Inflationsausgleichszahlung auch für Rentner

Von Tobias Weßert

Nach Besoldungsanpassungsgesetz erhalten neben den Beamten des Bundes auch die Pensionäre des Bundes eine Inflationsausgleichsprämie. Für vollbeschäftigte Beamte beträgt sie 3.000 Euro. Für Pensionäre (Versorgungsempfänger) wird der individuelle Prozentsatz des Ruhegehalts zugrunde gelegt. Der beträgt nach 40jähriger Beschäftigung bei Vollzeit 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Die Inflationsausgleichsprämie beträgt in diesem Fall 2.152,50 Euro. Damit soll nach offiziellem Wortlaut die Inflation abgemildert werden. Das ist löblich und sei den Beamten im Ruhestand gegönnt.

Aber andere haben es auch nötig

Immerhin wird auch das Bürgergeld ab Januar 2024 um 12,1 Prozent erhöht. Das ist absolut notwendig, geht es hierbei ja um das Existenzminimum. Auch diese Erhöhung gilt als Inflationsausgleich. Bei der Bemessung wurde berücksichtigt, dass sich die Preise für die Güter des alltäglichen Gebrauchs überproportional erhöht haben und dass deswegen die Inflationsrate unterer Einkommensbezieher über der durchschnittlichen Inflationsrate liegt.

Die Haushalte der Erwerbspersonen der unteren Einkommenshälfte, die nicht unter die Wirkung der Tarifverträge mit vollen Sonderzahlungen fallen, und die Haushalte der meisten Rentnerinnen sind bis jetzt die Verlierer der Inflation.

Der VdK und der SoVD finden zurecht, dass man das, was man den PensionärInnen des Bundes gewährt, den RentnerInnen nicht vorenthalten darf. Sie fordern deswegen eine Inflationsausgleichsprämie für alle RentnerInnen, die dem Umfang nach den Zahlungen an PensionärInnen entspricht.

Es ist nicht einzusehen, warum die Folgen der Inflation bei RentnerInnen nicht gemildert werden müssen.

Berechnet man die Inflationswerte seit 2021 bis Ende 2023 im Verhältnis zu den Rentenanpassungen der gleichen Jahre, inklusive der Sonderzahlung von 300 Euro, so ergibt sich für die RentnerInnen der alten Bundesländer ein Kaufkraftverlust von 10 Prozent. Da der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für Bestandsrenten Anfang 2024 ungefähr 1.100 Euro beträgt, ist das eine erhebliche Rentenkürzung. Der durchschnittliche Rentner ist weit mehr als der durchschnittliche Pensionär auf eine Inflationsausgleichszahlung angewiesen.

In einigen Landesverbänden von ver,di und der IG Metall wurde von Seniorenausschüssen die Forderung VdK und des SoVD nach einem Inflationsausgleich  aufgegriffen. In Hamburg fand eine gemeinsame Kundgebung von ver.di mit den Sozialverbänden statt mit immerhin 700 Teilnehmern. Dennoch ist eine breite Bewegung, die die Forderung aufgreift, nicht zu erkennen. Das liegt auch daran, dass die Gewerkschaften sich die Forderung bislang nicht zu eigen machen.

Die Seniorenausschüsse der Gewerkschaften müssten sich aber der Sache annehmen und sich mit den Sozialverbänden zusammenschließen Es wäre gut, wenn viele GewerkschafterInnen ihre Seniorenausschüsse aufforderten, sich der Sache anzunehmen.

 

 

 

 

 

Bildbearbeitung: L.N.