Im Pokerspiel der Regierungskoalition könnte auch nur darauf spekuliert werden, dass entweder eine Klage gegen dieses Gesetz ausbleibt oder dass das Verfahren sich möglichst lange hinzieht und die Umsetzung des Volksentscheids weiter verzögert wird. Egal welche Strategie dahinter stehen könnte, der Beschluss des Koalitionsausschusses ist einfach nur der Versuch, eine bereits demokratisch legitimierte Entscheidung nieder zu machen.
Der Zeitpunkt des Angriffs ist kein Zufall, denn am 20. September 2026 wird das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt und die Partei Die Linke liegt laut aktueller Umfrage erstmals mit 20 Prozent vorne. Die CDU des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner rutschte auf 17 Prozent ab und nimmt damit nur noch Rang vier ein und die SPD liegt bei 13 Prozent.
Und einen Tag vor dem Schnellschuss des Koalitionsausschusses am 1. Juli 2026, hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bereits ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt.
So ist ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz zu einem realen, aus Sicht von CDU, Immobilienwirtschaft und ihrer Lobbyverbände, bedrohlichen Szenario geworden.
Seit fünf Jahren gibt es damit wieder eine Chance, dass der Volksentscheid parlamentarisch auch umgesetzt wird.
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Zur Erinnerung: Am 26. September 2025 hatte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ das bundesweit erste Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt.
Der Gesetzentwurf regelt die Überführung von rund 220.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne in Gemeineigentum und kann so dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Berlin sichern. In einem Gesetzesvolksentscheid sollen die Berliner*innen über das Vergesellschaftungsgesetz abstimmen. Stimmen sie mehrheitlich dafür, tritt es sofort in Kraft.
“Mit diesem Gesetz schreiben wir Geschichte: Es ermöglicht die erste Vergesellschaftung auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes – ein historischer Moment für Berlin”, erklärte Armin Rothemann, Jurist und Sprecher der Initiative.
Der Gesetzentwurf beantwortet zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung der Vergesellschaftung. Er legt fest, welche Wohnungsbestände von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführt werden und wie dieser Prozess abläuft. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert der Immobilien vor und ermöglicht so faire Mieten bei voller Refinanzierung aus laufenden Mieteinnahmen: So muss Berlin keine Schulden für die Entschädigungssumme machen.
„Die Profitgier großer Konzerne hat Berlin in eine schwere Mietenkrise gestürzt”, erklärte Isabella Rogner, Sprecherin der Initiative. “Während der Senat die Umsetzung unseres erfolgreichen Volksentscheids blockiert, haben wir ein Gesetz für Berlin geschrieben. Mit der Vergesellschaftung verhindern wir Verdrängung, Armut und soziale Spaltung. So wird Wohnen wieder bezahlbar – und Berlin bleibt unsere Stadt.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, beteiligt an der Erarbeitung des Gesetzes, erklärte dazu: „Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Arbeit. Rechtlich ist die Vergesellschaftung zulässig: Art. 15 des Grundgesetzes ist geltendes Recht. Die Volksinitiative wendet in zulässiger Weise das an, was im Grundgesetz steht.“
Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, führte aus: „Mit ihrem Vergesellschaftungsgesetz hat `Deutsche Wohnen & Co enteignen‘ die Aufgabe erledigt, für die der Senat seit 2021 den Auftrag hat. Sie liefern ein Gesetz als konkrete Anleitung, um den Mietenwahnsinn zu stoppen und die Vergesellschaftung umzusetzen. Dabei wurden faire Verfahren zur Entschädigung gefunden, die auf bestehenden Regelungen beruhen. Heute ist ein guter Tag für die Berliner Mieter*innen.“
Prof. Dr. Isabel Feichtner, seit 2024 Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Initiative, ergänzte: „Ich freue mich, dass nach zwei Jahren intensiver wissenschaftlicher Arbeit nun ein Gesetzesentwurf vorliegt, der die Erkenntnisse der Kommission aufnimmt und für das konkrete Vergesellschaftungsprojekt in Berlin operationalisiert. Er ist ein Meilenstein in der juristischen Debatte über Vergesellschaftung, die vielleicht noch nie so wichtig war wie heute.“
Angelehnt an ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren startet die Initiative nun den Dialog mit Verbänden, Parteien und der Fachöffentlichkeit. Zeitgleich arbeitet die Initiative am zweiten Teil des Gesetzes zur Bewirtschaftung der vergesellschafteten Wohnungen durch eine Anstalt öffentlichen Rechts. „Unser Ziel ist es, das bestmögliche Vergesellschaftungsgesetz für Berlin vorzulegen und so bald wie möglich als Volksbegehren einzubringen“, so Rothemann abschließend.
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Vergesellschaftungsgesetz
Stand: 26. September 2025
Quelle, Bild und weitere Infos: https://dwenteignen.de/