Die Gewerkschaften kritisieren Pläne der Bundesländer, Ungeimpften in Quarantäne keinen Lohnersatz mehr zu zahlen. Ver.di befürchtet eine Benachteiligung Ungeimpfter. Der DGB bemängelt, arbeitsrechtliche Konsequenzen würden nicht bedacht.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Vorhaben vieler Bundesländer kritisiert, die Lohnersatzahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne zu beenden. Aus Sicht der Gewerkschaft sei es falsch zu versuchen, eine „Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen“, sagte der Gewerkschaftschef Frank Werneke den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.“
Die von Arbeitgeberverbänden und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausgelöste Debatte zur Streichung des Entgeltersatzes sei kontraproduktiv, sagte der ver.di-Vorsitzende. Diese verlagere die Konflikte in Betriebe und Belegschaften und sorge für Verunsicherung. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften leisteten laut Werneke seit Monaten einen aktiven Anteil daran, das Impftempo in Deutschland zu beschleunigen. „Arbeitgeber sind nun gefordert, nachdrücklich für Impfungen zu werben und sie in der Arbeitszeit zu ermöglichen“, sagte Werneke.
Auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann kritisierte die Pläne vieler Bundesländer, Ungeimpften bald keine Entschädigung für Verdienstausfälle mehr zu zahlen, wenn sie in Quarantäne müssen. Im Deutschlandfunk sagte er, im Zweifel müssten hier auch Gesundheitsdaten offengelegt werden. Viele arbeitsrechtliche Konsequenzen würden nicht bedacht. Es sei ein Gebot der Solidarität, sich impfen zu lassen, aber nicht mit dem Instrument, den Entgeltersatz zu streichen.
Im Streit um die Entschädigung für Verdienstausfälle von Ungeimpften, die sich in Quarantäne begeben müssen, wollen Bund und Länder eine gemeinsame Regelung vorlegen. „Wir versuchen, mit den Ländern eine gemeinsame Linie bei der Lohnersatzleistung zu finden“, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der „Rheinischen Post“ gesagt. Demnach wollten die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder eine übergreifende Einigung erzielen.
Bei der Neuregelung geht es um einen Passus im Infektionsschutzgesetz. Demnach bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls. Keine Entschädigung erhält laut Gesetz allerdings, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt – nicht zuletzt, weil in der Vergangenheit nicht genügend Corona-Impfstoff zur Verfügung stand.
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