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Zigtausende Antragsteller warten auf ihre Wohngeldbescheide – Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei, es ist Teil des Problems

Nachdem die Regierungskoalition auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Herbst 2022 den Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte von 595.000 auf zwei Millionen ausgeweitet hat, warten noch immer Zigtausende Antragsteller auf Bescheide der zuständigen Kommune.

Es liegt dabei gar nicht an der eigentlichen Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge, die liegt nur zwischen zwei und acht Wochen, sondern bis ein Antrag überhaupt zur Bearbeitung kommt, dauert es aktuell z.B. in München neunzehn bis zwanzig Monate.

In ihrer Not experimentieren die Kommunen mit Vorschusszahlungen, Personalaufstockung und Beantragung per Internet. Die Städte erwarten von den Ländern Hilfe und die Länder fordert mehr Geld vom Bund, bewegen tut sich nichts und der Zustand wird andauern.

Für die wohngeldberechtigten Menschen ist diese Situation fatal, sie brauchen das Geld dringend bei den explodierenden Mieten und Wohnnebenkosten, gehen aber erstmal leer aus und rutschen die Schuldenspirale herunter.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung orientiert sich weiter an der Subjektförderung und subventioniert damit die überhöhten Mieten an die Vermieter und gleichzeitig wird die Objektförderung, also der Bau von Sozialwohnungen weiterhin stiefmütterlich behandeln.

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Zum Jahresanfang 2023 tritt die Wohngeldreform in Kraft: Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Zum Jahresanfang 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro monatlich erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben werden, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen.

Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. Zum Jahresanfang 2023 tritt die Wohngeldreform in Kraft: Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems weiterlesen

Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Im vergangenen Jahr wurde mit großem Eigenlob der Bundesregierung für die staatliche Wohltat das Wohngeld erhöht und dafür die finanziellen Mittel von Bund und Ländern erheblich aufgestockt. Im abgelaufenen Jahr 2020 standen insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Bundesregierung argumentierte für die Erhöhung damals mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems weiterlesen

Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2020 erhöht. Dafür wurden die finanziellen Mittel von Bund und Länder erheblich aufgestockt. Im Jahr 2020 werden insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung argumentiert mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und  Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems weiterlesen