Zur Politischen Ökonomie der Zuwanderung (I) – Aktuelle Daten und ökonomische Hintergründe

Bild: scharf links.deAufgrund von Zuwanderung ist die Bevölkerung in Deutschland in den letzten zwanzig Jahren um insgesamt ein Prozent angewachsen und hat vor allem eine durch geringe Geburtenzahlen schrumpfende Gesellschaft kompensiert.

Zwischen den Jahren 2000 und 2022 sind 8,1 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft netto (Zuzüge abzüglich Abzüge) nach Deutschland zugewandert. Im gleichen Zeitraum haben netto 0,6 Millionen deutsche Staatsbürger das Land verlassen. Die Bevölkerungszahl ist in derselben Zeit allerdings nur um eine Million gestiegen, also von 82 auf 83 Millionen, das zeigt, dass der größte Teil der Zugewanderten die dauerhaft geringen Geburtenzahlen ausgleicht.

2022 machten eingewanderte Menschen rund 18 Prozent der deutschen Bevölkerung aus, weitere sechs Prozent waren direkte Nachkommen von ihnen. 40 Prozent der nach Deutschland Eingewanderten sind seit 2013 hinzugekommen. Sie waren mit einem Durchschnittsalter von knapp 30 Jahren deutlich jünger als die deutschen Staatsbürger ohne Einwanderungsgeschichte, dort liegt das Durchschnittsalter bei 47 Jahren.

In der öffentlich wahrnehmbaren Debatte um die Zuwanderung werden das Asylrecht, die Abwehr unwillkommener Menschen bzw. sogenannter Wirtschaftsflüchtlinge und die Behebung eines angeblichen Fachkräftemangels durch die Abwerbung qualifizierter Personen aus dem Ausland miteinander verbunden: So verschieden diese Fragen auch erscheinen, haben sie doch dieselben Ursachen.

Herkunft der Eingewanderten
  • Mit 59 Prozent stammt der überwiegende Teil der Zugewanderten nach Deutschland aus Europa, davon stammen wiederum 89 Prozent aus den ehemaligen Ostblockländern.
  • 29 Prozent sind aus asiatischen Ländern zugewandert und nur sechs Prozent aus Afrika. Die Zuwanderung erfolgte in mehreren großen, zum Teil über Jahre anhaltenden Wellen.
  • Ausschlaggebend für die Einwanderung aus europäischen Staaten seit 2005 war die Aufnahme von Staaten des ehemaligen Ostblocks in die EU.
  • Die Eurokrise hat ab 2010 dazu beigetragen, dass vermehrt EU-Bürger aus dem Ausland eingewandert sind.
  • Allein im Jahr 2022 sind fast eine Million ukrainische Staatsbürger nach Deutschland gekommen.
  • Die Migrationswellen aus Asien sind größtenteils auf die Zuwanderung aus den Kriegs- und Krisenregionen Syrien, Afghanistan und Irak sowie von hoch qualifizierten Indern zurückzuführen.
Abwanderung

Seit 2005 ist eine vermehrte Abwanderung von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit zu beobachten. Immer mehr hochqualifizierte Deutsche wandern aufgrund besserer Arbeitsbedingungen im Ausland aus.

Zuwanderung im Einzelnen:

Einwanderung aufgrund der EU-Erweiterung

In den EU-Erweiterungen von 2004, 2007 und 2013 sind außer Malta und Zypern ausschließlich ehemalige Länder des Ostblocks in die Europäische Union aufgenommen worden. Die Freizügigkeit bei der Wahl des Wohn- und Arbeitsortes der EU-Bürger hat zu mehreren Einwanderungswellen geführt.

  • Insgesamt sind aus den 2004 in die EU aufgenommenen Staaten 0,9 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert, hauptsächlich aus Polen und Ungarn.
  • Nach der EU-Erweiterung 2007 durch Rumänien und Bulgarien, sind weitere 1,1 Millionen Menschen aus diesen beiden Ländern nach Deutschland hinzugekommen. Die Aufnahme Kroatiens 2013 führte noch einmal zu einer Aufnahme von 0,2 Millionen Menschen aus diesem Land.

Einwanderung aus Nicht-EU-Ostblockländern

Seit dem Jahr 2000 sind aus den früheren Ostblockländern, die nicht zur EU gehören, 0,9 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen.

  • Besonders geprägt wurde diese Einwanderung durch polnische und russische Bürger. Bei letzteren handelte es sich größtenteils um Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion, von vielen als Russlanddeutsche bezeichnet.
  • Anderen Ethnien des sowjetischen Vielvölkerreichs kamen zwischen Mitte der 1980er und Mitte der 2000er Jahre nach Deutschland.
  • In den Jahren 2015 und 2016 erfolgte ein starker Anstieg der Einwanderungszahlen, was hauptsächlich auf eine vermehrte Zuwanderung aus Albanien, dem Kosovo und aus Nordmazedonien zurückzuführen ist. In diesen beiden Jahren kamen insgesamt 81.000 Menschen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem dieser drei Länder. Doch bereits 2016 verließen 36.000 dieser Menschen wieder Deutschland, weil insbesondere albanische Staatsbürger 2015/2016 in Deutschland Asylanträge gestellt hatten, die jedoch fast ausnahmslos abgelehnt wurden.
  • Der weitere Anstieg der Zahl von Menschen aus Nicht-EU-Ostblockländern im Jahr 2022 ist größtenteils auf eine erneut hohe Zuwanderung aus der Russischen Föderation zurückzuführen. Darunter befanden sich auch russische Männer im wehrfähigen Alter, die in Deutschland Asyl suchten, um dem Einzug in die russische Armee zu entgehen. Ihre Anträge wurden fast ausnahmslos abgelehnt.

Einwanderung aufgrund der Eurokrise

Die Zuwanderung aus den ehemaligen Ostblockstaaten hat sich seit 2010 deutlich erhöht, auch wenn diese Staaten schon vorher Mitglied der EU waren. Die Vermutung, dass die Eurokrise der Grund hierfür war, bestätigt sich, wenn man auch die Zuwanderung aus südeuropäischen Mitgliedsstaaten betrachtet, die besonders hart von den wirtschaftlichen Folgen der Krise betroffen waren. Aus Griechenland, Italien, Spanien und Portugal sind seit 2010 knapp 0,4 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert.

Einwanderung aufgrund von Arbeitsangeboten für Hochqualifizierte und Fachkräfte

Menschen aus Staaten, die nicht der EU angehören und in Deutschland Arbeit suchen, haben es in der Regel sehr schwer, eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, zu erhalten. Leichter ist es, wenn sie hochqualifiziert sind, aus bestimmten Ländern kommen oder über bestimmte Qualifikationen verfügen, an denen es in Deutschland mangelt.

  • Neben Angehörigen von EU-Ländern genießen auch die Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation(EFTA), das sind Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz, in Deutschland die Freizügigkeit der Wohn- und Arbeitswahl. Alle anderen Arbeitssuchenden aus Nicht-EU- und nicht EFTA-Staaten benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen um nach Deutschland einreisen zu können, ein Visum beantragen. Ausnahme hier: sie sind Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Großbritannien oder den USA.
  • In der Regel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten kommen, auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und bedarf der vorherigen Zustimmung der Arbeitsverwaltung. Bevorzugt werden IT-Spezialisten sowie Arbeitskräfte mit Qualifikationen in sogenannten „Engpassberufen“ wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin sowie in den seit November 2023 einer ganzen Reihe hinzugefügten weiteren Berufen. Die Antragsteller müssen ihre Qualifikation sowie eine Anstellung mit einem jährlichen Gehalt von mindestens knapp 40.000 Euro (seit November 2023) nachweisen.
  • Von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ausgenommen sind Lehrpersonen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Gastwissenschaftler und Lehrkräfte an Schulen, Hochqualifizierte mit Niederlassungserlaubnis sowie Personen mit einer in Deutschland benötigten Qualifikation und einem jährlichen Gehalt von mindestens 56.400 Euro (Stand im Jahr 2022).
  • Von der Möglichkeit, als Hochqualifizierte oder als Fachkräfte in Engpassberufen in Deutschland zu arbeiten, machten und machen insbesondere indische Staatsangehörige Zwischen den Jahren 2000 und 2022 sind insgesamt 0,2 Millionen Inder nach Deutschland eingewandert.
  • Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis können Ausländer in der Regel beantragen, wenn sie mindestens fünf Jahre über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügten und einige weitere Bedingungen erfüllen. Bei den Hochqualifizierten und Fachkräften sind Verkürzungen auf weniger als zwei Jahre möglich und eine Einbürgerung kann frühesten nach acht Jahren mit einem durchgehenden Aufenthaltstitel in Deutschland erfolgen.

Einwanderung aufgrund von Verfolgung und Bedrohung

Das deutsche Asylrecht ermöglicht es Flüchtlingen auf der Basis von Artikel 16a des Grundgesetzes sowie dem Paragraf 3, Absatz 1 des Asylgesetzes – Schutz vor politischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland – in Deutschland Asyl zu beantragen.

  • Ein weiterer Grund für einen befristeten Aufenthalt in Deutschland ist die Gewährung von subsidiärem Schutz, wenn ein Ausländer „stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht“. Darunter fällt unter anderem nach Paragraf 4, Absatz 1 Asylgesetz „eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“.
  • Auch verbietet Paragraf 60, Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes, dass ein Ausländer abgeschoben wird, wenn dies aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist oder wenn im Zielland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Eine erhebliche konkrete Gefahr liegt auch dann vor, wenn der Ausländer lebensbedrohlich oder schwerwiegend erkrankt ist und sein Gesundheitszustand sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde.
  • Anerkannte Flüchtlinge, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde oder die aufgrund von subsidiärem Schutz beziehungsweise Abschiebungsverbot in Deutschland verbleiben dürfen, erhalten je nach Art ihres Status eine Aufenthaltsgenehmigung zwischen einem und drei Jahren. Die Genehmigung kann verlängert werden und mit ihr können sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
  • Flüchtlinge können nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis beantragen und nach acht Jahren eingebürgert werden. Unter bestimmten Voraussetzungenkönnen auch Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitserlaubnis erhalten.
  • Nach den erheblichen Verschärfungen des deutschen Asylgesetzes in den Jahren 1993 und 2015 werden jährlich bis zu 75 Prozent der Anträge hauptsächlich mit der Begründung abgelehnt, das Herkunftsland sei sicher, oder es erfolgt eine formelle Entscheidung, die größtenteils darauf beruht, dass nach dem Dublin-Verfahren ein anderes europäisches Land für die Aufnahme des Flüchtlings zuständig ist. Fast alle Anträge von Flüchtlingen beispielsweise aus Albanien, dem Kosovo, Nordmazedonien sowie aus Bosnien und Herzegowina werden zurückgewiesen.
  • Zu höheren Aufnahmequoten aufgrund politischer sowie anderweitiger Verfolgung und Bedrohung kommt es bei Antragsstellern aus Syrien, Afghanistan, dem Irak, Eritrea und, nach dem Putschversuch gegen Erdoğan 2016, auch aus der Türkei. Die Einwanderung von Flüchtlingen aus diesen fünf Ländern erfolgte in den letzten Jahren immer wieder in Wellen, mit dem Höhepunkt im Jahr 2015. Aktuell ist ein erneuter Anstieg von Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan zu verzeichnen.

Einwanderung aufgrund politischer sowie anderweitiger Verfolgung und Bedrohung

Menschen, die seit dem Beginn des Krieges mit Russland als Flüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland kommen und die größte Einwanderung von Ausländern in der Geschichte der Bundesrepublik ausgelöst haben, müssen keinen Asylantrag stellen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Sie können gemäß Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, weil die EU erstmals im März 2022 beschlossen hat, ihre Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Damit ist ihnen in Deutschland auch die sofortige Aufnahme einer Arbeitstätigkeit möglich.

Einwanderung aufgrund von Konflikten, an denen Deutschland beteiligt ist

Wenn die Zuwanderung aus Ländern, in denen sich Deutschland direkt oder indirekt an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt hat, mit der übrigen Migration ins Verhältnis setzt, ergibt sich folgendes Bild:

  • Von den 8,1 Millionen Menschen, die zwischen 2000 und 2022 nach Deutschland eingewandert sind, stammen 0,2 Millionen aus dem Irak, 0,3 Millionen aus Afghanistan, 0,8 Millionen aus Syrien und 1,1 Millionen aus der Ukraine. Das sind insgesamt rund 2,4 Millionen Menschen oder 30 Prozent aller Zugewanderten.
  • Die Gründe für die Flucht stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegen und Bürgerkriegen, an denen sich Deutschland und seine engsten wirtschaftlichen und militärischen Verbündeten direkt oder indirekt maßgeblich beteiligen beziehungsweise beteiligt haben.
  • Auch Sanktionen, wie diejenigen, die seit 2011 gegen Syrien bestehen, sind Ursachen für Vertreibungen. Das Land steht nach Russland und dem Iran an dritter Stelle der am meisten sanktionierten Staaten der Welt.
  • Die Ursache für die aktuell wieder steigende Zahl von Flüchtlingen aus Afghanistan liegt in der Machtübernahme der Taliban nach dem Abzug der westlichen Besatzungstruppen.

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Bevölkerung in Deutschland ist durch Zuwanderung in den letzten zwanzig Jahren lediglich um insgesamt ein Prozent angewachsen

Zwischen den Jahren 2000 und 2022 sind 8,1 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft netto (Zuzüge abzüglich Abzüge) nach Deutschland eingewandert. Im gleichen Zeitraum haben netto 0,6 Millionen deutsche Staatsbürger das Land verlassen. Die Bevölkerungszahl ist in derselben Zeit allerdings nur um eine Million gestiegen, also von 82 auf 83 Millionen, das zeigt, dass der größte Teil der Zugewanderten die dauerhaft geringen Geburtenzahlen ausgleicht.

2022 machten eingewanderte Menschen rund 18 Prozent der deutschen Bevölkerung aus, weitere sechs Prozent waren direkte Nachkommen von ihnen. 40 Prozent der nach Deutschland Eingewanderten sind seit 2013 hinzugekommen. Sie waren mit einem Durchschnittsalter von knapp 30 Jahren deutlich jünger als die deutschen Staatsbürger ohne Einwanderungsgeschichte, dort liegt das Durchschnittsalter bei 47 Jahren.

In der aktuellen Diskussion steht wie so oft in der Vergangenheit die Frage im Vordergrund, ob die Zuwanderung einen Gewinn oder eine Belastung für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft bedeutet, kaum jemand aber fragt nach den Gründen für den Import der Arbeitskräfte.

Zuwanderung als Import von Arbeitskräften

Die Diskussion um die Einwanderung in Deutschland läuft nicht erst seit der Anwerbung der sogenannten Gastarbeiter ab Ende der 1950er Jahre. Schon Marx und Engels erklärten die Ein- und Auswanderung aus der Entwicklung der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse und der Produktionsweise.

Sie sahen die Theorie über den Mehrwert auch als Grundlage für das Verständnis der Migration im Kapitalismus an, die unter anderem aufdeckt, dass die Arbeitskraft in den verschiedenen  Ländern einen unterschiedlichen Wert hat. Hinzu kommt, dass wie bei allen Waren die Wirkung von Angebot und Nachfrage Auswirkungen auf den Preis in Form von Lohn hat. Die Ausweitung des Angebots an Arbeitskräften durch Einwanderungen hat genau diese Wirkung. Es geht darum, dass sich die bestehenden Strukturen nur durch mehr Zuwanderung aus dem Ausland erhalten lassen.

Das ist vor allem eine Frage der Ökonomie und nicht der Moral. Für die Ware Arbeitskraft gelten die Gesetze der kapitalistischen Ökonomie, so wie für alle anderen Waren auch.

Internationalismus

Der von internationalistischen Positionen getragene Kampf um die vollständige Gleichbehandlung der Menschen die in Einwanderungsländer kommen, richtet sich letztlich gegen eine Seite der Verwertung dieses Unterschieds.

Die vollständige Gleichbehandlung bzw. Nicht-Diskrimierung ist aber nur eine Bedingung für die Abwehr von Lohndumping durch Einwanderung. Doch auch die vollständige Gleichbehandlung der zugewanderten Menschen ändert nichts daran, dass der Import von Arbeitskräften durch die Vergrößerung des Angebots der Ware Arbeitskraft auf deren Preis drückt. Es kommt hinzu, dass die Gesellschaften in Einwanderungsländern selbst bei der vollständigen Durchsetzung der Nichtdiskriminierung von der Ausbeutung der Herkunftsländer profitieren, die den Aufwand für die Reproduktion der Arbeitskraft vollständig oder zu einem erheblichen Teil selbst tragen und der unter großen Anstrengungen entwickelten Potenziale mit der Auswanderung verlustig gehen.

Diese Ausplünderung treibt die Migration noch weiter an. Der gewünschte Teil der Zuwanderer wie Fachkräfte oder Ärzte ist willkommen. Der ungewünschte Teil wird mit administrativen, polizeilichen und sogar militärischen Mitteln bekämpft. Interessengeleitet soll der Kampf gegen diese Opfer der kapitalistischen Ökonomie dann als Durchsetzung des Rechts verkauft werden.

Letztendlich ist das eine Frage des Maximalprofits, wobei Rassismus und ähnliche Begleiterscheinung nachrangig sind.

Beim Import von Fachkräften z.B. für die Krankenhäuser geht es tatsächlich um die Aufrechterhaltung einer profitorientierten Krankenhausfinanzierung zu Lasten nicht nur der Beschäftigten hierzulande, sondern auch zu Lasten der Gesundheitssysteme der Herkunftsländer. Es gibt bei der Migration den direkten Zusammenhang zwischen der Bereicherung eines Landes auf Kosten des anderen und der Bereicherung einer Klasse auf Kosten einer anderen im Lande. In den „Zielländern“ wird so der Preis der Arbeitskraft gedrückt. Das ist klassischer Imperialismus, eine moderne Form der Ausplünderung.

Win-Win und Lose-Lose-Situationen

Die Politik wird nicht müde, immer wieder von einer Win-Win-Situation zu sprechen und argumentiert damit, dass es in den Auswanderungsländern mehr junge und gut ausgebildete Menschen gäbe, als der dortige Arbeitsmarkt aufnehmen könne. Trotzdem wird im Aufnahmeland immer wieder beteuert, sensibel vorgehen zu wollen, damit keinem Land die Arbeitskräfte genommen werden, die es selber braucht.

Als Beleg für die win-win-Situation wird angeführt, dass es durch die Einwanderung dann auch Überweisungen aus der Emigration in die Herkunftsländer gibt, die heute schon in der Summe die staatliche Entwicklungshilfe übertreffen.

In Wahrheit handelt es sich eher um eine lose-lose-Situation. Den ärmeren Ländern wird ein Teil der Reproduktion der Arbeitskraft aufgezwungen, um die sie dann betrogen werden und in reicheren Ländern wird durch größeres Angebot der Preis gedrückt.

Zuwanderung von Arbeitskräften in Deutschland seit den 1950er Jahren

Bereits Ende der 1960er Jahre zeichneten sich mehrere wirtschaftliche Tendenzen ab, deren Einflüsse und Auswirkungen für die Zuwanderung heute noch von Bedeutung sind:

  • Mit der zunehmenden Konzentration des Kapitals ging eine Zunahme der staatlichen Tätigkeit einher. Der Staat sah eine wichtige Aufgabe darin, die Gesellschaft vor der zerstörerischen Macht des Marktes zu schützen. Im Rahmen von der sogenannten korporatischer Steuerung wurden Auseinandersetzung zwischen Staat, Unternehmen und Gewerkschaften geregelt.
  • Der Außenhandel der Bundesrepublik dehnte sich bei gleichzeitiger Intensivierung der Außenhandelsbeziehungen aus.
  • Der Bedarf an Arbeitskräften verlangte von den Unternehmen eine neue Personalstrategie. Neben der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte behalf man sich mit den sogenannten Schließungsprozessen. Auch in den Bereichen mit gering qualifizierter Arbeit bot man ungelernten Arbeitskräften eine langfristige Beschäftigungsperspektive an, die mit betrieblichen Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten begleitet wurden, im Tausch gegen betriebliches Erfahrungswissen und ihrer Loyalität dem Betrieb gegenüber, sich nicht abwerben zu lassen.
  • Der technische Fortschritt in der Nachkriegszeit hatte eine schnell steigende Arbeitsproduktivität und eine Massenproduktion zur Folge. Diese Massenproduktion verlangte nach größeren Absatzmöglichkeiten der Waren und nach kaufkräftiger Nachfrage in der Bundesrepublik, da der Binnenmarkt damals noch eine viel größere Rolle spielte als heutzutage.
  • Auf dem Binnenmarkt war aber die kaufkräftige Nachfrage der Beschäftigten selbst ein wichtiger Faktor, der auch durch die steigende Arbeitsproduktivität ermöglicht werden konnte und die wiederum für recht große Einkommenszuwächse bei den Beschäftigten und gleichzeitig höheren Profiten für die Unternehmen sorgte.
  • Das Tempo des Wirtschaftswachstums verlangsamte sich dann aber wieder mit dem Ende der Rekonstruktionsperiode der Nachkriegszeit und den Änderungen des Produktionsapparates, bedingt durch den technologischen Fortschritt. Das geschah zu einer Zeit, in der die Beschäftigung zugewanderter Arbeitskräfte zunahm.
  • Um überhaupt ein Wachstum des Sozialproduktes zu gewährleisten, brauchte es immer mehr Investitionen, die neue Arbeitsplätze schafften und die Nachfrage nach Arbeitskräften erhöhte.
  • Diese Beschäftigungseffekte erfolgten einmal direkt aus der primären Durchführung der Investitionen und zum anderen aus den multiplikatorischen Einwirkungen, die weitere Beschäftigung auslösten. Die Quelle der Akkumulation ist nach wie vor die Steigerung des Arbeitspotentials.
  • Die Akkumulationsbedingungen sind wiederum günstiger, je größer das vorhandene Arbeitspotential ist und je stärker das Lohnniveau abgesenkt werden kann.
  • Es ist daher kein Widerspruch, dass die rapide Steigerung der Ausländerbeschäftigung mit einer Verlangsamung des Wachstumstempos einherging.
  • Die ausländischen Arbeitskräfte hatten in den 1960er Jahren bei großen Veränderungen der Rahmenbedingungen den weiteren Akkumulationsprozess erst ermöglicht.
  • Auch der Preisauftrieb, der Anfang der 1970er Jahre zu beobachten war, war dadurch bedingt, dass die Unternehmen zur Steigerung der Profitrate die Lohnkosten auf die Preise abwälzten. Die damalige Phase der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte fand im Rahmen eines, wenn auch mäßigen, Preisauftriebs statt. Man kann einen Zusammenhang der inflationistischen Wirkungen mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte erkennen.
Vier Phasen der Zuwanderung von Arbeitskräften
  • Erste Phase: Die Arbeitsmigranten rekrutieren sich aus den südeuropäischen Ländern ersten Grades, wie Italien, Spanien, Portugal und Griechenland.
  • Zweite Phase: Die o.g. Länder integrieren sich zunehmend in das Wirtschaftssystem Westeuropas und werden von den peripheren Ländern zweiten Grades, nämlich durch Jugoslawien und der Türkei ersetzt.
  • Dritte Phase: Die ökonomische Entwicklung der europäischen Industrieländer erfordert eine zunehmende Nachfrage nach Arbeitskräften. Als Lieferanten kommen die peripheren Länder dritten Grades, die arabischen Länder Nordafrikas in Frage.
  • Vierte Phase: Arbeitskräfte wandern aus den Gebieten südlich der Sahara zu.

 

Steuerung der Zuwanderung

Damit nichts dem Zufall überlassen wird und die Akkumulationsbedingungen immer günstig bleiben, wurden die Abläufe der Zuwanderung von den Aufnahmeländern immer schon gesteuert, denn es entstehen höhere Kosten, wenn mehr Arbeitskräfte kommen, als es einen Bedarf für sie gibt.

Bis zu einem gewissen Grad ist das Überangebot an Arbeitskräften für den Druck auf die Löhne ja erwünscht.

Als Steuerung hatte sich in der Bundesrepublik die gezielte Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte bis zum Anwerbestopp 1973 für die Unternehmen als erfolgreich erwiesen. Danach gab es immer wieder eine bedarfsgerechte Zufuhr an Arbeitskräften in bestimmten Bereichen des Arbeitsmarktes z.B. Krankenschwestern aus Südkorea oder viele türkische und marokkanische Frauen, die als Alleineinreisende für bestimmte Sparten angeworben wurden.

Die Anwerbung hatte für die Unternehmen noch den Vorteil, dass die Menschen schon im Herkunftsland ärztlich untersucht wurden und so Arbeitskräfte kamen, die in ein Sozialsystem passten, in dem die Sozialpolitik mit ihrem Arbeits- und Gesundheitsschutz garantierte, dass ein ausreichendes Angebot an gesunden Arbeitskräften bereitstand.

Die zugewanderten Arbeitskräfte trafen auf einen Arbeitsmarkt, auf dem Flexibilisierung und Deregulierung noch nicht so ausgeprägt waren wie heute. Im Jahr 1970 handelte es sich bei 84 Prozent der Arbeitsplätze um Normalarbeitsverhältnisse, auf den verbleibenden 16 Prozent der Arbeitsplätze arbeiten Frauen und Migranten. Rund 80 Prozent der Beschäftigten unterlagen einem Tarifvertrag.

Die direkte Konkurrenz mit den einheimischen Beschäftigten wurde in der Vergangenheit oft überbewertet, doch füllten die ausländischen Arbeitskräfte meist nur die Lücken auf dem Arbeitsmarkt, die durch die berufliche und soziale Mobilität oder durch die regionale Immobilität der deutschen Beschäftigten entstanden waren.

Als Binsenweisheit gilt heute, dass die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte erst den sozialen Aufstieg der deutschen Beschäftigten ermöglichte und der Etablierung und Stabilität der Normalarbeitsverhältnisse diente.

Änderungen der Rahmenbedingungen

Für die Beschäftigung von zugewanderten Arbeitskräften haben sich die Rahmenbedingungen immer wieder verändert.

So ist z.B. die Rotation der ausländischen Arbeitnehmer (nach einiger Zeit werden die Arbeitskräfte durch neue ersetzt) heute zur Steuerung kein Thema mehr, da die Rotation von Beschäftigung und Erwerbslosigkeit auf dem prekären deutschen Arbeitsmarkt selbst stattfindet bzw. durch die temporäre Arbeitsmigration aus den EU-Staaten ersetzt wurde.

Wichtige Voraussetzung für die temporäre Arbeitsmigration war die Deregulierung des Arbeitsmarktes mit den sogenannten Hartz-Reformen und die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Die Menschen arbeiten in diesem Bereich vor allem im Dienstleistungssektor als Saisonarbeitskräfte, Scheinselbständige und grenzüberschreitende Leiharbeiter für einige Wochen oder ein paar Monate im Jahr.

Wir befinden uns seit einigen Jahren in einer Überproduktionskrise mit geringem Wirtschaftswachstum, in der vordergründig weitere Arbeitskräfte nicht gebraucht werden, sogar eher überflüssig sind. Darüber täuscht auch nicht das Märchen von dem Fachkräftemangel hinweg, das erzählt, dass Fachkräfte im Pflege-, Hotel- und Gaststättenbereich durch die Arbeitsmigration eingestellt werden können. Dabei sind dies genau die Bereiche, in denen die schlechtesten Lohn-, Arbeits- und Arbeitszeitbedingungen vorherrschen und deshalb auch nicht mit den einheimischen Fachkräften zu besetzen sind, die von ihrem Arbeitsplatz nicht mehr leben können.

Die Arbeitsmigration hat an dieser Stelle die wichtige Funktion, diese klassischen Niedriglohnsektoren zu stabilisieren und mit Arbeitskräften zu versorgen, die die schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen in Kauf nehmen müssen um überhaupt existieren zu können.

Deutschland verspricht sich von der Zuwanderung junger mobiler Menschen einen großen wirtschaftlichen Vorsprung vor den anderen EU-Ländern, als Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Wirtschaftsmacht und der Arbeitskräftereserve, bei möglichst freiem Waren- und Personenverkehr. Politik und Unternehmerschaft berücksichtigen dabei, dass es in der EU keinen einheitlichen Arbeitsmarkt gibt, der auch Schutzfunktionen bieten würden, wie z.B. gleiche Arbeitsgesetze und soziale Sicherungen, starke Gewerkschaften und einheitliche Lohnstrukturen und dass auf dem EU-Arbeitsmarkt der freie Personenverkehr für die Beschäftigten nur bedingt gilt. Arbeit finden sie nur in den wirtschaftlich stärkeren Regionen in der EU, in denen zumindest die Aussicht besteht, dass auch höhere Löhne gezahlt werden können, als in den Randzonen.

Die Profiteure von dem freien Personenverkehr sind, wie schon beim freien Warenverkehr, vor allem die deutschen Unternehmen.

Die bundesdeutsche Migrationspolitik sah im vergangenen Jahr vor, dass viele Zu- wanderer in die EU hineinkommen, sie in der EU verteilt werden, um innerhalb der EU eine Auswahl der Menschen treffen zu können. Gleichzeitig sollte die EU-Außengrenze möglichst geschlossen und der Personenverkehr in der EU möglichst frei sein.

Das hat aber nicht ganz so geklappt, wie gedacht, denn die große Mehrheit der EU-Staaten schottete sich gegenüber den Einwanderern ab und schränkte den freien Personenverkehr ein.

Wie mit den Einwanderern in der EU umgegangen wird, wird mittlerweile fast nur noch in den einzelnen Nationalstaaten entschieden und die wichtigen Entscheidungen fallen nur in den mächtigen EU-Staaten.

Unterm Strich ist Deutschland der größte Profiteur dieser Entwicklung, auch wenn dies ein großer Teil der Bevölkerung derzeit anders sieht.

 

 

 

 

 

Quellen: Marios Nikolinakos,(ro ro ro aktuell,1973), ÖGB, Hans Böckler Stiftung, multipolar, destatis, BA
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