Nicht zur Revolution gemacht und doch ein Ort des Kampfes – Betriebsräte zwischen Einhegung, Gegenmacht und Klassenbildung

Von Andreas Buderus

Gerade sind wieder die alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen gelaufen – oft bezeichnet als „die größten demokratischen Wahlen in diesem Land“.1 Millionen Beschäftigte waren aufgerufen, IHRE Interessenvertretung zu wählen. Und da beginnt bereits der Widerspruch: Heute verfügt nur noch der kleinste Teil der betriebsratsfähigen Betriebe (ca. 7 – 9%) überhaupt über einen Betriebsrat. Und weniger als die Hälfte aller Beschäftigten (ca. 45%) wird durch einen Betriebsrat vertreten. Betriebsräte existieren vor allem in größeren Unternehmen. Für viele bleibt das Versprechen betrieblicher Demokratie also faktisch abstrakt.2

Dabei wird gerade jetzt viel von „Mitbestimmung“ gesprochen – als Beleg dafür, dass Demokratie auch im Betrieb angekommen sei. Doch wer genauer hinschaut, merkt schnell: Die Regeln, die außerhalb der Fabriktore gelten, enden an ihnen abrupt. Während in der bürgerlichen Demokratie politisch formale Gleichheit gilt, bestimmen im Betrieb Eigentum und Direktionsrecht den Rahmen.

Warum also gelten ausgerechnet dort, wo ein Großteil unseres Lebens stattfindet, selbst die formalen Minimalregeln bürgerlicher Demokratie nur eingeschränkt? Vielleicht hilft ein Satz, der auf den ersten Blick ernüchternd wirkt: Betriebsräte sind keine Einrichtungen zum Anzetteln von Revolutionen.3

Er stammt nicht aus den Vorstandsetagen, sondern aus der eigenen Bewegung. Und er ist richtig – zumindest auf den ersten Blick. Denn Betriebsräte sind rechtlich eingehegt, funktional eingebunden, zur Kooperation verpflichtet. Sie sollen Konflikte regulieren, nicht eskalieren.

Doch was als Begrenzung erscheint, kann im konkreten Kampf zum Ausgangspunkt werden für kollektives Bewusstsein und Entwicklung.

Dort, wo Beschäftigte beginnen, ihre gemeinsamen Interessen zu erkennen, auszusprechen und kollektiv durchzusetzen, verschiebt sich etwas – oft unscheinbar, aber grundlegend.

Betriebsräte sind weder bloße Instrumente der Befriedung noch Keimformen einer anderen Gesellschaft. Sie sind ein widersprüchliches und umkämpftes Terrain. Eines, auf dem sich unter anderen entscheidet, ob aus einer „Klasse an sich“ eine „Klasse für sich“ werden kann.

Mitbestimmung war nie ein Geschenk

Ihre Geschichte beginnt nicht mit demokratischer Einsicht, sondern mit Zwang. 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, als das Kaiserreich angesichts des feststeckenden Gemetzels des Stellungskrieges begann, Gewerkschaften und Arbeiter formal anzuerkennen und einzubinden, um die Kriegsproduktion aufrechtzuerhalten. Beteiligung wurde gewährt, um Kanonenfutter für die Front zu garantieren und Widerstand zu verhindern, mindestens aber zu kanalisieren.

Die Logik ist geblieben. Wer heute auf das Arbeitssicherstellungsgesetz blickt, erkennt die Kontinuität: Zugriff auf Arbeitskraft in Krisenzeiten, Integration statt Selbstbestimmung – eine Realität, die angesichts wachsender Militarisierung bedrückend aktuell ist.4

Nach 1918 stellte sich die Frage schärfer. Die revoltierenden Arbeiter*innen hatten mit ihren Arbeiter- und Soldatenräte begonnen, Machtfragen zu stellen. Nicht nur Mitbestimmung, sondern Kontrolle. Nicht nur Beteiligung, sondern gesellschaftliche Veränderung nach dem Vorbild des roten Oktober 1917 in Russland.

Das Betriebsrätegesetz von 1920 war die Antwort darauf. Es war ein demokratischer Fortschritt – und zugleich eine Begrenzung. Es überführte die Rätebewegung in eine institutionelle Form und nahm ihr zugleich den politischen Anspruch.

Dass sich revolutionäre Arbeiter*innen dagegen wehrten, wird oft vergessen. Dabei waren es Massenproteste, Streiks, Demonstrationen. Am 13. Januar 1920 ließ die mehrheitssozialdemokratisch geführte Regierung in Berlin auf Demonstrierende schießen. Tote, Hunderte Verletzte – die blutigste Demonstration der deutschen Geschichte.5

Trotz allem war das Betriebsrätegesetz eines der ersten Gesetze, dass die Nazis direkt nach der Machtübergabe noch im Frühjahr 1933 beseitigten. Denn Mitbestimmung stand im diametralen Widerspruch zum Anspruch des – auch betrieblich – durchgesetzten ´Führerprinzips´.

An diesem grundsätzlich innenliegenden Spannungsverhältnis zwischen demokratischer Beteiligung und Beschränkung der Klassenauseinandersetzung betrieblicher Interessenvertretung änderte auch nichts die Wiedererstehung als Betriebsverfassungsgesetz 1952 in der BRD und auch nicht die Novelle von 1972, die unter dem Brandt´schen Diktum des ´Mehr Demokratie wagen!´ stand.

Spannungsverhältnis zwischen demokratischer Beteiligung und Beschränkung der Klassenauseinandersetzung

Kapitalistische Unternehmen sind keine demokratischen Gemeinwesen. Sie sind Organisationen zur Verwertung von Kapital. Entscheidungen folgen nicht dem Mehrheitswillen, sondern der Profitlogik. Betriebsräte können eingreifen, verzögern, abmildern – aber sie entscheiden qua Gesetz nicht über das „Was“ und „Warum“ der Produktion. Dem steht der Eigentumsvorbehalt (an Produktionsmitteln) des Art. 14 Abs 1 GG entgegen.

Und doch macht es einen Unterschied, ob es sie gibt.

Denn dort, wo Beschäftigte vereinzelt bleiben, setzt sich das Direktionsrecht ungebremst durch. Wo es hingegen einen handlungsfähigen Betriebsrat gibt, entsteht etwas anderes: ein Ansatz von Gegenmacht. Nicht als Zustand, sondern als Prozess.

Karl Marx hat diesen Zusammenhang präzise gefasst: Das Kapital ist konzentrierte gesellschaftliche Macht. Die Arbeiter verfügen zunächst nur über ihre Zahl – und selbst diese wird durch Konkurrenz untereinander gebrochen. Organisation ist der Versuch, diese Konkurrenz zu überwinden.

Und genau hier liegt die eigentliche Bedeutung betrieblicher Kämpfe. In Auseinandersetzungen um Schichtpläne, Löhne oder Kündigungen entsteht etwas, das über den konkreten Anlass hinausgeht. Beschäftigte machen die Erfahrung, dass ihre Probleme nicht individuell sind – sondern gemeinsam. Oder anders gesagt: Klassenbewusstsein entsteht nicht aus Einsicht, sondern aus Erfahrung.

Bochum, Oktober 2004

Die Nachricht kommt von oben: tausende Stellen sollen gestrichen werden. Betriebsrat und IG Metall reagieren zunächst im gewohnten Modus – abwartend, eingebunden, verhandelnd.

Doch dann passiert etwas anderes. Noch am selben Abend treten tausende Kolleg*innen in den Streik. Nicht geplant im offiziellen Sinne – aber vorbereitet durch Erfahrung. Denn im Werk existierte seit Jahren eine oppositionelle Struktur: die GoG, die „Gruppe oppositioneller Gewerkschafter“. Sie war Teil der Belegschaft, kandidierte zu Betriebsratswahlen, widersprach der eigenen Gewerkschaft, organisierte Gegenpositionen, erzwang Auseinandersetzung auch im Betriebsrat.6

Als der Konflikt eskaliert, greift diese Erfahrung. Der Streik breitet sich aus, das Werk wird besetzt, die Produktion gerät europaweit ins Stocken. Für einen Moment zeigt sich, was möglich ist. Und zugleich, was begrenzt.

Denn parallel setzt eine andere Bewegung ein: die Rückführung in die bekannten Bahnen. Verhandlungen, Sozialtarifvertrag, Abstimmung. Die Entscheidung wird individualisiert: weiterkämpfen oder absichern. Am Ende gewinnt die Logik der Befriedung. Der Streik wird beendet, der Konflikt zerfällt in individuelle Entscheidungen.7

Zehn Jahre später ist das Werk geschlossen.

Und doch bleibt etwas anderes zurück: die Erfahrung, dass eine Belegschaft handeln kann. Dass sie – für einen Moment – das Kräfteverhältnis verschieben kann. Und dass genau diese Erfahrung bisher immer wieder zurückgedrängt wurde, wenn es gelang kollektive Entwicklung zu atomisieren und Selbstermächtigung zu unterminieren.8

Die versäumte Öffentlichkeit im Betrieb

Vielleicht zeigt sich diese Dialektik nirgends so deutlich wie in einem scheinbar unspektakulären Instrument: der Betriebsversammlung.

In jedem Kalendervierteljahr verpflichtend, sagt das Gesetz. Während der Arbeitszeit. Ohne Zeitbegrenzung. Bezahlt vom Arbeitgeber. Alle können sprechen. Über Alles, was die Kolleg*innen direkt betrifft – auch über den Betrieb hinaus. Auch über gesellschaftliche Fragen, über Politik. Ein Raum kollektiver Öffentlichkeit – mitten im Betrieb.

Und doch wird dieser Raum oft gar nicht genutzt. Viele Betriebsräte führen (gesetzwidrig!) maximal eine Versammlung im Jahr durch, ritualisiert, konfliktarm. Information statt Diskussion. Gerne kurz vor Weihnachten… Es ist eine stille Form der Entwaffnung. Denn dort, wo Kolleg*innen anfangen, gemeinsam zu sprechen, beginnt etwas. Erfahrungen werden geteilt. Widersprüche sichtbar. Vereinzelung wird durchbrochen. Nicht erzwungen, sondern praktiziert. Von Betriebsräten, die ihre Rolle primär ´betriebswohlorientiert´ auslegen. Von Belegschaften, die sich daran gewöhnt haben. Von Gewerkschaften, die diesen Zustand selten in Frage stellen.

Dabei liegt gerade hier eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, betriebliche Demokratie mit Leben zu füllen. Hier kann entstehen, was Marx forderte: Organisation als „bewusstes Zentrum“ der Arbeiterklasse. Aber nur, wenn diese Räume auch genutzt werden.

Und wenn selbst das zu viel ist

Dass selbst diese begrenzten Möglichkeiten vielen Unternehmen zu viel sind, zeigt ein Blick auf die Gegenwart. Union Busting, Einschüchterung, manipulierte Wahlen – all das ist längst Alltag.9 Begriffe wie „betriebsratsverseucht“ – Unwort des Jahres 2009 – sprechen eine deutliche Sprache.10 Fälle wie Tesla in Grünheide zeigen, wie offen – auch rechtswidrig – inzwischen gegen selbst minimale Formen kollektiver Interessenvertretung vorgegangen wird.11

Das ist kein Widerspruch, sondern bestätigt die These. Dass selbst das Begrenzte noch zu viel sein kann – weil es die Möglichkeit in sich trägt, über sich hinauszuweisen. Dass Betriebsräte nur so lange geduldet werden, wie sie folgenlos bleiben. Denn Betriebsräte sind nur so lange harmlos, wie sie es bleiben.

Und doch ein Ort des Kampfes

Die Wahrheit über Betriebsräte ist deshalb eine widersprüchliche.

Sie können das kapitalistische System nicht überwinden. Und sie sind auch nicht dafür gemacht. Aber sie sind ein Ort, an dem sich entscheidet, ob Beschäftigte ihre Lage individuell erleiden – oder kollektiv bearbeiten.

Ob sie sich anpassen – oder anfangen, sich zu organisieren.
Ob sie vereinzelt bleiben – oder beginnen, als Klasse zu handeln.

Nicht automatisch. Nicht zwangsläufig.

Aber möglich.

Und vielleicht beginnt es tatsächlich mit etwas scheinbar Einfachem:
Dass Kolleg*innen sich versammeln und anfangen zu sprechen. Ihre gesetzliche Interessenvertretung wählen, um ihre alltäglichen Handlungsmögiichkeiten zu erweitern ohne sich dadurch entmündigen zu lassen. „Ein in gemeinsamer Aktion erkämpfter Kompromiss, als Erfahrung von eigener Produktionsmacht und Würde, ist was anderes als ein von Stellvertretern servierter Kompromiss. Und Voraussetzung für die Entwicklung von Klassenkampf.“ 12

In Zeiten eskalierenden Krieges und laufenden Sozialkahlschlages wird diese betriebliche Ebene immer bedeutsamer. Dort, wo Beschäftigte mit Werksschließungen, Entlassungen, Arbeitsverdichtung, Sozialabbau, zunehmender Repression und allen anderen autoritären Folgen der Militarisierung konfrontiert sind. Dort, wo Kolleg*innen beginnen, ihre unmittelbaren Erfahrungen mit größeren gesellschaftlichen Entwicklungen in Verbindung zu bringen. Dort, wo Betriebsräte sich weigern, weiter mitzumachen. Dort, wo sie Sorge dafür tragen, dass auch möglichst viele andere nicht mehr mitmachen.

Protest ist, wenn ich sage, das und das passt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, dass das, was mir nicht passt, nicht länger geschieht. Protest ist, wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, dass alle andern auch nicht mehr mitmachen“.13

Die Betriebsratswahlen 2026 sind gelaufen.

Die Auseinandersetzung um eine klassenautonome sich selbst ermächtigende emanzipatorische Praxis betrieblicher Gegenwehr beginnt jetzt.

 

Anmerkungen:

1 DER SPIEGEL (2026): Betriebsratswahlen: Die wichtigste Wahl, für die keine Plakate in den Innenstädten hängen; https://kurzlinks.de/w121

2 Agentur Consilium (2026): Die ungenutzte Chance: Betriebsräte in Deutschland, 03.02.2026; https://kurzlinks.de/p3vi

3 Dietenberger, Manfred (2020): „Betriebsräte zetteln keine Revolution an“; https://kurzlinks.de/u11r

4 Gewerkschaftsforum (07.02.2026): Das Arbeitssicherstellungsgesetz im Kontext der Zeitenwende ; https://kurzlinks.de/ozlu

5 Radoschewski, Arthur (2020): 100 Jahre Betriebsrätegesetz: Am Anfang stand ein Blutbad, 13.01.2020; https://kurzlinks.de/tqrs

6 Lempges, Patrick – Interview mit Wolfgang Schaumberg (jacobine 07.01.2025): „Kompromisse gibt es am Ende eines Kampfes, nicht am Anfang“,; https://kurzlinks.de/4b4t

7 Nelli Tügel (nd 24.10.2014); Die wilden Tage von Bochum; https://kurzlinks.de/fkqo

8 Stark, Thomas (2024): 20 Jahre Opel-Streiks – Selbständige Streiks gegen Entlassungen & Werksschließungen; https://kurzlinks.de/7tdy

9 Wigand, Elmar (jw 10.03.2026): Kumpanei mit den Chefs – alternative Betriebsräte; https://kurzlinks.de/tawm

10 Pötter, Bernhard (taz 19.01.2010): „Das Unwort des Jahres“ ; https://kurzlinks.de/cc66

11 Reisner, Jessica (jw 06.03.2026): Betriebsratswahlen auf feindlichem Terrain ; https://kurzlinks.de/amrc

12 Huckenbeck, Kirsten; Schoppengerd, Stefan; Zennig, Karin (express 04/2022): „Von nix kommt nix, nä? Möglichkeiten und Grenzen kritischer Betriebsratsarbeit – ein Gespräch mit Wolfgang Schaumberg“ ; https://kurzlinks.de/wh1j

———–

Der Autor:

Andreas Buderus ist Gewerkschaftsaktivist und Mitinitiator der gewerkschaftlichen Basisinitiative ´SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden´

 

 

 

 

 

 

Bildbearbeitung: L.N.