Der Großteil der erwerbslosen Menschen wird abgeschrieben: 2020 gab es nur für 3,2 Prozent von ihnen eine Weiterbildung

Das Hartz-System mit seinen Grundpfeilern „Fordern und Fördern“ hat sich immer weiter vom Fördern verabschiedet. Die erwerbslosen Menschen werden fast nur noch verwaltet und müssen sich der Verfolgungsbetreuung unterwerfen. Ein wichtiger Baustein des Förderns sollte ursprünglich die berufliche Weiterbildung sein.

Noch zum Jahresbeginn 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit (BA) auszubauen. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert.

Doch in der Praxis hat sich die Weiterbildung, besonders von Menschen die Arbeitslosengeld 2 beziehen, immer weiter reduziert. Im Jahr 2020 gab es nur für 3,2 Prozent von ihnen eine Weiterbildung, ihre Nachfragen und Bemühungen nach einer beruflichen Fort- und Weiterbildung wurden von den Jobcentern zurückgewiesen.

Die Bemühungen der Unternehmen, ihre benötigten Fachkräfte selbst auszubilden, sind fast ganz zum Erliegen gekommen. Bereits im vergangenen Jahr war die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge deutlich niedriger als in den Jahren zuvor. In diesem Jahr ist sie nochmals auf das Niveau von 1992 gesunken.

Schon heute versuchen einige Betriebe, ihren Fachkräftebedarf durch zusätzliche „Lockmittel“ und durch Abwerbung von anderen Betrieben zu decken, was aber immer schwieriger wird.

Auf der anderen Seite macht die organisierte Unternehmerschaft Druck, dass die gesetzlichen Möglichkeiten für eine weitere Zuwanderung von Arbeitskräften ausgebaut werden und die Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten in den „Engpassberufen“ staatlich organisiert werden. Dabei fallen dann die alles öffnenden Zauberwörter wie Strukturwandel, Digitalisierung und Dekarbonisierung.

Entsprechend reagiert die Bundesregierung.

  • „Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz (QCG) sollte einen Impuls in der öffentlich geförderten Weiterbildung entfachen, der mit einem deutlich stärkeren Förderengagement der BA und der Jobcenter und gestiegenem Ausgabevolumen im Jahr 2019 einherging. Davon konnten insbesondere beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Geringqualifizierte mit dem Ziel einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung verstärkt profitieren. Mit der COVID-19-Pandemie und den mit ihr verbundenen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen hat sich diese Dynamik ausschließlich aufgrund exogener Faktoren abgeschwächt.
  • Die Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes wurden bereits mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-morgen-Gesetz) weiterentwickelt. Die Förderleistungen für besonders vom Strukturwandel betroffene Beschäftigte und Betriebe wurden noch einmal ausgebaut. Zudem können Arbeitgeber zur Verfahrensvereinfachung Sammelanträge stellen, wenn mehrere Beschäftigte einen gleichartigen Weiterbildungsbedarf haben.
  • Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz (in Kraft seit 1. Januar 2021) wurde eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit geschaffen.

Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen“. (Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion)

Leicht zu erkennen ist, dass diese Programme vorrangig auf die derzeit in den Betrieben tätigen Menschen bzw. in Kurzarbeit abzielen und sie mit öffentlichen Mitteln qualifizieren und ausbilden will, um die Unternehmen weltweit konkurrenzfähig zu halten.

Sinkende Zahlen der erwerbslosen Menschen in der Weiterbildungsförderung

Die Zahl der erwerbslosen Menschen, die mit einer Weiterbildung gefördert werden, hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich abgenommen. Belief sich die Zahl der Teilnehmer an Förderungen der beruflichen Weiterbildung 2010 im Jahresdurchschnitt bundesweit auf rund 141.000 waren es 2020 nur noch rund 104.000. Besonders stark war der Rückgang im Hartz-IV-Bereich. Hier sank die Zahl der Weiterbildungen von rund 80.000 im Jahr 2010 auf rund 39.000 im vergangenen Jahr, das entspricht einem Rückgang von 51 Prozent.

Allgemein ist der Anteil der erwerbslosen Menschen, die mit einer Weiterbildung gefördert werden, an allen Erwerbslosen gering. Nur 3,2 Prozent durften im Jahr 2020 an einer Weiterbildung teilnehmen, im Bereich des SGB II/Hartz-IV lag der Anteil nur bei 2,0 Prozent und bei den sogenannten Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger der Jobcenter) bei nur 1,1 Prozent.

 

Zu den Verlierern der aktuellen Wirtschaftskrise und der Corona-Pandemie gehören vor allem erwerbslose Menschen, ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz haben sich noch einmal deutlich verschlechtert. Sie müssen sich damit abfinden, zukünftig nicht mehr gebraucht zu werden und keine Erwartungen an die Bundesregierung stellen, die, so scheint es, für erwerbslose Menschen einfach nicht mehr einen Finger krümmen will, um sie mit ignorierender Toleranz ihrem Schicksal zu überlassen.

 

 

 

 

Quelle: Linksfraktion, Bundesregierung, Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND)-rnd.de, BA
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