Die deutsche Regierung will davon nichts wissen. Dafür zeigt sie beim völkerrechtswidrigen Verhalten auswärtiger Mächte in anderen Fällen – Putin! – Null Toleranz. Die BRD ist eben eine Aufsichtsmacht, die ihre eigene Agenda verfolgt.
Von Johannes Schillo
Mittlerweile befassen sich auch deutsche Gerichte mit genozidalen Vorkommnissen im Ausland. In München war hier zuletzt im Juli (siehe den Beitrag auf der IVA-Website) ein Fall anhängig, bei dem die deutsche Justiz „wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Angehörige auswärtiger Militäreinheiten vor Gericht stellte und aburteilte. Die Justiz nimmt dabei ein „Weltrechtsprinzip“ in Anspruch, das jede Weltregion ins Auge fasst. Im Prinzip jedenfalls. Ob diese Aufsichtsrolle praktische Konsequenzen hat, kommt dann nämlich sehr darauf an.
Die BRD und ihr „Weltrechtsprinzip“
Beim erwähnten Fall wurden IS-Kämpfer wegen des Völkermords an den Jesiden verurteilt. 2014 hatten die Dschihadisten jesidische Wohngebiete im Irak angegriffen, mehr als 5.000 Jesiden wurden getötet und etwa 7.000 verschleppt, 2016 stuften die UN die IS-Verbrechen als Völkermord ein, und der Bundestag erkannte sie 2023 ebenfalls als Völkermord an. Was den Überlebenden übrigens nicht viel gebracht hat: „Viele Jesidinnen und Jesiden sind nach dem Genozid nach Deutschland geflohen. Nichtregierungsorganisationen beklagen, dass immer weniger Asylanträge bewilligt werden und Jesidinnen und Jesiden von Abschiebungen in den Irak bedroht sind. So wurden von Januar bis August 2023 etwa 45 Prozent der Asylanträge nicht bewilligt, in den Jahren davor lag die Quote noch niedriger.“ So die noch sehr maßvoll gehaltene Beschwerde der Bundeszentrale für politische Bildung.
Aber immerhin, könnte man als guter Bürger, der sein Rechtsbewusstsein pflegt, darauf verweisen, dass mittlerweile die Täter (und wie zuletzt in München: die Täterinnen) strafrechtlich verfolgt werden. Nur wie gesagt: Ob das geschieht, hängt ganz davon ab, wie die BRD ihr Verhältnis zur betreffenden Täternation definiert. Bei IVA war das zuletzt Thema im Blick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran. Genauer gesagt: Es wurde eine Pressemeldung aus dem Bonner Friedensforum dokumentiert, die auf den bemerkenswerten Umgang der deutschen Justiz mit einer Klage wegen Beihilfe zur Führung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs aufmerksam machte.
Hier richtete sich der Tatvorwurf natürlich an eine spezielle Adresse, an die Regierung der BRD. 67 Personen aus der Friedensbewegung hatten diese wegen des besagten Verdachts auf Beihilfe im März 2026 angezeigt. „Sie werfen der Bundesregierung vor, die Nutzung des Luftraums und der Militärbasen (Ramstein) für diesen Krieg nicht zu untersagen, wie es Spanien getan hat. Damit verstoße die Bundesregierung gegen das Völkerstrafgesetzbuch“, so die Pressemeldung vom 23. Juli. Einen Tag später erfährt man übrigens aus den Leitmedien der BRD, dass die USA für die Verstärkung ihrer Luftwaffenpräsenz im mittleren Osten und zur Ausweitung des Irankriegs (einschließlich einer möglichen Bodenoffensive) erneut Infrastruktur in Deutschland nutzen und dass Berlin das zulässt. Der Informationsdienst german-foreign-policy (gfp) fasst die Berichtslage im Einzelnen zusammen, wobei er die kriegswichtige Rolle der BRD-Stützpunkte auflistet, und schließt: „Für die Ausweitung des illegalen Angriffskriegs kündigt US-Präsident Donald Trump Kriegsverbrechen an.“ Fazit: „Berlin leistet Beihilfe.“
Der Generalbundesanwalt, bei dem im die Anzeige einging, hat monatelang nichts in der Sache unternommen. Erst auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hin kam im Juli die Mitteilung, dass solche „komplexen Rechtsfragen“ einer längeren Prüfung bedürften. Tja, bei Angriffskriegen kommt es eben ganz darauf an, wer sie gegen wen führt. Die BRD selber hat ja 1999 einen solchen völkerrechtswidrigen Krieg gegen Serbien vom Zaun gebrochen und mit Unterstützung einiger NATO-Partner durchgezogen. Und das Bundesverfassungsgericht hat die rotgrüne Regierung dafür seinerzeit nicht belangt: Die deutsche Regierung gehört ja zu den Guten, die natürlich nie das „friedliche Zusammenleben der Völker stören“ (wie es im Grundgesetz heißt), sondern solche Untaten bei anderen unterbinden wollen.
„Von der Nakba zum Genozid in Gaza“
Einen ähnlichen Vorwurf der Duldung bzw. Beihilfe hat Georg Auernheimer in seiner Streitschrift „Der Genozid in Palästina“ erhoben, die das Gewerkschaftsforum im Juni vorstellte. Die betreffenden Taten der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen (bzw. deren Unterstützung der Siedlergewalt im Westjordanland) werden ja auch von den Leitmedien der BRD nicht einfach verschwiegen. Was die Leser oder Zuschauer aber geliefert bekommen, sind einzelne Gräuel, Bildsplitter, unfassbare Gewaltausbrüche, diverse Einblicke in Elendslagen (inklusive Spendenaufrufe der Welthungerhilfe)… Auernheimer wollte dagegen mit seinem Bändchen als Korrektiv wirken und die Systematik der Zerstörung darstellen: Sie betrifft in Gaza ja nicht nur Wohnungen und Wohnumfeld (zu 90 % zerstört), sondern Verwaltung und Infrastruktur (Wasser und Energie), Gesundheits- und Bildungssystem (Hunderte Wissenschaftler ermordet), Kultur(einrichtungen), die Reste von Natur und intakter Umwelt. Damit begründete er seinen Vorwurf Völkermord.
Als Nachtrag dazu hat Auernheimer im Juli 2026 ein Gespräch „Von der Nakba zum Genozid in Gaza“ mit Julius Jamal, dem Verantwortlichen der Website Etosmedia, geführt. Angesichts der aktuellen Lage in Gaza müsste man die Situation klar als Genozid bezeichnen, so der Fachmann für Multikulturelles. Sein Buch hatte dazu die historische Entwicklung rekapituliert und von daher die aktuelle Situation eingeordnet. In dem Interview erläutert er noch einmal, warum die Zweistaatenlösung schon um das Jahr 2000 erledigt war, weshalb dem Westjordanland ebenfalls die Vernichtung droht und warum Deutschland in dem Zusammenhang eine besondere Rolle einnimmt. Dabei präzisiert er einige Punkte, die auch das Gewerkschaftsforum bei der Buchvorstellung aufgegriffen hatte.
Etosmedia stellt die Frage: „Der UN-Teilungsplan von 1947 setzte nach Ihrer Darstellung von Anfang an auf einen ‚Bevölkerungsaustausch‘. Sehen Sie darin bereits die Blaupause für den Völkermord?“. Auernheimer antwortet: „Dass der Teilungsplan auf einen Bevölkerungsaustausch setzte, kann man nicht sagen, und das habe ich nicht geschrieben. Aber man muss sich klar machen: Der Plan ließ unberücksichtigt, dass über das Land verstreut überall arabische Siedlungen waren. Der jüdische Anteil an der Bevölkerung Palästinas belief sich auf lediglich zehn Prozent. Und die jüdische Bevölkerung, der Jischuv, konzentrierte sich in den Städten! Ihr wurde aber die Hälfte des Landes zugeteilt. Für das zionistische Projekt war ein Staat, in dem Juden die Minderheit gestellt hätten, inakzeptabel. Damit war die Vertreibung der Palästinenser vorhersehbar. Schlimm findet Ilan Pappe, dass die UN-Resolution keine Vorkehrungen traf, die ethnische Säuberung zu verhindern. Die begann bereits Anfang Dezember 1947. Ende November war der Teilungsplan verabschiedet worden.“
Zum Genozidbegriff erläutert Auernheimer: „Man muss klarstellen, dass Genozid oder Völkermord sich nicht primär oder gar ausschließlich an der Zahl der getöteten Angehörigen eines Volks bemisst. Eine Kriegsführung, die den massenhaften Tod der Zivilbevölkerung in Kauf nimmt, ist natürlich genozidal, zumal eine Kriegsführung, bei der Hunger als Waffe eingesetzt wird. Aber Genozid zielt vor allem darauf, die Lebensgrundlagen einer Gruppe zu zerstören und ihre Kultur, das kollektive Gedächtnis auszulöschen. Das wird schon bei Raphael Lemkin deutlich, auf den der Begriff zurückgeht. Deshalb ist die Ermordung der Eliten, speziell auch der Intellektuellen im weitesten Sinn des Wortes ein Indiz für Genozid. Schauen wir mal auf die Lebensgrundlagen der Bevölkerung im Gazastreifen! Die israelischen Streitkräfte haben nicht nur die Wohnbebauung zu neunzig Prozent zerstört, sondern auch die Infrastruktur, die Energie- und Wasserversorgung und die kulturellen Einrichtungen. Systematisch, wirklich systematisch zerstört wurden das Gesundheitssystem – die Einrichtungen dem Boden gleichgemacht, das Personal inhaftiert, gefoltert, getötet – und das Bildungssystem von den Schulen bis zu den Universitäten. Drei Uni-Präsidenten wurden umgebracht.“
Weitere Themen des Gesprächs sind die Vorgänge im Westjordanland und die Politik der USA und Israels, die „schon lange die internationale Rechtsordnung aushebeln und die UNO vorführen“. Zur Rolle der BRD erklärt Auernheimer abschließend: „Die Bundesregierung hat sich nicht nur durch Waffenlieferungen und militärische Kooperation zum Komplizen des Genozids gemacht, sondern auch durch den diplomatischen Beistand in den UNO-Gremien und dadurch, dass man die Solidaritätsaktionen für die Palästinenser massiv unterdrückt. Dazu wird der Antisemitismusvorwurf missbraucht. Ich habe an anderer Stelle diskutiert [siehe die Vorstellung bei IVA], warum man in Deutschland so reflexartig reagiert, wenn Israels Rechtsbrüche angeprangert werden… Man muss der Frage nachgehen, warum der Antisemitismusvorwurf so maßlos gebraucht wird. Woher die Offenheit für das neue Verständnis von Antisemitismus unter dem Namen ‚israelbezogener Antisemitismus‘? Die Verbrechen unserer Vorfahren im NS-Regime, die ohne Vergleich sind, sind anscheinend doch nicht richtig aufgearbeitet worden. Sonst könnte es nicht den Irrsinn geben, dass deutsche Institutionen [zionismuskritische] Juden als Antisemiten diffamieren und überwachen und sanktionieren. In den USA unter Trump geschieht das allerdings auch. Geopolitische Interessen spielen auch eine Rolle.“
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Der Autor:
Johannes Schillo arbeitet als Autor, Journalist und Redakteur von Fachzeitschriften. Der Sozialwissenschaftler beschäftigt sich in seinen Artikeln und Büchern mit aktuellen Fragen aus (Weiter-)Bildung und Kultur. Zuletzt ist von ihm erschienen: „Ein nationaler Aufreger – Zur Kritik der Erinnerungskultur“ (Klemm + Oelschläger, 2022) und (zusammen mit Norbert Wohlfahrt) „Deutsche Kriegsmoral auf dem Vormarsch“ (VSA, 2023).
Bildbearbeitung: L.N.