Das Streikrecht ist bei uns entgegen allen gegenteiligen Behauptungen in der Verfassung und zwar im Koalitionsgrundrecht garantiert. Auch in der Europäischen Sozialcharta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist dieses Recht verankert. Zum Erstaunen vieler Gewerkschaftsmitglieder gab der DGB gemeinsam mit dem BDA im Juni 2010 die Erklärung: „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ heraus. Ohne Not wurde eine Diskussion vom Zaun gebrochen, bei der der DGB von vornherein auf der Verliererseite stand.
Am 21./22. Mai 2015 soll nun das höchst umstrittene „Tarifeinheitsgesetz“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Kommt es so weit, wird ein weiteres Grundrecht massiv eingeschränkt. Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, dann heißt das, dass eine Gewerkschaft, die in einem Betrieb nicht die Mehrheit hat, weder Tarifverträge für ihre Mitglieder abschließen, noch dafür Streiks oder Warnstreiks organisieren darf. Mittlerweile hat sich eine große Gegenbewegung gebildet, die das Gesetz verhindern will. Die DGB-Gewerkschaften sind in dieser Frage schon gespalten und so haben die Arbeitgeber bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Sieg eingefahren. Hände weg vom Streikrecht – Streikrecht ist Grundrecht! weiterlesen