Bei vielen SPD-Mitgliedern schlug das wie ein Blitz aus heiterem Himmel ein, als Bundeskanzler Scholz am Sonntag, dem 27.02.2022 im Bundestag eine Zeitenwende verkündete. Damit meinte er eher eine politische 180-Grad-Wende: Deutschland will Waffen an die Ukraine liefern und unterstützt weiterhin harte Wirtschaftssanktionen gegen Russland.
Vor allem aber kündigte Olaf Scholz an, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Aufrüstung zu bilden, das im Grundgesetz verankert werden soll und wie schon lange von den USA gefordert, dauerhafte Rüstungsausgaben von über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr bereitzustellen.
Besonders die älteren SPD-Mitglieder, das sind vielfach Menschen, die noch die Parteischulungen engagiert mitgemacht haben und die Parteigeschichte aus dem Effeff aufsagen können, wollten es nicht wahrhaben, was sie da hörten. Hatten sie doch sofort Kaiser Wilhelm vor Augen, der bei Kriegsbeginn 1914 keine Parteien mehr kannte, sondern nur noch Deutsche und erinnerten sich an den mutigen Karl Liebknecht, der als SPD-Reichstagsabgeordneter gegen die Kriegskredite stimmte und dafür in seinem weiteren kurzen Leben schlimm büßen musste.
Zeitenwende wird verkündet
Als russische Truppen am 24. Februar 2022 die Ukraine angriffen, warfen führende deutsche Sozialdemokraten praktisch über Nacht jahrzehntelang bewährte Grundsätze der Friedenssicherung über Bord. Bundeskanzler Scholz hatte am 27.02 2022 im Bundestag eine Zeitenwende verkündet und erklärt, dass die Welt danach nicht mehr dieselbe wie die Welt davor sei.
Der Zuschauer konnte die Ergriffenheit der meisten Fraktionsmitglieder der SPD, an einem so historisch einzigartigen Moment teilzuhaben, förmlich spüren. Dabei wurde die Fraktion von Scholz, wie so oft, völlig überrumpelt. Bevor der Kanzler seine Regierungserklärung im Bundestag abgab, tagte die SPD-Fraktion. Dort verlor er kein Wort über den Plan und nicht einmal die Spitze seiner eigenen Fraktion war, im Gegensatz zu Finanzminister Lindner von der FDP, eingeweiht und das bei einem solchen Hammerprojekt:
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Es sollen 100 Milliarden Euro als Sonderzahlung zusätzlich zu den ohnehin schon vom Verteidigungshaushalt veranschlagten 50,3 Milliarden in die Aufrüstung gesteckt werden. Dieses Geld ist das Vierfache des Gesundheitsetats und das Zwölffache des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die 100 Milliarden Euro sind auch das 100-Fache dessen, was die Ampelkoalition nach zwei Jahren Pandemie als Pflegebonus auszugeben bereit ist und knapp das Doppelte, was für Kredite für „Klimaschutz und Digitalisierung“ veranschlagt wurde.
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Bisher gehörte es für die SPD vorgeblich zur Staatsräson, Waffen nicht in Krisen- und schon gar nicht in Kriegsgebiete zu liefern. Auch dieses Tabu wurde mit der Lieferung von 500 „Stinger“-Raketen, 1.000 Panzerfäusten und 2.700 Luftabwehrraketen aus NVA-Beständen in das Kriegsgebiet Ukraine gebrochen.
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Der Verteidigungsetat wird künftig das Zwei-Prozent-Ziel der Nato übererfüllen und es sollen sogar „mehr als zwei Prozent“ des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in die Verteidigung investiert werden. Bislang galten schon 1,5 Prozent als ambitioniert. Bei einer Wirtschaftsleistung von 3,57 Billionen Euro sind das über 71,4 Milliarden Euro, knapp 25 Milliarden mehr, als im vergangenen Jahr verausgabt wurden.
In der sonntäglichen Sondersitzung des Bundestags erinnerte Bundeskanzler Olaf Scholz an sein auf der einige Tage vorher stattgefundenen Münchner Sicherheitskonferenz abgegebenes Versprechen zur militärischen „Ertüchtigung“ und Aufrüstung der Bundeswehr. Seine Ausführungen wirkten wie eine Aufführung, einstudiert und effekthaschend, mit Pausen und vorgeblichen Emotionen. Dabei bekam er viel Beifall und sogar manche stehende Ovation, besonders von den Abgeordneten der Regierungsparteien.
Dann ging Olaf Scholz auf die fünf Handlungsaufträge ein, die seiner Meinung nach von der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Regierung gemeistert werden müssen:
Deutschland
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müsse der Ukraine Waffen zur Verteidigung liefern,
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müsse und werde das Sanktionspaket der EU und anderer Verbündeter gegen Russland aktiv mittragen,
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werde seine Verteidigungsverpflichtungen gegenüber anderen NATO-Mitgliedsstaaten, insbesondere durch Stützpunkte in Litauen, Rumänien, der Slowakei sowie durch Aktivitäten in der Nord- und Ostsee, dem Mittelmeerraum und im Luftraum speziell in Osteuropa erfüllen,
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werde zur Ertüchtigung der Bundeswehr ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro auflegen und mehr als 2 Prozent seines BIP für Verteidigung festschreiben sowie seine Energieversorgung durch den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung im Hinblick auf C0-2-Neutralität bis 2045 und den Aufbau von Kohle- und Gasreserven sichern und auch seine Importabhängigkeit abbauen
und Deutschland werde sich für die weitere Stärkung von EU, NATO und weltweiter Demokratie einsetzen.
Nach diesem „Februarerlebnis“ im Bundestag reden nun fast alle Sozialdemokraten so, als sei ihnen die riesige Aufrüstung der Bundeswehr mit modernsten Kampfpanzern, Kampfflugzeugen, Kampfschiffen und Kampfdrohnen schon immer eine Herzensangelegenheit gewesen und niemand in der SPD hätte jemals die von der Nato verlangte Steigerung der Verteidigungsausgaben angezweifelt.
So konnte der Bundeskanzler auch der Grundgesetzänderung in Verbindung mit dem geplanten Bundeswehr-Sondervermögen, für die eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags erforderlich ist, Anfang Juni 2022 gelassen entgegensehen.
Grundgesetzänderung (Artikel 87a) am 3. Juni 2022
Die Grundgesetzänderung, die die wesentlichen Bestimmungen des Sondervermögens zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit in der Verfassung verankern soll, fand am Freitag, dem 3. Juni 2022 im Deutschen Bundestag statt. Konkret sollte dadurch festgelegt werden, dass die Kreditaufnahme des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet wird. Dafür wurde im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt.
Das Gesetz wurde mit 568 Stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und Teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von Die Linke, der AfD und acht von der SPD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.
Von den 205 SPD-Abgeordneten haben 191 dafür, acht dagegen gestimmt, null sich enthalten und sechs waren nicht beteiligt.
Die acht Nein-Stimmen der SPD kamen von
Jan Dieren / Krefeld II – Wesel II
Axel Echeverria / Ennepe-Ruhr-Kreis II
Jessica Rosenthal / Bonn
Tina Rudolph / Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis
Nadja Sthamer / Leipzig II
Ruppert Stüwe / Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Erik von Malottki / Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II
Carolin Wagner / Regensburg
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 87a – lautet nun:
„(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen“.
Seit Jahren steigen die Verteidigungsausgaben schon
In der SPD verliert niemand mehr ein Wort darüber, dass der Verteidigungshaushaltsposten schon seit Jahren überproportional kontinuierlich steigt, von 33 Milliarden Euro 2015 auf 50,3 Milliarden im Jahr 2022. Im vergangenen Jahr stieg der deutsche Verteidigungshaushalt auf über 86 Milliarden Euro, bestehend aus einem Wehretat von rund 62,43 Milliarden Euro und ca. 24,06 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Damit pumpt Deutschland fast so viel Geld ins Militär wie Russland.
Kaum jemand in der SPD stellt die Frage, warum ein 100 Milliarden Sondervermögen benötigt wird, wenn doch nach Angaben des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI, die USA 39 Prozent der weltweiten Militärausgaben bestreiten, Russland nur 3,1 Prozent und die Ausgaben der europäischen Nato-Mitglieder die Ausgaben Russlands um das Sechsfache übersteigen. Weil keiner in der Partei die Antwort hören möchte, die da lauten könnte, dass die 100 Milliarden Euro für eine Änderung der weltpolitischen Strategie Deutschlands benötigt werden.
Vielleicht sollten sich die SPD-Mitglieder die Sätze von SPD-Mitglied Egon Bahr in Erinnerung rufen, die er am 3. Dezember 2013 im Gespräch mit Schülern im Rahmen der „Willy-Brandt-Lesewoche“ im Friedrich-Ebert-Haus Heidelberg sagte: „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte, es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Quellen: VVN-BdA, taz-berlin, Süddeutsche Zeitung, der Freitag, Sebastian Haffner-Geschichte der SPD, Wilma Ruth Albrecht, Junge Welt Bild: wiki commons cco