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EuGH-Generalanwalt zur Schufa Praxis: Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung

Die Schufa Holding AG lieferte, wie immer, einem Kreditinstitut einen Score-Wert in Bezug auf eine Person, die einen Kredit bei ihrer Bank beantragte. Auch, wie immer, diente der Score-Wert als Grundlage für die Verweigerung des  beantragten Kredits. Das ließ sich der Bankkunde nicht gefallen, machte geltend, dass die Ablehnung seines Ersuchens durch die Schufa gegen Datenschutzrecht verstoße und klagte. Demnächst wird der Europäische Gerichtshof EuGH vom Verwaltungsgericht Wiesbaden ersucht, über die Beschränkungen zu entscheiden, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der wirtschaftlichen Tätigkeit von Auskunfteien im Finanzsektor, auferlegt, sowie über die Bedeutung, die dem Geschäftsgeheimnis zuzuerkennen ist.

Vorab hat sich EuGH-Generalanwalt Pikamäe in seinem Entscheidungsvorschlag schon dahin gehend geäußert, dass die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ein Profiling im Sinne der DSGVO darstellt.

Erfahrungsgemäß wird ein solcher Entscheidungsvorschlag auch das Urteil des EuGH beeinflussen, in diesem Fall hieße das, die Schufa an die Leine zu legen und dem unrühmliche Scoring ein Ende zu bereiten. EuGH-Generalanwalt zur Schufa Praxis: Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung weiterlesen

Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – der Schufa ausgeliefert

In den Augen vieler Verbraucher ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ein Datenkrake, der auf undurchsichtige Weise zu Bewertungen kommt, die sich direkt auf ihr Leben auswirken können.

Ein negatives Ranking bei der Schufa kann dazu führen, dass Banken ihren Kunden keinen Kredit gewähren, sie einen höheren Zinssatz zahlen müssen oder dass Telekommunikationsfirmen sich weigern, ihnen einen Internetanschluss bereitzustellen oder Telefonvertrag abzuschließen.

Verschuldete Menschen haben oft einen unglaublichen Respekt vor der „Institution“ Schufa, die eigentlich das Geschäftsmodell der Bewertung der Kreditwürdigkeit verfolgt. Sie wissen nicht, wie die Bewertungen zustande kommen und fühlen sich völlig ausgeliefert. Sie haben diese Angst zu Recht, da die Schufa durch das sogenannte Scoring zu ihren Bewertungen kommt. Das erstellte Profil wird mit einer geheimen Formel berechnet und es ist unklar, welche Daten in welcher Gewichtung ins Scoring einfließen. Verbraucherschützer meinen entschlüsselt zu haben, dass Bürger besser bewertet werden, je weniger Konten oder Handyverträge sie haben und dass häufige Umzüge eher zu einer negativen Bewertung beitragen.

Rund zehn Prozent der 70 Millionen Menschen in Deutschland, die nach Angaben der Schufa dort ein Profil haben, haben einen oder mehrere negative Einträge. Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – der Schufa ausgeliefert weiterlesen

Schufa: Datenkrake ohne Transparenz – im Dunkeln ist gut Munkeln

In den Augen vieler Verbraucher ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ein Datenkrake, der auf undurchsichtige Weise zu Bewertungen kommt, die sich direkt auf ihr Leben auswirken können.

Ein negatives Ranking bei der Schufa kann dazu führen, dass Banken ihren Kunden keinen Kredit gewähren, sie einen höheren Zinssatz zahlen müssen oder dass Telekommunikationsfirmen sich weigern, einen Internetanschluss bereitzustellen.

Verschuldete Menschen haben oft einen unglaublichen Respekt vor der „Institution“ Schufa, die eigentlich das Geschäftsmodell der Bewertung der Kreditwürdigkeit verfolgt. Sie wissen nicht wie die Bewertungen zustande kommen und fühlen sie sich ihr völlig ausgeliefert. Sie haben diese Angst völlig zu Recht, da die Schufa durch das sogenannte Scoring zu ihren Bewertungen kommt. Das erstellte Profil wird mit einer geheimen Formel berechnet und es ist unklar, welche Daten in welcher Gewichtung ins Scoring einfließen. Verbraucherschützer meinen entschlüsselt zu haben, dass Bürger besser bewertet werden, je weniger Konten oder Handyverträge sie haben und dass häufige Umzüge eher zu einer negativen Bewertung beitragen.

Rund zehn Prozent der 70 Millionen Menschen, die nach Angaben der Schufa dort ein Profil haben, haben einen oder mehrere negative Einträge. Eine Überprüfung der Einträge findet allerdings nicht statt, Fehleinträge sind so durchaus möglich. Zu den möglichen Falscheinträgen im Schufa-Algorithmus kommen noch fehleranfällige Schnittstellen bei den rund  9.000 Vertragspartnern wie Banken, Telekommunikationsanbietern und Versandhändlern hinzu.

Die Intransparenz als Geschäftsmodell der Schufa wird auch durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wohl kaum beseitigt werden. Schufa: Datenkrake ohne Transparenz – im Dunkeln ist gut Munkeln weiterlesen