Du bekommst einen Job oder eine Wohnung nicht, weil der Verfassungsschutz sich bei Vermieter:innen oder Arbeitgeber:innen meldet und vor deinem Aktivismus warnt? Das ist nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz möglich. Dagegen erhebt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit Klima-Aktivist:innen Verfassungsbeschwerde. Begleitet wird das Verfahren von der Roten Hilfe.
Die GFF und Klima-Aktivist:innen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen ein Gesetz, das dem bayerischen Inlandsgeheimdienst (VS) ermöglicht, persönliche Daten unter sehr niedrigem Vorwand an private Stellen wie Arbeitgeber:innen oder Vermieter:innen weiterzugeben. Das kann für die Betroffenen katastrophale Folgen haben, z. B. die sofortige Entlassung aus dem Job oder die Absage der neuen Wohnung. Das ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und dient dem VS dazu, Aktivist:innen in ihrem Privatleben zu treffen, dort wo sie wohnen oder arbeiten. In der Regel erfahren die Betroffenen nichts von der Intervention des Geheimdienstes und können sich somit noch nicht mal dagegen wehren. Bundesweit und in anderen Bundesländern gibt es für die Datenweitergabe vom VS an private Stellen sehr strenge Vorschriften, so dass dies nur in Ausnahmefällen erfolgt – nicht so in Bayern. Das will die Verfassungsbeschwerde jetzt ändern.
Geführt wird diese von fünf Aktiven aus der Münchner Klimabewegung, darunter Jonny Parks von Ende Gelände und Lisa Poettinger vom Antikapitalistischen Klimatreffen. Die Rote Hilfe begleitet das Verfahren, da auch deren Aktive und Mitglieder von einer Datenweitergabe durch den VS betroffen sein können. Rufmord durch den Verfassungsschutz weiterlesen