Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr durch das neue Corona-Virus (SARS-CoV-2) für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland inzwischen als „hoch“ ein. Die Gefährdung variiert laut RKI von Region zu Region (Stand: 17.03.2020). Es handelt sich um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Angesichts der weiter zunehmenden Corona-Fälle und der flächendeckenden Schließung von Kindertagesstätten, Schulen, Kneipen, Geschäften, usw. stellen sich zahlreiche Fragen für Unternehmen, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen.
So stehen zum Beispiel Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland vor akuten Betreuungsproblemen und potenziell auch vor Einkommensunsicherheiten. Ungewiss ist zum Beispiel auch die Situation der Beschäftigten, deren Betriebe von den behördlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Die existierenden gesetzlichen Regelungen sind nur bedingt geeignet, angemessene Lösungen bereit zu stellen – sie sind auf ein derart flächendeckendes Ereignis nicht ausgerichtet. Es bedarf in einigen Punkten daher dringend flächendeckender politischer Lösungen. Die unterstehenden Ausführungen bieten eine erste, grobe Orientierung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um Corona. Stand 16.03.2020Die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- 14 Fragen und Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Corona
- Hinweis zu Aufhebungsvertrag und Änderungsvertrag
- Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
- Hinweise und Informationen von Bundesministerien, Bundesbehörden und Sozialversicherungen (Berufsgenossenschaften/Krankenkassen)
- Corona und Kurzarbeitergeld
- Entlassungen/Arbeitslosigkeit
- COVID-19: Das gilt für Beamtinnen und Beamte während der Corona-Krise
- Muss ich trotz Corona-Pandemie Termine beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur wahrnehmen?
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Bitte keine Aufhebungsverträge oder Änderungsverträge zum Arbeitsvertrag unterschreiben, die der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise vorlegt. Immer erst beim Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen.
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Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen Beschäftigte unter bestimmten Umständen eine Einverständniserklärung unterschreiben. Mehr Informationen finden Sie dazu in unserer Publikation zum Kurzarbeitergeld und Corona.
Quelle und Bild: dgb.de