Illegal beschaffte Unterlagen, haltlose Vorwürfe: ver.di-Bundesvorstand kündigt mir erneut fristlos!

Von Orhan Akman

Am Dienstag, 28. Oktober 2025, erhielt ich von ver.di eine außerordentliche Kündigung meines Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung. Eine Begründung war dem Kündigungsschreiben nicht beigefügt. Ebenso wurden mir die zuvor in einer Anhörung vom Betriebsrat geäußerten Bedenken nicht überreicht.

Noch am gleichen Tag habe ich in einem Versuch, den auf diese Weise von der Personalabteilung der ver.di-Bundesverwaltung erneut angerichteten Schaden zu begrenzen, den ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke in einem vierseitigen Brief angeschrieben und ihn u.a. aufgefordert, diese Kündigung zurückzunehmen. „Es ist mehr als ein Skandal, dass ihr erneut versucht, mich fristlos mit einer Tat- und Verdachtskündigung loszuwerden. Deshalb bist du als Vorsitzender angehalten, dies zur Chefsache zu machen und diese Skandale zu stoppen!“, schrieb ich Werneke.

„Hausbesuch“ durch den ver.di-Personalchef!

Am folgenden Tag, dem 29. Oktober, habe ich persönlich im Beisein eines Betriebsratsmitgliedes dem ver.di-Personalchef in dessen Büro ein Schreiben überreicht, in dem ich die Kündigung vom Vortag vorsorglich mangels Vollmacht und Bevollmächtigung zurückgewiesen habe. Der Personalchef, der zunächst das Schreiben nicht entgegennehmen wollte, weigerte sich, den Eingang des Schreibens zu bestätigen und versuchte zudem, sich über meine Argumentation lustig zu machen.

Wenige Stunden später, noch am selben Nachmittag, klingelte der ver.di-Personalchef persönlich und ohne vorherige Anmeldung zusammen mit einer weiteren hochrangigen ver.di-Personalreferentin an meiner privaten Wohnung in Berlin. Auf meine Nachfrage, was hochrangige ver.di-Vertreter*innen an meiner Haustür zu suchen haben, meinte der Personalchef, dass ich heute ihm am Vormittag in seinem Büro die Zurückweisung der fristlosen Kündigung übergeben habe. Deswegen hätten sie etwas dabei, was sie mir persönlich überreichen würden. Ich habe die beiden Kolleg*innen aufgefordert, das Treppenhaus zu verlassen.

Bevor beide ver.di-Vertreter*innen das Haus wieder verließen, warfen sie ein weiteres Kündigungsschreiben sowie die Vollmacht des Bundesvorstandes mit Originalunterschriften in meinem Briefkasten.

ver.di-Betriebsrat gegen die Kündigung

Mit Datum vom 20. Oktober beraumte ver.di dem Betriebsrat der Berliner Bundesverwaltung eine Anhörung zu einer „außerordentlichen Kündigung“ des Arbeitsverhältnisses mit mir ein. Bei derartigen Kündigungen hat der Betriebsrat drei Tage Zeit, um mit den Betroffenen zu sprechen und ihn/sie anzuhören. Unser Betriebsrat hat mich deshalb am 23. Oktober in einer „außerordentlichen Sitzung“ angehört und anschließend in einer detaillierten Stellungnahme seine Bedenken gegen diese Kündigung geäußert.

In dieser Anhörung des Betriebsrates wurde ich informiert, dass ver.di eine „außerordentliche“, die als „Tat- und vorsorglich als Verdachtskündigung“ bezeichnet wird, mir gegenüber aussprechen wolle. Als Grund würden mir „schwerwiegende Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufzeichnung der Arbeitszeiten“ vorgeworfen. Es geht dabei konkret um die Tage 28. bis 30. September 2025. An diesen Tagen fand eine dienstliche Reise des Rewe-Aufsichtsrates nach Ungarn statt, an der ich als Aufsichtsratsmitglied teilgenommen habe. Neben mir gehören den Aufsichtsräten der Rewe Group (Rewe RZF und Rewe KGaA) zwei weitere hauptamtlich bei ver.di beschäftigte Kolleginnen an. Eine von ihnen hat ebenso an dieser Aufsichtsratsreise nach Ungarn teilgenommen.

Meine aktuelle Vorgesetzte ist die Leiterin des Bereichs Recht und Rechtspolitik in der ver.di-Bundesverwaltung. Sie forderte mich am 6. Oktober 2025 per E-Mail dazu auf, interne Unterlagen des Aufsichtsrates herauszugeben:

„Hallo Orhan,

 bei der Prüfung deines Arbeitszeiterfassungsbogens für September 2025 ist mir aufgefallen, dass vom 28.09. bis 30.09. für die Aufsichtsratssitzung in Ungarn sowohl hohe Reisezeiten als auch hohe Arbeitszeiten und Zuschläge eingetragen sind (für Sonntag etc.).

Ich bräuchte deshalb bitte von dir eine Kopie der Einladung zur Aufsichtsratssitzung / die Agenda, aus der die zeitlichen Abläufe etc. hervorgehen (inklusive Angaben AN-Vorbesprechungen etc.) und eine Aufstellung der konkreten Reisebuchungsbelege, damit ich für die Freigabe deines Arbeitszeitbogens die dokumentierten Zeiten nachvollziehen kann.“

Zwei Tage später, am 8. Oktober, antwortete ich der Kollegin: „Du bist selber Mitglied eines Aufsichtsrates. Dir dürfte bekannt sein, dass alle Aufsichtsratsmitglieder generell gegenüber jedem Dritten, auch einer Gewerkschaft, einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Diese erfasst Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, Tatsachen, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind, Angaben, deren vertrauliche Behandlung im Interesse der Gesellschaft ist, sowie vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen. Solche Informationen können sich bereits aus Agenda-Punkten ergeben. Daher kann und werde ich die Agenda von der Aufsichtsratssitzung Dir bzw. ver.di aus Verschwiegenheitsverpflichtung nicht zur Verfügung stellen.“

Zusammen mit dieser E-Mail sendete ich eine Bestätigung des REWE-Aufsichtsratsbüros, in dem sowohl meine Teilnahme an der Reise, als auch an den Sitzungsteilen bestätigt wurde. Ferner wurden darin auch meine Flugzeiten bestätigt.

Am Freitag, den 10. Oktober, fand ich dann in meinem Briefkasten einen Brief (ohne Stempel und ohne Briefmarke) von ver.di an mich. ver.di war bekannt, dass ich diesem Tag arbeitsunfähig krank war. In diesem Brief mit dem Betreff „Anhörung wegen des Verdachts schwerwiegender Pflichtverletzung“ wurden mir Fragen zu der Reise und den aufgezeichneten Arbeitszeiten gestellt, die ich innerhalb von sechs Tagen zu beantworten habe. Alleine dieses Vorgehen von ver.di als Arbeitgeberin erinnert an ein Lehr- und Handbuch von Unternehmen, die sich Union-Busting-Methoden bedienen!

Unabhängig davon habe ich in der genannten Frist eine Stellungnahme gesendet und die Fragen beantwortet. In meiner Stellungnahme habe ich den Vorwurf des Arbeitszeitbetruges entschieden zurückgewiesen! Seit Beginn meiner Tätigkeit als politischer Gewerkschaftssekretär bei ver.di, habe ich zu keinem Zeitpunkt annähernd versucht, unsere Gewerkschaft um Arbeitszeit und/oder andere arbeitsvertragliche Inhalte zu betrügen. Im Gegenteil, in der Vergangenheit habe ich extrem viele Mehrarbeitsstunden geleistet, die seitens ver.di nicht vergütet worden sind!

Wer hat verschwiegenheitspflichtige Unterlagen des Aufsichtsrates an ver.di gegeben?

In der Anhörung beim Betriebsrat behauptet ver.di, dass es sich bei der Reise nach Ungarn „um eine freiwillige Reise von Aufsichtsratsmitgliedern ohne Bezug auf eine Aufsichtsratssitzung gehandelt“ habe. Weiter behauptet ver.di, dass die „Schwerpunktsetzung“ der Reise ein „Unterhaltungsprogramm“ gewesen sei. Meine Arbeitgeberin behauptet ferner, dass die Reise „in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung oder Vorbereitung des Mandats“ stehen würde. Aus diesem Grund werde mir Arbeitszeitbetrug vorgeworfen.

„Der Mitarbeiter hat die Arbeitgeberin bewusst falsch über den Zweck seiner Reise informiert…“ so ver.di weiter in der Anhörung an den Betriebsrat. Man sehe daher keine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit mir fortzusetzen, weil das Vertrauensverhältnis „zerrüttet“ sei.

In der Anhörung des Betriebsrates wurde mir berichtet, dass im Zusammenhang mit der Anhörung durch den Arbeitgeber auch die komplette Agenda der Aufsichtsratsreise und -sitzung durch ver.di dem Betriebsrat vorgelegt worden sei. Ich habe allerdings weder die Agenda, noch andere Unterlagen im Zusammenhang mit meine AR-Mandate Dritten zur Verfügung gestellt, auch meinem Arbeitgeber ver.di nicht. Den Betriebsrat informierte ver.di jedoch, dass ihnen die Einladung zu der AR-Reise vorliegen würde.

Wie ver.di an die Agenda des REWE-Aufsichtsrates herangekommen ist, weiß ich persönlich nicht, aber der Verdacht auf rechtswidriges Verhalten durch ver.di liegt nahe. Ich sah es deshalb als meine Pflicht an, das Aufsichtsratsbüro der Rewe Group darüber zu informieren, dass die Agenda der Reise und Sitzung als Bestandteil der Anhörungsunterlagen zu meiner Kündigung einem großen und unbefugten Kreis von Menschen bekanntgemacht wurde.

Aufsichtsratsreisen sind keine Unterhaltungsreisen!

Sowohl Frank Werneke, als auch den anderen Bundesvorstandsmitgliedern dürfte klar sein, dass Aufsichtsratsreisen ein integraler Bestandteil des Aufsichtsratsarbeit in den Unternehmen sind. Gerade durch diese Reisen sollen sich die die Aufsichtsratsmitglieder von multinational agierenden Unternehmen gezielt und vertieft mit einer Einheit des Unternehmens und im Falle von Auslandseinheiten zudem mit dem jeweiligen Land und den dortigen Markt- und Wettbewerbsbedingungen auseinandersetzen können. Dazu gehören neben dem Austausch und Sitzungen mit dem Management des jeweiligen Landes auch der direkte Austausch mit politischen Akteuren, Marktbesuche und Besuche bei Lieferanten und anderen Marktakteuren. Gerade Beschäftigte, aber auch das Führungsteam des Unternehmens in diesen Ländern freuen sich immer wieder, dass der Aufsichtsrat als höchstes Unternehmensgremium mit seinem Besuch der Märkte, der Logistik etc. seine Wertschätzung zum Ausdruck bringt.

Gerade deswegen gibt es auch eine klare Erwartungshaltung einer umfassenden Teilnahme seitens der Mitglieder des Aufsichtsrates, die sich nicht von derjenigen bzgl. der übrigen Aufsichtsrats- und Ausschusstermine im Jahr unterscheidet. Insoweit handelt es sich hierbei weder um eine „Unterhaltungsreise“, noch um irgendeine „freiwillige private Reise“ von mir. Ich bin den Anforderungen meines Aufsichtsratsmandates nachgegangen.

Viele hauptamtliche ver.di-Kolleginnen und Kollegen haben in vielen Unternehmen Aufsichtsratsmandate inne. Wenn sich ver.di auf diese Art und Weise verschwiegenheitspflichtige Unterlagen der Aufsichtsräte zu eigen macht und damit auch noch versucht, eine Kündigung zu begründen, dann fügt sie diesen Gremien, der Mitbestimmung und insbesondere der Arbeit der Arbeitnehmerbank in den Aufsichtsräten großen Schaden zu. Dieses Vorgehen schadet dem Ansehen unserer Organisation insgesamt. Der ver.di-Bundesvorstand trägt nun die Verantwortung und ist zugleich dringend aufgefordert, diesen Skandal lückenlos aufzuklären und transparent zu kommunizieren.

Übrigens war ich in der Vergangenheit für unsere Gewerkschaft Mitglied in den Aufsichtsräten der Douglas GmbH sowie der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH. Diese beide Mandate endeten bereits. Aktuell bin ich für ver.di in den Aufsichtsräten der REWE-ZENTRALFINANZ eG sowie Rewe Deutscher Supermarkt AG & CO. KGaA. Für diese Tätigkeiten habe ich zwischen den Jahren 2022 bis August 2025 entsprechend unserer internen Regularien insgesamt 149.732,36 Euro von meinen Aufsichtsratvergütungen abgeführt, davon 80 Prozent an die Hans-Böckler-Stiftung sowie 20 Prozent an ver.di-GPB gGmbH. Auch vor diesem Hintergrund halte ich es für mehr als absurd, mir vorzuwerfen, dass ich ver.di betrogen habe.

Bundesvorstand übergeht den Gewerkschaftsrat

Der ver.di- Gewerkschaftsrat, das höchste Gremium der Gewerkschaft zwischen den Bundeskongressen, hat sich bereits vor langer Zeit gegen den Einsatz von Verdachtskündigungen ausgesprochen. In aller Öffentlichkeit forderte ver.di 2010: „Verdachtskündigungen müssen endlich verboten werden!“

Doch die schriftliche ver.di-Anhörung gegenüber dem Betriebsrat endet mit dem Satz: „Wir bitten daher um Zustimmung zu der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung, die als Tat- und vorsorglich als Verdachtskündigung ausgesprochen werden soll.“

Haltlose Vorwürfe und gewerkschaftsschädigendes Vorgehen

Die gegen mich ausgesprochene Kündigung ist nur der vorläufige End- und Höhepunkt einer durch ver.di zuletzt gegen mich wieder verstärkt betriebenen Eskalation.

Bereits im Sommer 2022 hat ver.di dreimal versucht, mich zu kündigen und ist damit vor den Arbeitsgerichten kläglich gescheitert. Nachdem ich die Kündigungsschutzklagen gegen ver.di vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen habe, hat mich ver.di gegen meinen Willen und trotz der Nichtzustimmung des Betriebsrates in das Ressort 2 der Bundesverwaltung versetzt. Dazu läuft vor dem LAG Berlin-Brandenburg immer noch das Zustimmungsersetzungsverfahren. Solange das Gericht hier nicht endgültig entschieden hat, muss ich in diesem Ressort, konkret im Bereich Recht und Rechtspolitik, arbeiten.

Politischer Konflikt

Dabei geht es natürlich nicht um vermeintliche Verfehlungen durch mich. Es geht um den politischen Konflikt um den richtigen Kurs unserer Organisation, in dem ich mich mit deutlichen Stellungnahmen positioniert habe. Anstatt sich mit meinen Vorschlägen inhaltlich auseinanderzusetzen, versucht der ver.di-Bundesvorstand seit Jahren, die Auseinandersetzung zu personalisieren und mich mit allen arbeitsrechtlichen loszuwerden. Das ist führt zu einer skandalösen Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen, die der ver.di-Bundesvorstand zu verantworten hat. Ich nehme an, dass der Bundesvorstand bisher mehrere hunderttausend Euro ausgegeben hat, um mich aus ver.di rauszuschmeißen. Das ist der eigentliche Skandal!

Ver.di aus der Krise herausführen

Als Gewerkschaft können wir uns nicht den Luxus erlauben, uns mit internen Streitereien in der Öffentlichkeit und/oder vor Arbeitsgerichten auseinander zu setzten. Die Zeit drängt, weil sowohl ver.di als auch der DGB seit Jahren in einer tiefen Krise stecken. Es ist eine Krise

  • der Mitgliederentwicklung,
  • der rückläufigen Mitgliedsbeiträge und somit der Handlungsfähigkeit;
  • eine tarifpolitische und insgesamt eine politische Krise.
  • eine organisationspolitische Krise der Gewerkschaft, in der das beitragszahlende Mitglied immer mehr entmachtet wird und sich in der eigenen Organisation immer weniger wiederfindet.

Zwischen der Gewerkschaft als Apparat und ihren Mitgliedern findet eine regelrechte Entfremdung statt. Diese Krisen werden allerdings nicht richtig analysiert und auch nicht beim Namen genannt.

Meine Analyse der Krise sowie die Ideen und Vorschläge, was wir tun können und müssen, um die Krise zu überwinden, liegen länger und für alle transparent nachlesbar auf dem Tisch (vgl. u.a. www.orhan-akman.de/2023/02/wege-aus-der-ver-di-krise/ oder www.orhan-akman.de/2023/09/daran-koennt-ihr-mich-messen-dafuer-stehe-ich-10-vorschlaege-fuer-eine-schlagkraeftigere-gewerkschaft/ ).

Gewerkschaft aus Sicht der Mitglieder und des Betriebes denken und aufbauen

Unsere Gewerkschaft hat eine sehr komplizierte Struktur und steht auf dem Kopf, wir müssen sie wieder auf die Füße stellen. Wir müssen ver.di aus der Sicht der Mitglieder und aus dem Blickwinkel des Betriebes denken und neu aufbauen. Dazu müssen Personal, Budget, Ressourcen und Kapazitäten unsere Organisation dort zum Einsatz kommen, wo Menschen arbeiten und wo wir Mitglieder gewinnen. Nur dadurch können wir den Bedürfnissen der Mitglieder, aber auch der lohnabhängig Beschäftigten insgesamt Geltung verleihen.

Meine Kandidatur für den Bundesvorstand ist länger bekannt

Bereits unmittelbar nach dem ver.di-Bundeskongress im September 2023 habe ich erklärt, dass ich das erste, aber sicherlich nicht das letzte Mal als Bundesvorstandsmitglied kandidiert habe. In der Zeit danach habe ich dies auch gegenüber Werneke sowie weiteren ver.di-Führungskräften mündlich kundgetan. Zuletzt habe ich am 30. Juni und am 6. Oktober 2025 in Gesprächen mit dem ver.di-Personalchef sowie einem Vorstandsmitglied angekündigt, dass ich auf dem Bundeskongress im September 2027 erneut für den Bundesvorstand kandidieren werde.

Am 24. Oktober 2025 habe ich den ver.di-Gewerkschaftsrat über meine Kandidatur schriftlich informiert. Es verging keine Woche, bis ich erneut durch ver.di fristlos gekündigt wurde. Zufall? Seit 2022 ist das die fünfte Kündigung!

Ich will trotz der ganzen Schikanen und bisherigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen des amtierenden Bundesvorstandes meine Erfahrungen, meine Energie und Fachwissen in den Dienst unserer Gewerkschaft und der Beschäftigten stellen. Denn ich bin überzeugter Gewerkschafter.

 

 

 

 

Bild: ver.di