Armut in Deutschland – Ausnahme oder Regel?

Von Suitbert Cechura

Deutschland kann einiges vorweisen: Neben Kinderarmut, Altersarmut, Bildungsarmut wird schon seit längerem die Armut von Alleinerziehenden, Langzeitarbeitslosen oder Migranten thematisiert, auch die „neue soziale Frage“ (Seehofer) der Wohnungsarmut – und jetzt seit Neuestem ein weiterer Problemfall: die Energiearmut (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-energiearmut-101.html).

Und es stimmt ja: Die Preise fürs Lebensnotwendige steigen allgemein im Land, besonders die Energie-Preise werden wohl für viele unbezahlbar oder sind es bereits. Dabei gilt Deutschland als ein reiches Land, was ja ebenfalls stimmt. Hier gibt es (fast) alles, was sich der Mensch nur denken kann.

Dennoch bleibt das Thema Armut auf der öffentlichen Agenda, nämlich als ein Verstoß gegen den Normalfall, als ein Zustand, den es in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland gar nicht geben dürfte. Ein Fall, der eigentlich auch nichts mit der Marktwirtschaft zu tun hat…

Jetzt gibt es ihn aber wieder in eklatanter Weise. Energiearmut, die Menschen bis in die Mittelschicht hinein betreffen soll, nimmt viel Platz in der öffentlichen Diskussion ein.

Wie passt das zusammen? Wie steht es denn nun mit der Armut im Lande?

Armut wissenschaftlich

Wenn es um die wissenschaftliche Befassung mit Armut geht, bezieht sie sich oft auf Definitionen, die gar nicht der Wissenschaft entspringen, sondern politisch bestimmt werden: „Der Entwicklungsausschuss der OECD (DAC) versteht unter Armut, die Unfähigkeit, menschliche Grundbedürfnisse zu befriedigen. Zu diesen Bedürfnissen gehören vor allem der Konsum und die Sicherheit von Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung, Bildung, Ausübung von Rechten, Mitsprache, Sicherheit und Würde sowie menschenwürdige Arbeit. Als absolute Armut ist dabei ein Zustand definiert, in dem sich ein Mensch die Befriedigung seiner wirtschaftlichen und sozialen Grundbedürfnisse nicht leisten kann. Relative Armut beschreibt Armut im Verhältnis zum jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld eines Menschen.“ (BMZ; https://www.bmz.de/de/service/lexikon/armut-14038)

Die erste Fassung, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) entsprechend der OECD-Vorgabe bietet, fasst Armut als Unfähigkeit die menschlichen Grundbedürfnisse zu befriedigen. Woher diese Unfähigkeit rührt, angesichts dessen, dass es alles Mögliche auf der Welt im Überfluss gibt – und vieles, weil es zu viel ist, auch vernichtet wird –, bleibt hier offen.

Es ist aber kein Geheimnis. Denn alles ist Eigentum, ist Geschäftsmittel und kostet den Konsumenten daher Geld, weswegen ein nicht unerheblicher Teil der Gesellschaft von vielen Dingen ausgeschlossen ist, die es in breitem Umfang gibt. Zwar ist allen Mitgliedern dieser Gesellschaft die Menschenwürde per Gesetz zugesichert, auch dürfen sie ihre Meinung äußern, die meisten sogar wählen, womit sie eine Form der Mitsprache besitzen. Das sichert ihnen aber nicht ausreichend Wohnraum, Kleidung und Essen; das Dasein als Staatsbürger hat mit ihrer materiellen Existenz nichts zu tun.

Die Unterscheidung von absoluter Armut und relativer Armut hat es zudem in sich. Schließlich beruht die Definition der absoluten Armut auf der Bestimmung wirtschaftlicher und sozialer Grundbedürfnisse. Da stellt sich doch gleich die Frage, was die sind und worin sie bestehen.

Man kann die Frage auch zuspitzen und fragen: Mit wie wenig kommt ein Mensch aus, ohne zu sterben? Unter den Nationalsozialisten sind Mediziner dieser Frage nachgegangen, in den Konzentrationslagern haben sie sie auf die Spitze getrieben, was vielen ihrer Versuchspersonen das Leben kostete.

Heute wird die gleiche Frage mit Dollar-Ziffern beantwortet: „Nach der Definition der Weltbank sind Menschen extrem arm, wenn sie weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag zur Verfügung haben… Die 1,90-Dollar-Grenze wird als finanzielles Minimum angesehen, das eine Person zum Überleben braucht.“ (BMZ)

Diese Form der Armut soll es bei uns – so ein breiter Konsens – nicht geben. Da irritiert es auch nicht, dass in den Innenstädten Bettler sitzen, Obdachlose auf Parkbänken schlafen und Menschen bei der Tafel Schlange stehen.

Für die deutsche Armutsbestimmung führen Wissenschaftler in der Regel die relative Armut an. Die Definition, die das BMZ dafür bietet, lässt vieles offen. Eins kann man jedoch in jedem Fall festhalten: Armut gilt als ein Mangelzustand. Und dass es einen Mangel nur geben kann im Verhältnis zu den Dingen und Leistungen, die in einer Gesellschaft existieren, ist ein Sachverhalt, den man nicht bestreiten kann.

Solange es kein Handy gab, konnte es auch niemand vermissen. Bedürfnisse beziehen sich immer auf Dinge und Leistungen, die vorhanden sind. Und in unserer Gesellschaft werden jede Menge Bedürfnisse durch Werbung geweckt, ohne dass ihre Mitglieder alle in die Lage versetzt würden, diese auch durch entsprechenden Erwerb zu befriedigen. Die Mehrzahl der Menschen in diesem Lande muss sich also vieles versagen; was man gerne hätte und was einem durch die Werbung nahe gebracht wird, kann nur in vorsichtiger Dosierung und bei strenger Einteilung erworben werden.

Von daher müsste man sagen: Armut ist in dieser Gesellschaft ein weit verbreitetes, alltägliches Phänomen. Doch diesen Schluss will hierzulande keiner gelten lassen. Relative Armut wird daher anders gefasst: „Armut in einer Wohlstandsgesellschaft führt zu einer Legitimations- und Akzeptanzkrise einer Wirtschaftsordnung, die sich als soziale Marktwirtschaft und Sozialstaat versteht. Bei der Suche einer Armutsdefinition kann daher nicht auf irgendwelche ‚objektiven‘ Daten zurückgegriffen werden. Die Bestimmung dessen, was Armut ist, hängt von normativen Entscheidungen ab, konkret von der Definition eines Minimums. Die Armutsdefinition kann sich nämlich, wie die EU-Kommission betont (…), in einer hochentwickelten, wohlhabenden Gesellschaft nicht auf das physische Minimum beziehen… Relative Armut wird demgemäß als Einkommensarmut verstanden, als eine Unterausstattung mit ökonomischen Ressourcen. Personen bzw. Haushalte befinden sich in Armut, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Güter und Dienstleistungen zu kaufen, die für ein Mindestmaß gesellschaftlicher Teilhabe erforderlich sind.“ (https://www.bpb.de/politik/grundfragen/verteilung-von-armut-reichtum/237429/relative-einkommensarmut)

Ein interessanter Erkenntnisfortschritt: Die Bestimmung von Armut erfolgt in einer Demokratie, die nichts auf sich kommen lassen will, keineswegs nach den Maßstäben der Wissenschaft, sondern so, dass sie kein schlechtes Bild auf die politisch betreute Wohlstandsgesellschaft wirft. Während gerade in der Pandemie immer wieder auf die Fakten verwiesen wird, die angeblich die Grundlage für politische Entscheidungen bilden, werden hier die Fakten durch politische Festlegungen oder Entscheidungen geschaffen. Was als „relativ arm“ gelten soll und was nicht, sagen die Behörden!

Mit der Aussage, dass Armut relativ ist, soll sie aber nicht nur ins Verhältnis zum vorhandenen Reichtum gesetzt werden. Hier wird vielmehr die Objektivität von Armut bestritten. Da nicht jeder, der über wenige Mittel verfügt, einen Mangel beklagt, sich möglicher Weise bescheidet oder die Faust in der Tasche ballt, wird zwischen subjektiver Armut und Einkommensarmut unterschieden. Beide Faktoren sollen nur Indikatoren, also Anzeichen dafür sein, dass Armut vorliegen könnte.

Wobei noch zwischen Armut und „Armutsgefährdung“ unterschieden wird. Dies lässt sich dann in Zahlen fassen. Etwa nach einschlägigen „Statistiken zur Armut in Deutschland“ (veröffentlicht im August 21): Demnach waren „im Jahr 2018 in Deutschland 18,7 Prozent der Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und ist definiert als Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent des Bundesmedians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.“ (https://de.statista.com/themen/120/armut-in-deutschland/)

Von Armut betroffen oder arm zu sein macht für die offizielle Statistik offenbar einen wichtigen Unterschied! Für Letzteres gilt die 60-Prozent-Grenze, für Ersteres die 50-Prozent-Grenze. So wird die Erfassung von Armut ein hoch komplexes Unterfangen.

Ausgangspunkt ist nicht, über welche Mittel Menschen in diesem Lande warum verfügen. Mit der Untersuchung der Einkommenshöhe ist die Frage nach der Einkommensquelle gleich ausgeblendet:

„Betriebsvermögen, die ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des privaten Vermögens sind, werden in der EVS (Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe) nicht erhoben. Auch sind in der EVS grundsätzlich keine Vermögensinformationen zu Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 18.000 Euro verfügbar.“ (https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Bericht/sechster-bericht.html)

Man beschränkt sich auf die „Normalverdiener“. Bei denen gehen die Armutsforscher davon aus, dass das Arbeitseinkommen nicht ausschließlich Quelle zum Unterhalt der Familie darstellt; es wird daher als Grundlage für die Berechnung genommen. Dabei gelten Einkommen aus der Grundsicherung (die man z.B. als Aufstocker bezieht) ebenso als Quelle wie Mieteinnahmen.

Weil Familien unterschiedlich groß sein können, wird das Ganze dann wieder pro Kopf umgerechnet, wobei nicht für jedes Mitglied des Haushalts der gleiche Bedarf angenommen wird. Es findet vielmehr eine Gewichtung statt, nach der Logik, dass die Politik bestimmt, was einem Kind oder Erwachsenen zusteht.

Das wird dann ins Verhältnis gesetzt zum Bundesmedian. Der wird oft fälschlich mit dem Mittelwert oder Durchschnitt gleichgesetzt. Bei einer Mittelwertbestimmung wird aber die Gesamtheit des Reichtums auf die Personen gleich verteilt, so ergibt sich der gemittelte Wert für den Einzelnen.

Bei der Medianbestimmung werden dagegen Grenzen bestimmt, über welches Einkommen die unteren 1 oder 10 Prozent verfügen. Der Median bildet die Grenze zwischen den 50 Prozent ärmsten und den 50 Prozent reichsten Bürgern. Bei dieser Rechenweise sinkt die Bestimmung der Mitte nach unten, weil die obere Hälfte sehr heterogen ist. Dort finden sich viele, die über kaum mehr Einkommen verfügen als die untere Hälfte, und wenige, die über sehr viel verfügen – was bei dieser Berechnungsweise herausfällt. Die hohen Einkommen der 10 Prozent höchsten Einkommen würden die Grenze nach oben verlagern, während sie in die Mittelwertberechnung mit eingeht .

Bei der Armutsgefährdungsberechnung in ihrer diffizilen Festlegung ist offenbar wichtig, sie nicht zu hoch anzusetzen, sonst würde ein zu großer Teil der Bevölkerung darunter fallen. So werden die Armen mit den Armen verglichen und eine Grenzziehung bei 60 Prozent des Medians angesetzt. Der Kreis wird klein gehalten, „arm“ und nur „möglicherweise arm“ sind in der Statistik fein abgestuft und so wird noch einmal dafür gesorgt, dass Armut als eine Ausnahme erscheint und das Bild „unseres“ Sozialstaats nicht beschmutzt wird.

Armut im kapitalistischen Alltag

Während die ideologischen Verrenkungen bei der Erfassung von Armut als Ausnahme und als zu reduzierende Größe vorherrschen, werden die gleichen staatlichen Stellen geständig, wenn es um den Verwaltung der Armut (idealisiert als: Kampf gegen sie) oder um die sozialen Leistungen zu ihrer Betreuung geht:

„Kampf gegen Armut – Finanzielle Hilfen durch den Staat – Um eine Mindestsicherung der Menschen in Deutschland zu gewährleisten, gibt es ein System finanzieller Hilfeleistungen des Staates.“ (https://de.statista.com/themen/120/armut-in-deutschland/)

Und die Liste ist lang – zeigt eine ganze Kette von Ausnahmefällen, von den traditionsreichen Sozialstaatsabteilungen (siehe die Aufstellung bei Dillmann/Schiffer-Nasserie https://www.vsa-verlag.de/index.php?id=6576&tx_ttnews[tt_news]=18104&tx_ttnews[backPid]=6428) bis zu den neuesten Erfordernissen (Beispiel Mindestlohn https://www.heise.de/tp/features/Mindestlohn-Armut-neu-definiert-6207287.html), die sich trotz aller altehrwürdigen Sozialstaatlichkeit immer wieder ergeben.

Die Liste erschöpft sich auch nicht in Zahlungen des Staates, sondern umfasst die gesetzlichen Pflichtversicherungen, die diejenigen zum Zwangssparen verpflichten, die als abhängig Beschäftigte vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben müssen, weil sie außer über sich über nichts weiter verfügen. Dieser Zustand der Mittellosigkeit gilt in dieser Gesellschaft als Normalfall und fällt daher nicht unter Armut.

Arbeitslosigkeit gilt als Sonderfall, normal soll sein, dass alle arbeiten, dafür sind die Bürger im Lande da. Versichern gegen Arbeitslosigkeit müssen sich jedoch alle, die von ihrer Arbeitskraft leben. Weil ihre Einkommensquelle von der Kalkulation anderer abhängig ist, bleibt die Existenz als abhängig Beschäftigter stets eine unsichere Angelegenheit. Weil das eigene Einkommen für die Sicherung dieses normalen Risikos nicht ausreicht, gibt es die gesetzlichen Pflichtversicherungen, die die betreffenden Beiträge gleich an der Quelle abkassieren.

Dass Menschen krank werden können, ist normal. In unserer Gesellschaft ist aber auch normal, dass damit gleich das Einkommen in Frage steht. Denn im Arbeitsvertrag ist Lohn an Leistung geknüpft. Im Fall von Krankheit kann die laut Arbeitsvertrag zugesagte Leistung nicht erbracht werden. Ökonomisch also ein klarer Fall, d.h. ein Ausfall des Lebensunterhalts.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts bedarf es deshalb einer Fülle von Gesetzen, damit Krankheit nicht gleich zur Existenzgefährdung für die Massen wird: Es bedarf der Ausnahmeregelungen – angefangen von der Begutachtung durch den Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit als Ausnahmezustand vom Arbeitsvertrag feststellen muss. Gesetzliche Lohnfortzahlung, Krankengeld und auch die medizinische Behandlung, die durch die Krankenkassen bezahlt wird, dokumentieren, wie wenig Sicherheit ein Arbeitsverhältnis bietet.

Mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit im Alter ist ebenfalls die Existenz bedroht und auch die Pflichtversicherung durch die Rentenversicherung schafft keine Sicherheit, wie die Diskussionen um die Altersarmut bezeugen. Doch nicht nur die Alten gelten als besonders armutsgefährdet, auch die Kinderarmut taucht immer wieder als besonderes Problem auf.

Wieso dies ein gesondertes Problem darstellen soll, wird normaler Weise nicht thematisiert. Dabei müsste sich gleich die Frage stellen, wo diese Kinder denn leben. Doch wohl in armen Familien! Die Trennung der Kinderarmut von der (sachlich vorausgesetzten) Armut der Eltern kommt einer Schuldzuschreibung gleich: Um die Kinder muss man sich kümmern, weil sie unschuldig in Armut geraten sind, während die Eltern wohl dafür Verantwortung tragen, da sie dem Nachwuchs diese Armutslage bereitet haben. Das braucht dann nur noch von der Boulevardpresse als Vernachlässigung der Erziehungspflichten in der „Unterschicht“ mit grellen Berichten aufbereitet zu werden…

Die Pflichtversicherungen schaffen keine Sicherheit und so gibt es zahllose weitere Sozialregelungen, die dokumentieren, dass ein Leben von Lohn und Gehalt eine Angelegenheit ist, die die Menschen immer wieder zu Verzicht und Einteilungskunststücken zwingt.

Kinder sind eine Armutsgefahr. Damit es dennoch Kinder gibt (und Deutschland nicht ausstirbt!), existieren Maßnahmen wie Kindergeld, bezahlte Erziehungszeiten und öffentliche Erziehungseinrichtungen. So können dann beide Elternteile arbeiten, denn ein Gehalt – das ist staatlich anerkannt – reicht zum Leben sowieso nicht.

Mieten verschlingen viel Geld und führen dazu, dass immer mehr Menschen an den Rand der Städte oder aufs Land gedrängt werden. Aber auch die Fahrt zur Arbeit und in die Stadt kostet, also braucht es eine Pendlerpauschale und Wohngeld. Denn sonst würden viele Mieten unbezahlbar.

Die Liste der besonders Armutsgefährdeten lässt sich, wie man sieht, beliebig verlängern. Wenn man nach Besonderheiten sucht, finden sich einschlägige Fälle in Hülle und Fülle. Die Fragestellung, die auf das Besondere geht, erklärt dann in den vielen Varianten die Armut zur Ausnahme von der Regel, auch wenn die Länge der Liste dem widerspricht.

Stolz wird dann darauf verwiesen, dass die Existenz eines jeden Bürgers in unserem Lande gesichert ist und niemand verhungern muss – alles Dank der ultimativen Schutzmaßnahme, der Grundsicherung. Dass diese die Existenz nicht wirklich sichert, die Bezieher vielmehr zum Besuch der Kleiderkammern von Wohlfahrtsverbänden und der Tafeln nötigt, die Armenspeisung bieten, fällt dabei unter den Tisch. Und auch das skandalöse Faktum, dass mittlerweile eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen von der privaten Wohltätigkeit abhängig gemacht ist.

Es ist schon grotesk: All diese zahlreichen Maßnahmen sollen immer nur eins belegen, dass der betreffende Fall eine Ausnahme darstellt. Eine Ausnahme von dem Sachverhalt, dass es den Menschen in Deutschland gut geht. Unter Fake-News fällt das, was das Zusammenspiel von Politik, Expertentum und interessierter Öffentlichkeit hier zustande bringt, allerdings nicht!

 

 

 

 

 

Der Beitrag erschien am 29.01.2022 auf  https://krass-und-konkret.de/ und wird mit freundlicher Genehmigung der Redaktion hier gespiegelt.
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