Pressekonferenz von Tacheles, Sanktionsfrei und RAV – effektiver Rechtsschutz ist in Gefahr

Die Anzahl der Widersprüche und Eilverfahren explodieren, der effektiver Rechtsschutz ist in Gefahr. Dazu wurde eine Expertise in Auftrag gegeben, die Zahlen, Gründe und Ursachen analysiert und am Ende wurden Handlungsvorschläge formuliert.

Dazu die gemeinsame Pressemitteilung: https://t1p.de/cxzrt

Download der Expertise als PDF unter https://t1p.de/8y1e8

Pressekonferenz auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=IZMBF7mqO_g

Zu den notwendigen Handlungsperspektiven eine Stellungnahme:

Im Sozialrecht laufen massive Kürzungen und Verschärfungen in einer bisher nicht dagewesenen Form. Der Gesetzgeber unterläuft wissentlich das Grundrecht auf Existenzsicherung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen – erst recht beim 100-prozentigen Wegfall jeglichen Leistungsanspruchs durch die Nichterreichbarkeitsfiktion.

Die Steigerungsraten bei Widersprüchen und erst recht bei Eilverfahren und Klagen sind deutliche Hinweise darauf, dass effektiver Rechtsschutz massiv gefährdet ist.

Effektiver Rechtsschutz bedeutet, dass Menschen ihre Rechte nicht nur theoretisch auf dem Papier haben, sondern sie tatsächlich und wirksam vor einem Gericht durchsetzen können.

Die zentrale Grundlage dafür ist Art. 19 Abs. 4 GG. Danach steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Gerade bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII hat dieser Grundsatz eine besondere Bedeutung.

Dabei gibt es zwei zentrale Probleme: Immer weniger Anwältinnen und Anwälte übernehmen Sozialrechtsmandate, während gleichzeitig die Zahl der Widersprüche, Eilverfahren und Klagen massiv steigt.

Dies sind absolute Alarmsignale. Daher sind jetzt zur Stärkung des effektiven Rechtsschutzes folgende Schritte notwendig:

1. Zugang zur Beratungshilfe vereinfachen

Der Zugang zur Beratungshilfe muss gestrafft und vereinfacht werden. Wenn Menschen in existenziellen Notlagen einen Beratungshilfeschein beantragen, muss dieser ohne unnötige bürokratische Hürden und zeitnah gewährt werden.

Jedes Amtsgericht muss sicherstellen, dass in der Rechtsantragstelle Beratungshilfescheine zeitnah beantragt und erteilt werden können. Geschlossene oder faktisch nicht erreichbare Rechtsantragstellen müssen wieder geöffnet bzw. zugänglich gemacht werden und Ausstellung ohne Hürden für Beratungsscheine muss zeitnah erfolgen.

2. Einführung der Beratungshilfe in allen Bundesländern

In zwei Bundesländern gibt es keine Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG): in Hamburg und Bremen. Dort wird die Beratungshilfe durch eine öffentliche Rechtsberatung ersetzt. Rechtsgrundlage dafür ist § 12 Abs. 1 BerHG.

Berlin ist anders: Dort besteht nach § 12 Abs. 2 BerHG ein Wahlrecht zwischen öffentlicher Rechtsberatung und der regulären Beratungshilfe.

Auch in Hamburg und Bremen sollte ein entsprechendes Wahlrecht eingeführt werden. Hilfesuchende müssen die Möglichkeit erhalten, zwischen öffentlicher Rechtsberatung und anwaltlicher Beratungshilfe zu wählen.

3. Beratungshilfesätze deutlich anheben

Bei einer bloßen Rechtsberatung erhält ein Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe lediglich 42 € aus der Staatskasse. Übernimmt er die außergerichtliche Vertretung des Mandanten gegenüber einer Behörde, beispielsweise durch die Einlegung eines Widerspruchs oder die Stellung eines Überprüfungsantrags, beträgt die Geschäftsgebühr lediglich 102 €.

Diese Gebührensätze sind viel zu niedrig. Sie müssen deutlich angehoben, mindestens aber verdoppelt werden.

4. Sozialrechtsmandate müssen sich für Anwältinnen und Anwälte wieder rechnen

Ein Rechtsanwalt, der im Sozialrecht außergerichtlich tätig wird, erhält eine Geschäftsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens von 65 € bis 837 € (nach Nr. 2302 VV RVG). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten spielt insbesondere die Schwellengebühr von 391 € eine wichtige Rolle. Hinzu kommen regelmäßig 20 € Post- und Telekommunikationspauschale sowie 19 % Umsatzsteuer.

Dafür muss der Anwalt unter Umständen mehrere Gespräche mit dem Mandanten führen, umfangreiche Unterlagen sichten, Akteneinsicht nehmen und teilweise Aktenbestände von Hunderten oder sogar Tausenden Seiten prüfen. Hinzu kommen die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger und gegebenenfalls sogar Streitigkeiten über die Erstattung der anwaltlichen Gebühren selbst.

Dass Anwältinnen und Anwälte bei diesen Vergütungssätzen nicht besonders daran interessiert sind, aufwendige Sozialrechtsmandate zu übernehmen, liegt auf der Hand.

Daher müssen die Gebührensätze im Sozialrecht deutlich angehoben werden.

5. Deutliche Anhebung der Gebühren in Eilverfahren

Für ein sozialgerichtliches Eilverfahren ohne Termin erhält ein Rechtsanwalt bei Ansatz der Mittelgebühr eine Verfahrensgebühr von 413,00 €. Hinzu kommen 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer, insgesamt also 515,27 €.

Kommt es zusätzlich zu einem gerichtlichen Termin und fällt eine Terminsgebühr von 366,50 € an, ergibt sich einschließlich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer ein Gesamtbetrag von 951,41 €.

Ein Eilverfahren bedeutet für einen Rechtsanwalt regelmäßig erheblichen Zeit- und Arbeitsdruck. Der Sachverhalt muss kurzfristig vollständig ermittelt, rechtlich geprüft und dem Gericht aufbereitet werden. Auf Nachfragen des Gerichts und Stellungnahmen der Behörde muss häufig innerhalb kürzester Fristen reagiert werden. Gleichzeitig geht es regelmäßig um Mandantinnen und Mandanten, deren Existenz unmittelbar bedroht ist.

Die anwaltliche Vergütung für sozialrechtliche Eilverfahren muss deshalb deutlich, aus meiner Sicht mindestens auf das Doppelte, angehoben werden.

6. Verlässliche öffentliche Finanzierung behördenunabhängiger Sozialberatungsstellen

Es besteht ein erheblicher Bedarf an behördenunabhängiger Sozialberatung als eigenständiger Institution.

Bürgerinnen und Bürger brauchen Beratungsstellen, an die sie sich unabhängig von den Sozialleistungsträgern wenden können und die sie im Zweifelsfall auch gegenüber den Behörden vertreten.

Solche Beratungsstellen dürfen nicht gleichzeitig als Maßnahmeträger in geschäftlicher Abhängigkeit von Jobcentern oder anderen Sozialleistungsträgern stehen. Nur so kann ihre tatsächliche Unabhängigkeit gewährleistet werden.

Art und Umfang einer solchen öffentlichen Finanzierung müssen diskutiert werden. Entscheidend ist aber, dass eine dauerhafte, verlässliche und von den jeweiligen Sozialleistungsträgern unabhängige Finanzierung sichergestellt wird.

7. Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Der Kreis der nach § 8 RDG zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugten öffentlichen und anerkannten Stellen sollte auf geeignete Sozialberatungsstellen erweitert werden.

Qualifizierte Beratungsstellen sollten darüber hinaus – ähnlich wie Rentenberaterinnen und Rentenberater – die Möglichkeit erhalten, Leistungsberechtigte auch vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten zu vertreten.

Entsprechend wären insbesondere das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzupassen.

8. Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger

Notwendig ist außerdem die Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger.

Dort müssen Bürgerinnen und Bürger Anträge, Nachweise und sonstige Unterlagen weiterhin analog und persönlich einreichen können. Gleichzeitig muss dort praktische Unterstützung bei der Antragstellung angeboten werden.

Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, faktisch vom Zugang zu Sozialleistungen ausgeschlossen oder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert werden.

Abschließend: Sozialportal stärken und bekannt machen

Der Verein Tacheles hat mit dem Sozialportal eine zentrale Plattform geschaffen. Dort sind weit über 20.000 Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verzeichnet.

Es ist ein trägerübergreifendes Portal, über das Menschen geeignete Hilfe finden können, um ihre sozialen Rechte durchzusetzen. Gleichzeitig dient es Beraterinnen und Beratern als wichtiges Instrument der Verweisberatung: Wird spezialisierte oder kollegiale Beratung benötigt, kann und sollte sie dort gefunden werden.

Um effektiven Rechtsschutz zu organisieren und dauerhaft sicherzustellen, ist es deshalb sinnvoll und notwendig, das Sozialportal aktuell zu halten, Beratungsangebote selbst einzutragen und das Portal weiter bekannt zu machen.

Link zum Sozialportal: www.sozialportal.net

Die ganzen Infos unter: https://t1p.de/cxzrt

 

 

 

 

Quelle und weitere Infos: https://tacheles-sozialhilfe.de