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Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2020 erhöht. Dafür wurden die finanziellen Mittel von Bund und Länder erheblich aufgestockt. Im Jahr 2020 werden insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung argumentiert mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und  Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems weiterlesen

Wohnungsnot: 475 Euro für 15 Quadratmeter

Von Monika Goetsch

So steht es in der Bayerische Verfassung: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden“, heißt es in Artikel 106. Und Artikel 161, Absatz 2, besagt: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ 

München ist die Stadt mit den höchsten Mieten in Deutschland. Viele Menschen können sich ihre Wohnungen dort nicht mehr leisten und viele, vor allem junge Menschen, können von der eigenen Wohnung nur träumen. Wohnungsnot: 475 Euro für 15 Quadratmeter weiterlesen