Gewerkschaftliche Lohnpolitik und Niedriglohnsektor

Die Niedriglohnsektoren in den verschiedenen Ländern Europas sind in den vergangenen drei Jahrzehnten vor allem deshalb gewachsen, weil gesetzliche Regelungen und ausreichende Mindestlöhne fehlten, Gewerkschaften in Lohnverhandlungen schwächer wurden oder weil dieser Sektor, wie in Deutschland, von Politik und Unternehmerschaft bewusst gefördert wurde.

Geringverdiener im Niedriglohnsektor definiert die EU als Beschäftigte, die zwei Drittel oder weniger des nationalen Median-Bruttostundenverdienstes in dem jeweiligen Land vergütet bekommen. Bei Beschäftigten in Vollzeit stellt diese Schwelle die Armutsgrenze dar, unter der keine angemessene Existenzsicherung mehr gewährleistet ist.

Für die betroffenen Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, bringen die Strukturen, unter denen sie arbeiten, schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Arbeitsschutz, kaum Chancen auf Weiterbildung und sozialen Aufstieg, geringere soziale Absicherung, weniger Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld und mehr Altersarmut sowie eine permanente Gefährdung der Existenzsicherung mit sich.

2005 sagte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder: „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“

Welches Ausmaß der „funktionierende Niedriglohnsektor“ einmal einnehmen würde, hatte sich vor 20 Jahren kaum jemand vorstellen können.

Niedriglohnsektor 1.0

In Deutschland arbeiten rund 21 Prozent aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Er umfasst Beschäftigte, deren Stundenlöhne nur bis zu 2/3 des Median-Stundenlohns betragen. Dieser Median-Stundenlohn betrug Ende des vergangenen Jahres 18,41 Euro, die Niedriglohnschwelle lag also bei 12,27 Euro. Selbst Vollzeitbeschäftigte kamen damit bei einer 38-Stunden-Woche nur auf ein Bruttomonatsentgelt von 2.027 Euro. Dieser Niedriglohnsektor wurde in den letzten Jahren trotz guter Arbeitsmarktentwicklung und sinkender Arbeitslosigkeit nur wenig reduziert. Er erreichte 2011 den Höchststand mit 24,1 Prozent aller Beschäftigten, stagnierte bis 2017 bei ca. 23 Prozent und sank bis 2021 auf 21 Prozent.

Die Niedriglohnquote zeigt den Anteil der Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) aller Beschäftigungsverhältnisse entlohnt werden.

Für die Einstufung als Niedriglohn ist der Abstand vom allgemeinen Lohnniveau ausschlaggebend. Dabei bezieht er sich auf die Bruttostundenverdienste.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse/Minijobber

Der Begriff der geringfügigen Beschäftigung, auf den sich der Minijob bezieht, wurde zum 1. Juli 1977 mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IV eingeführt.

Welches Ausmaß diese arbeitsmarktpolitische Maßnahme erreicht hat, soll im Folgenden gezeigt werden:

  • Von den knapp 6,9 Millionen (im Jahr 2023 waren es 6.671.832) bei der Minijobzentrale angemeldete Minijobs gab es 6,7 Millionen im gewerblichen Bereich (eine Zunahme gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023 um + 0,3 Prozent) und rund 247.000 im Bereich Privathaushalte (eine Abnahme gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023 um – 4,2 Prozent).
  • Im gewerblichen Bereich waren 64,3 Prozent zwischen 25 und 64 Jahren alt, 18,3 Prozent ab 65 Jahren; 56,2 Prozent waren Frauen und 43,8 Prozent Männer, bei 82,4 Prozent lag die Staatsangehörigkeit Deutsch vor, bei 17,6 Prozent „Andere“.
  • Die meisten (1.145.905) waren im „Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ“ tätig, gefolgt vom „Gastgewerbe“ (928.887), „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ (835.945) und „Gesundheits- und Sozialwesen“ (762.229). 79,6 Prozent dieser Minijobber waren nicht rentenversicherungspflichtig gemeldet, bei vielen davon dürfte es sich also um einen Zweit- oder sogar Drittjob handeln.
  • Im Bereich der Privathaushalte waren 76,3 Prozent der Beschäftigten zwischen 25 und 64 Jahren alt, 3,1 Prozent ab 65 Jahren; 87,5 Prozent waren Frauen und 12,5 Prozent Männer, bei 73,3 Prozent lag die Staatsangehörigkeit Deutsch vor, bei 26,7 Prozent „Andere“. 88 Prozent dieser Minijobber waren nicht rentenversicherungspflichtig gemeldet, bei vielen davon dürfte es sich also ebenso um einen Zweit- oder sogar Drittjob handeln.

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44,3 Prozent haben im Bereich der Privathaushalte monatliche Einkünfte bis zu 150 Euro, im gewerblichen Bereich 58,3 Prozent zwischen 400 und 520 Euro verdient. (Alle Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum bis 30.9.2024)

Die Branchen mit hohem Anteil an Niedriglöhnen beschäftigen auch viele Frauen in Minijobs. So arbeiteten in der Gastronomie 52,6 Prozent aller Beschäftigten im Minijob, in der Gebäudebetreuung 45 Prozent und im Einzelhandel 27,5 Prozent.

Die Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde zum 01.01.2025 auf 556 Euro heraufgesetzt und soll danach dynamisiert werden. Bei einem regelmäßigen Verdienst über 556 Euro handelt es sich nicht automatisch um eine Beschäftigung, in der in voller Höhe Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung zu zahlen sind. Es gibt den sogenannten Übergangsbereich d.h. verdienen Beschäftigte von 556,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat, handelt es sich um einen sogenannten Midijob.

Der Übergang zwischen Mini- und Midijob soll erleichtert werden, indem die Sozialversicherungsbeiträge im Übergang zu Midijobs noch einmal gesenkt wurden. Diese Aufwertung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist ein herber Rückschlag bei der Bekämpfung des Niedriglohnsektors. Denn mehr als 75 Prozent der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen.

Es ist außerdem ein Rückschlag für die Förderung einer gleichberechtigten Erwerbsarbeit von Frauen, da diese Arbeitsverhältnisse die Ideologie eines kleinen Zuverdienstes für „Hausfrauen“ weiterhin verfestigen.

Das Gros der Stundenlöhne geringfügig Beschäftigter wird deutlich unter Tarif und unter den Stundenlöhnen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Betrieb und mit vergleichbarer Tätigkeit bezahlt, das ist ein eindeutiger Rechtsverstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser Verstoß wird aber mit dem Sonderstatus dieser Beschäftigtengruppe legitimiert: Wenn Beschäftigte monatlich bis zu 556 Euro verdienen oder als Saisonkräfte nur bis zu 3 Monate im Jahr eingesetzt werden, zahlen sie bekanntlich keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Auch von den Beiträgen zur Rentenversicherung können sie sich befreien lassen, was auch die Meisten tun. Sie bekommen also ihren Stundenlohn „Brutto für Netto“.

Die Unternehmen müssen zwar über 30 Prozent an Lohnnebenkosten zahlen und damit mehr als für Beschäftigte mit Sozialversicherung. Trotzdem lohnt sich der Einsatz für sie, weil sie diese steuer- und sozialrechtliche Sonderstellung ausnutzen und die Stundenlöhne weit unter das Niveau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten absenken.

Außerdem werden Geringverdiener häufig als „Stundenlöhner/Aushilfen“ behandelt. Diesen Status Beschäftigter gibt es arbeitsrechtlich gar nicht, doch haben diese Menschen zumindest außerhalb großer, stärker kontrollierter Unternehmen häufig keinen Kündigungsschutz oder feste Arbeitszeiten und die Hälfte der Minijobbeschäftigten erhält keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Drittel bekommt keinen bezahlten Urlaub.

All das ist rechtswidrig; es wird aber von vielen Beschäftigten nicht als ungerecht empfunden, da sie ja „Brutto für Netto“ bekommen.

Ausbau des Niedriglohnsektors 2.0 durch das Bürgergeld

Um den Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt zu sichern, wollen die „Partner der Transformation im Arbeitsmarkt“ so versteht sich eine große Koalition aus den Regierungsparteien, Unternehmen, Gewerkschaften, Betriebsräten und Verbänden besser mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammenarbeiten und vernetzen und die Möglichkeiten des neuen Bürgergelds für den Aufbau des größten europäischen Niedriglohnsektors in Deutschland nutzen.

Für diese politischen Akteure, die das Bürgergeld vorangetrieben haben, steht fest, dass z.B.

  • das Bürgergeld als Lohnergänzungsleistung konzipiert ist und nicht dazu gedacht, den laufenden Lebensunterhalt der Bezieher und ihrer Familien auf einem akzeptablen Niveau zu sichern.
  • nicht an den Grundpfeilern der Schröder’schen Arbeitsmarktreformen zu rütteln ist und weiter der Grundsatz „billige Arbeitskraft für den Exportweltmeister“ gelten muss.
  • gesellschaftliche Teilhabe bei uns nur durch Lohnarbeit erreicht werden kann.
  • ein Berufs- und Qualifikationsschutz auch beim Bürgergeld nicht gilt. Auch bleiben die strengen Zumutbarkeitsregeln erhalten und die Menschen müssen auch künftig Jobs annehmen, die weder nach Tarif noch ortsüblich entlohnt werden.
  • um Teil der Gesellschaft zu sein, eine Eigenverantwortung bzw. Hilfe zur Selbsthilfe vorausgesetzt wird. Teilnahme an der Gesellschaft wird aber nur als eine strikte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gesehen, wobei auch weiterhin 1 Euro Jobs, Coaching und das Ehrenamt hilfreich sein sollen.
  • in der Gesellschaft nach wie vor die breite Akzeptanz des Leistungsprinzips und der Lohnabhängigkeit als einzige Quelle der Existenzsicherung besteht.
  • wegen der „Leistungsgerechtigkeit“ nichts umsonst ist und deshalb können auch die unveräußerlichen, sprich die „unverdienten“ Grundrechte wegfallen z.B. die freie Berufswahl.
  • das individuelle Recht, Arbeitsangebote und Maßnahmen abzulehnen, auch künftig nicht besteht, weil erreicht werden soll, den Arbeitskräftebedarf der Unternehmen mit billigen Arbeitskräften zu bedienen.
  • ein Sozialer Arbeitsmarkt die vielfältigen „Teilhabedefizite“ mildern soll, die ein langfristiger Ausschluss vom Arbeitsmarkt und die daraus resultierende Transferabhängigkeit bei den Betroffenen angeblich bewirken.
  • man sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) zu den Sanktionen von Leistungsbeziehern nach dem SGB II halten will. Das Gericht hatte Ende 2019 geurteilt, dass Sanktionen höchstens zu einer Kürzung des Existenzminimums um 30 Prozent und nicht mehr zu einer 60-prozentigen oder vollständigen Kürzung führen dürfen.
  • die unterbrochenen Erwerbs- und Sozialversicherungsbiografien für viele der im Niedriglohnsektor arbeitenden Menschen den Regelfall bilden sollen.
  • prekäre und irreguläre Arbeitsformen genauso wie unterbeschäftigtes Elend bei gleichzeitiger Überausbeutung auch zukünftig bleiben sollen.
  • auch die bekannte Zielsetzung von Vermittlung in Arbeit um jeden Preis und die Form eine Verkopplung von Lohn und Sozialleistung Bestand hat.
  • ein Zweiklassensystem eingeführt wird. Auf der einen Seite stehen die Menschen, die eine Überbrückung für die möglichst schnelle Rückkehr ins Arbeitsverhältnis brauchen und diejenigen die aus unterschiedlichen Gründen – die meisten sind pflegende, alleinerziehende und kranke Bezieher der SGB II-Leistungen – nicht mehr in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
  • in Zeiten des Bedarfs an billigen Arbeitskräften, Beschäftigte auch ohne Berufsausbildung benötigt werden, die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs Sinn macht und die bislang gängige Praxis die Menschen unter Zwang in den erstbesten Aushilfsjob zu pressen, nicht mehr notwendig ist

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anstelle des Vermittlungsvorrangs nun im SGB II der § 16 j angehängt wird, der neue Möglichkeiten der Bewertung der Menschen bzgl. der Weiterbildungsvoraussetzungen bietet und bei Wohlverhalten mit einer in Aussicht gestellten höheren finanziellen Leistung bzw. ein Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich einhergeht.

Gewerkschaftliche Lohnpolitik ist mehr als die Ankurbelung der Binnennachfrage und Inflationsausgleich

Seitens der Gewerkschaften wird Folgendes überhaupt nicht kommuniziert:

  • Löhne bzw. Entgelte sind der größte Kostenfaktor für die Unternehmen, deshalb hat die Auseinandersetzung um sie immer einen besonderen Stellenwert für die Gewerkschaftsbewegung. Lohn- und Entgelterhöhungen steigern die Konsumnachfrage, stabilisieren damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und tragen so zur Sicherung der Arbeitsplätze bei, ohne dass von der Lohnseite inflationstreibende Effekte ausgehen.
  • Wenn die Einkommen durch höhere Tarifabschlüsse steigen, schlägt sich das auch bei den Renten nieder. Entscheidend für die Rentenberechnung ist die Entwicklung der Bruttolöhne. Der Rentenwert ergibt sich aus den Bruttolöhnen des Vorjahres. Steigen diese an, wird auch dieser Wert angehoben.
  • Das Lohndumping der letzten Jahre bei uns mit seinen geringen Lohnstückkosten ist eine der wichtigsten Ursachen für die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse, für das Auseinanderlaufen der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder der Europäischen Währungsunion (EWU), für die Handelsungleichgewichte und somit eine Hauptursache der Eurokrise.
  • Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung ist verantwortlich für das Außenhandelsgleichgewicht, d.h. für das Verhältnis von Im- und Exporten. Wenn der Handel auch noch mit Ländern im gleichen Währungsraum stattfindet, sind die gesamtwirtschaftlichen Lohnstückkosten im Vergleich zu denen der Währungspartnerländer der wichtigste verbleibende Faktor dafür, ob es Handelsüberschüsse oder -defizite gibt. Auch der europäische und weltweite Markt funktioniert so: Wächst eine Volkswirtschaft so muss eine andere naturgemäß schwächer werden. Das Vermögen der einen bildet die Schulden der anderen.
  • Das Märchen von der Lohnentwicklung, die im Vakuum der Tarifparteien stattfindet, wird immer wieder erzählt, ist aber nichtzutreffend. Lohnpolitik ist abhängig von der Wirtschaftspolitik der Regierung, was seit der HARTZ-IV-Gesetzgebung ganz einfach zu belegen ist.
  • Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung hat einen besonderen Einfluss auf die Entwicklung der Preise, weil die Vorleistungen, die die Industrie neben dem Faktor Arbeit zusätzlich zur Produktion benötigt, aus anderen inländischen Unternehmen stammen, sofern sie nicht importiert werden. Deren Produktpreise werden von den dort anfallenden Kosten bestimmt. Diese Vorleistungen bestehen gesamtwirtschaftlich betrachtet vor allem aus Lohnkosten.
  • Die Lohnentwicklung hat maßgeblich zur Verarmung beigetragen, mit Auswirkungen bis in die sogenannten Mittelschichten hinein

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die Umverteilung von unten nach oben ist als Ursache für die seit nunmehr 14 Jahren anhaltende wirtschafts- und finanzpolitische Krise zu sehen. Die wachsende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen hat nachweislich zur Destabilisierung des gesamten Finanzsystems beigetragen.

Gewerkschaftliche Lohnpolitik und ihre fatalen Folge

In den vergangenen Jahren ertönte seitens der organisierten Unternehmerschaft regelmäßig das Märchen vom „Hochlohnland Deutschland“ und sie vergoss dabei Krokodilstränen wegen ihrer vorgeblichen Wettbewerbsnachteile.

Dabei ist es für Millionen Menschen eine Herausforderung, die horrenden Mietkosten und gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie, also die zwingenden Kosten des Alltags, überhaupt noch aufzubringen.

Vor allem sollte den Gewerkschaften das Loblied der Unternehmerverbände im Ohr klingeln, das nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre immer wieder erklang. Übersetzt lautet der Singsang, dass durch die Verhandlungen mit den Einzelgewerkschafen die Belastungen der Unternehmen deutlich unter denen der Vorjahre liegen, durch die Hintertür nicht tabellenwirksame Einmalzahlungen eingeführt wurden, die Laufzeit der Tarifverträge deutlich länger ist als früher und den Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, Teile des Abschlusses differenziert, z.B. nach der Profitrate, anzuwenden.

Die Einkommensarmut hierzulande ist hausgemacht und nicht zuletzt den Gewerkschaften zu verdanken, die Tarifflucht, Ausbau des Niedriglohnsektors und der Leiharbeit, Reallohnsenkung und fortschreitenden Sozialabbau nicht verhinderten, sondern lieber mit ihrer Sozialpartnerschaft den deutschen Wirtschaftsstandort im weltweiten Konkurrenzkampf stärken wollen, im Zeitenwendegefasel die Aufrüstungsanstrengungen unterstützen und mit dem neuen Burgfrieden sich selbst den Ast absägen auf dem sie sitzen.

 

 

 

 

Quelle: WSI-Tarifarchiv, HBS,IG BCE, IAB, Tagessspiegel, Junge Welt, BA, Statis.de, Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche, arbeitsschutz-portal.de, dgb, verdi, ngg, Politika, B 92, wildcat, PM Arbeitsministerium, Franziska Wiethold, SGB
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