Nur mitbestimmen reicht nicht

Von Heinz-J. Bontrup

Warum reicht es für die abhängig Beschäftigten in den Unternehmen nicht, nur mitbestimmen zu können? Weil sie trotz einer Mitbestimmung immer noch keine Eigentümer der Unternehmen sind und diese sich mit ihrem Eigentum jederzeit aus den Unternehmen verabschieden können. Der herausragende Ökonom Erich Preiser brachte dies 1965 noch einmal in einem Vortrag an der Universität Bonn zum Ausdruck. „Konsequent durchdacht, muß sich die Forderung mitzubestimmen in die Forderung verwandeln mitzubesitzen. Keine wirtschaftliche Tätigkeit ist denkbar ohne die Verfügung über Produktionsmittel. Ihr Eigentümer hat notwendigerweise ein Übergewicht über den, den er an diesen Produktionsmitteln beschäftigt.“ Und er führte weiter aus: „Das bloße Mitreden ist eine halbe Sache – erst die Teilhabe an den Produktionsmitteln schafft klare Verhältnisse.“ Ebenso kommt der nicht minderbekannte Ökonom Oswald von Nell-Breuning zu dem unmissverständlichen Schluss, dass die abhängig Beschäftigten im Kapitalismus ohne eine Beteiligung am Kapital nur „Habenichtse“ bleiben und die Unternehmer „reicher und reicher“ werden. Die Beschäftigten schenken den Unternehmern mit dem produzierten Mehrwert die Produktionsmittel und begnügen sich mit einem Lohn für den Wert ihrer Arbeitskraft. Selbst der höchste Lohn bleibt damit immer ein Ausbeutungslohn, weil der Wert der Arbeit schlicht höher ausfällt. In kapitalistischen Ordnungen haben sich dagegen aber offensichtlich die abhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften daran gewöhnt, bzw. sich damit abgefunden, dass die Arbeitenden nicht den am Markt realisierten vollen Wert ihrer Arbeit, sondern nur ihren Tauschwert der Arbeit als Lohn erhalten.

Die abhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften können so im Verteilungskampf nicht gewinnen.

Dies hat Karl Marx 1865 in einem Vortrag vor dem Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation deutlich zum Ausdruck gebracht: „Gleichzeitig und ganz unabhängig von der allgemeinen Fron, die das Lohnsystem einschließt, sollte die Arbeiterklasse die endgültige Wirksamkeit dieser tagtäglichen Kämpfe nicht überschätzen. Sie sollte nicht vergessen, daß sie gegen Wirkungen kämpft, nicht aber gegen die Ursachen dieser Wirkungen; daß sie zwar die Abwärtsbewegung verlangsamt, nicht aber ihre Richtung ändert; daß sie Palliativmittel anwendet, die das Übel nicht kurieren. Sie sollte daher nicht ausschließlich in diesem unvermeidlichen Kleinkrieg aufgehen, der aus den nie enden wollenden Gewalttaten des Kapitals oder aus den Marktschwankungen unaufhörlich hervorgeht. Sie sollte begreifen, daß das gegenwärtige System bei all dem Elend, das es über sie verhängt, zugleich schwanger geht mit den materiellen Bedingungen und den gesellschaftlichen Formen, die für eine ökonomische Umgestaltung der Gesellschaft notwendig sind. Statt des konservativen Mottos: ’Ein gerechter Tagelohn für ein gerechtes Tagewerk! ’ sollte sie auf ihr Banner die revolutionäre Losung schreiben: ‘Nieder mit dem Lohnsystem!‘.“

Marx hat uneingeschränkt Recht. Deshalb ändern selbst verteilungsneutrale Tarifabschlüsse an der Ausbeutung der Ware Arbeitskraft nichts, wobei den Gewerkschaften realiter heute diese Verteilungsneutralität nicht einmal mehr gelinkt. Die nominalen Lohnabschlüsse bleiben hier hinter der Produktivitäts- und Inflationsrate zurück. Und die Gewerkschaften sind in Anbetracht ihrer Verhandlungsschwäche in vielen Wirtschaftszweigen sogar darauf angewiesen – entgegen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie –, nach dem Staat zu rufen und um einen gesetzlichen Mindestlohn zu betteln. Auch 12 Euro Bruttostundensatz sind ein Armutslohn, der heute in Deutschland nicht annähernd die Reproduktionskosten der Arbeitskraft deckt und später im Alter zu einer Armutsrente führt. Aber selbst auch verteilungsneutrale Tarifabschlüsse zementieren lediglich die gesamtwirtschaftliche Lohn- und Profitquote und damit die ungleich verteilten Vermögens- und Kapitalbestände. Dennoch müssen Tariflöhne als branchenbezogene Arbeitsentgelte zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden vereinbart und Arbeitslosigkeit muss durch Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohn- und Personalausgleich bekämpft werden.

Da aber Verteilungsneutralität oder eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik bedeuten, dass es hier zu keiner Umverteilung, weder zu Gunsten von Arbeit, noch zu Gunsten von Kapital kommt, steigen automatisch mit der Produktivitäts- und Inflationsrate nicht nur die Löhne, sondern auch in exakt gleicher Höhe die Profite. Im Fall einer verteilungsneutralen Arbeitszeitverkürzung finanzieren sich so die abhängig Beschäftigten ihre Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohn- und Personalausgleich sogar selbst. Das ist völlig inakzeptabel!

Aber selbst bei einer produktivitätsorientierten Lohnpolitik besteht immer die Gefahr, dass die Kapitaleigner die in den Verhandlungen antizipierte Inflationsrate ex-post mit höheren Preissteigerungen zu ihren Gunsten berichtigen. Dies umso mehr, wenn die Wirtschaft hoch konzentriert und vermachtet ist. Durch die höheren Preissteigerungen werden dann die nominalen Tarifabschlüsse real entwertet. Der herausragende Ökonom und Soziologe Werner Hofmann stellt dazu fest: „An den Märkten der Konsumgüter, wo den geschlossen operierenden taktischen Einheiten des verbündeten Kapitals nichts gegenübersteht als eine zersplitterte, unkundige und ohnmächtige Verbraucherschaft, kann jeder Erfolg der Lohnfront ohne viel Lärm zu Nichte gemacht werden. – Ohne daß es nötig wäre, mit den Gewerkschaften aufzuräumen, ohne spektakuläre Schritte gelangt das Kapital heute an sein Ziel.“ Daneben ist bei Preissteigerungen (Inflation) immer auch damit zu rechnen, dass die Notenbank mit einer restriktiven Geldpolitik reagiert und es damit zu Wachstums- und Beschäftigungsverlusten und so zu Nachteilen für die Beschäftigten kommt.

Eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik reicht damit nicht. Die Tarifabschlüsse müssen auch eine Umverteilungskomponente zu Gunsten der abhängig Beschäftigten enthalten. Also lautet die ökonomische Formel: Die nominalen Lohnsteigerungen müssen oberhalb der Produktivitäts- plus Inflationsrate liegen. Erst dann kann man von einer expansiven Lohnpolitik sprechen, die auf den Ökonomen, Politiker und Gewerkschaftstheoretiker Viktor Agartz (vgl. OXI 29.4.2016 und 6.11.2016 sowie 23.5.2017) zurückgeht. Während der Vollbeschäftigungszeit bis Mitte der 1970er Jahre gelang den Gewerkschaften in West-Deutschland auch eine solche expansive Lohnpolitik mit Umverteilungskomponente. Die gesamtwirtschaftliche Lohnquote stieg. Die Voraussetzung ist aber eben ein Absentismus von Arbeitslosigkeit, der die Gewerkschaften und Beschäftigten in den Tarifverhandlungen stark macht. Jedoch einmal unterstellt, es gäbe keine Arbeitslosigkeit, dann würde selbst auch eine expansive Lohnpolitik an dem kapitalistischen Widerspruch und an den Machtverhältnissen zwischen Kapital und Arbeit nichts verändern. Zwar hätten die Beschäftigten mehr Geld für Konsum und/oder kürzere Arbeitszeiten, nach wie vor würden aber die Kapitaleigner über das entscheidende „Investitionsmonopol“ (Erich Preiser) bzw. die Produktionsmittel in den Unternehmen verfügen und damit wäre auch eine expansive Lohnpolitik der ständigen Gefahr einer wieder Abschaffung ausgesetzt.

Deshalb müssen in Conclusio die Beschäftigten, neben einem verteilungsneutralen Lohn im Rahmen einer produktivitätsorientierten Lohnpolitik, auch am Profit der Unternehmen beteiligt werden. Dies schon allein deshalb, weil sie den Mehrwert und damit auch den Profit produzieren. Eine echte Profitbeteiligung muss dabei aus dem versteuerten Profit erfolgen und darf nicht vorab als Prämienzahlung gewährt werden. Geschieht letzteres, so mindern die Prämienzahlungen als Personalaufwand den zu versteuernden Gewinn und der Staat erhält in Folge weniger Steuereinnahmen.

Echte Profitbeteiligungen haben hier gegenüber einer expansiven Lohnpolitik den Vorteil, dass sie zu keinen Preissteigerungen und damit realen Abwertungen der nominalen Lohnabschlüsse führen und zudem auch unabhängig vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Arbeitslosigkeit gewährt werden können. Und trotzdem haben die Gewerkschaftsspitzen der Forderung nach einer Profitbeteiligung nie einen richtigen Nachdruck verliehen. Im Gegenteil: Sie haben eine Profitbeteiligung im Grunde abgelehnt; selbst der linke Gewerkschaftstheoretiker Agartz. Diese Negation haben schon in den 1950er Jahren die Ökonomen Preiser und von Nell-Breuning den Gewerkschaften als eine völlig unhaltbare Position vorgeworfen. Hier mit „Betriebsegoismus“ und „Selbstausbeutung“ zu argumentieren, ist in einem System, dass auf systematischer Ausbeutung der abhängig Beschäftigten durch Kapitalisten basiert, heftig neben jeder ökonomischen Spur.

Bei der Profitbeteiligung endet die Geschichte aber noch nicht. Die abhängig Beschäftigten dürfen nämlich ihre Profitanteile nicht konsumieren, sondern sie müssen sie in eine Kapitalbeteiligung umwandeln. Warum? Darauf gibt der bedeutende britische Ökonom John Maynard Keynes die entscheidende Antwort: In kapitalistischen Ordnungen hängt die Realisierung der gesamtwirtschaftlichen Profitsumme letztlich immer nur von den Investitionen der Kapitaleigentümer ab. „Welchen Teil ihrer Gewinne demnach die Unternehmer auch für den Konsum verwenden, der Vermögenszuwachs zugunsten der Unternehmer bleibt der gleiche wie zuvor. Somit sind die Gewinne, als eine Quelle der Kapitalakkumulation bei den Unternehmern, unerschöpflich wie der ‚Krug der Witwe‘, wie viel davon auch immer einer ausschweifenden Lebensführung dient“, schreibt uns Keynes ins Stammbuch.  Soll dies auch für die den Profit produzierenden Beschäftigten gelten, und wer will dagegen etwas einwenden, so benötigen sie Kapital um in die Investitionsfunktion, in das „Investitionsmonopol“ (Erich Preiser), eindringen zu können. Und an das Kapital kommen die Beschäftigten nur durch eine echte Profit- und Kapitalbeteiligung. Durch Sparen aus ihren Lohneinkommen ist dies dagegen nicht möglich. Diesbezüglich sei abschließend der vielbeachtete französische Ökonom Thomas Piketty zitiert, der, zur Aufregung vieler Kapitalapologeten und ihrer Claqueure feststellt: „Wenn das Kapitaleigentum nach streng egalitären Gesichtspunkten verteilt wäre und jeder Arbeitnehmer den gleichen Anteil an den Gewinnen zusätzlich zu seinem Lohn erhielte, würde die Frage des Verhältnisses zwischen Gewinnen und Löhnen (fast) niemanden interessieren. Wenn die Trennung zwischen Kapital und Arbeit so viele Konflikte verursacht, dann vor allem wegen der extrem hohen Konzentration des Kapitaleigentums. […] Sie verstößt eklatant gegen die gängigen Vorstellungen von ‚gerecht‘ und ‚ungerecht‘, so dass es nicht verwunderlich ist, dass es manchmal zu physischer Gewalt kommt. Diejenigen, die nur ihre Arbeitskraft besitzen und häufig in bescheidenen, ja armseligen Verhältnissen leben, […] können nur schwer akzeptieren, dass die Kapitalbesitzer – die mitunter selber bloß Erben sind – sich einen beträchtlichen Teil der erwirtschafteten Werte aneignen können, ohne selbst zu arbeiten. Der den Kapitalbesitzern zufließende Anteil kann häufig ein Viertel oder die Hälfte der Produktion, […] ausmachen, und er ist noch höher, wenn Monopole es den Kapitalbesitzern erlauben, einen noch größeren Teil abzuschöpfen.“

 

 

 

 

Der Beitrag erschien am 20.11.2021 auf https://oxiblog.de/.

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