Sehr gut! Ampel-Koalition erkennt Union Busting als Offizialdelikt an.

Das bedeutet: Staatsanwaltschaften müssen Untätigkeit beenden.

  •   Auch Bürger und Initiativen können Betriebsratsbehinderung in Zukunft anzeigen.
  •   Betriebsratsfresser könnten in den Knast wandern.

„Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“, so steht es auf Seite 71 unten im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP.

Dieser knappe Satz hat es in sich. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht ist überrascht und erfreut über dieses Vorhaben! Wir sehen darin tatsächlich einen substantiellen Fortschritt im Kampf gegen Union Busting (Was ist das?). Wir sehen darin auch einen Erfolg unserer beharrlichen Arbeit seit 2014. Damit steht eine unserer wichtigsten Forderungen kurz vor der Durchsetzung.

Leider blieben andere, drängende Verbesserungen für die arbeitende Bevölkerung auf der Strecke – darin dürfte der Verhandlungserfolg der Unternehmerpartei FDP liegen:

Das bedeutet: Staatsanwaltschaften müssen Untätigkeit beenden.

  • ·         Auch Bürger und Initiativen können Betriebsratsbehinderung in Zukunft anzeigen.
  • ·         Betriebsratsfresser könnten in den Knast wandern.

„Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“, so steht es auf Seite 71 unten im Koaltionsvertrag der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP.

Dieser knappe Satz hat es in sich. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht ist überrascht und erfreut über dieses Vorhaben! Wir sehen darin tatsächlich einen substantiellen Fortschritt im Kampf gegen Union Busting (Was ist das?). Wir sehen darin auch einen Erfolg unserer beharrlichen Arbeit seit 2014. Damit steht eine unserer wichtigsten Forderungen kurz vor der Durchsetzung.

Leider blieben andere, drängende Verbesserungen für die arbeitende Bevölkerung auf der Strecke – darin dürfte der Verhandlungserfolg der Unternehmerpartei FDP liegen:

  • Leiharbeit und Werkverträge soll es weiterhin geben. Wir meinen: Sie gehören abgeschafft. Auslagerung und Ausgliederung von Teilen der Belegschaft an solche modernen Sklavenhändler dient der Tarifflucht, dem Lohndumping und der Zerrüttung des Zuständigkeitsbereichs von Betriebsräten und der gewerkschaftlichen Organisierbarkeit.
  • Die sachgrundlose Befristung bleibt. Sie soll nur im öffentlichen Dienst eingschränkt werden. Sie gehört nach unserer Meinung generell verboten. Sachgrundlose Befristung ist nichts anderes als strukturelles Union Busting. Die ständige Drohung, dass Lohnabhängige durch Nicht-Verlängerung ihrer Verträge quasi auf kaltem Weg gefeuert werden können, soll sie abhalten, sich gewerkschaftlich oder im Betriebsrat zu engagieren. Sachgrundlose Befristung führt zu einer Untertanen- und Duckmäuser-Mentalität, die eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig ist.

Diese bitteren Pillen trüben unsere Freude erheblich. Aber die strafrechtliche Aufwertung von Betriebsratsbehinderung zum Offizialdelikt ist trotzdem einen großer Erfolg.

Wir hoffen jetzt, dass die Umsetzung schnell und konsequent erfolgt und nicht durch Ausnahmen, juristische Hintertürchen oder Sonderklauseln verwässert oder ad absurdum geführt geführt wird. Wir mahnen konsequente Nachschärfungen des maßgeblichen § 119 BetrVG an, um das Vorhaben, Betriebsräte effektiv zu schützen, zum Erfolg zu führen.

Was ist ein Offizialdelikt? Warum ist das wichtig?
  • Offizialdelikte müssen von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt werden, sobald Staatsanwaltschaft oder Polizei Kenntnis erlangen. Sie können also auch von Bürger*innen, Presse oder Initiativen wie der aktion ./. arbeitsunrecht zur Anzeige gebracht werden. Bisher ist der Straftatbestand der Betriebsratsbehinderung (§119 BetrVG) ein eingeschränktes Antragsdelikt. D.h. die Staatsanwaltschaft durfte nur auf Antrag des geschädigten Betriebsrats (BR) oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft aktiv werden. Besonders perfide: Der Antrag konnte zurück gezogen werden. Gelang es also den Union Bustern, einen aktiven Betriebsrat zu zermürben und eine unternehmerfreundliche Mehrheit im BR zu installieren , konnte der neue BR die Strafverfolgung stoppen.
  • Betriebsratsbehinderung ist kein Kavaliersdelikt mehr. Bislang stand Betriebsratsbehinderung in der strafrechtlichen Bewertung auf einer Stufe mit Beleidigung. Die Höchststrafe war ein Jahr Gefängnis. In der Realität stellten Staatsanwaltsschaften ihre Ermittlungen meist ein, selten kam es zu Geldstrafen in Höhe von 20.000 Euro – in Kreisen aggressiver Unternehmer und hochbezahlter Anwälte, die 300,- Euro pro Stunde und mehr abrechnen, waren das Peanuts.
  • Als Offizialdelikt steht Betriebsratsbehinderung in Zukunft auf einer Stufe mit Nötigung (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre), Nachstellung (bis 3 Jahre), Betrung (bis 5 Jahre), Urkundenfälschung (bis 5 Jahre). Wir halten ein Strafmaß von einem Jahr bis drei Jahren Gefängnis – in besonders schweren Fällen bis fünf Jahre – für angemessen.
  • Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften Betriebsratsbehinderung aufzuklären und zu ahnden wird steigen. Die überwiegende Zahl der Verfahren nach §119 BetrVG wurde „mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt. Wir hoffen, dass im nächsten Schritt Bundesländer Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität in Arbeitsbeziehungen einrichten oder aber entsprechenden Sonderabteilungen an bereits existierenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften ansiedeln.
  • Die Bereitschaft der statistischen Erfassung wird steigen. Bisher wurde Betriebsratsbehinderung unter dem Sammelbegriff „Straftaten im Wirtschaftsleben“ erfasst und damit de facto zum Verschwinden gebracht.
  • Die aktion ./. arbeitsunrecht fordert ein verpflichtendes Betriebsratsregister, um an konkrete, empirische und belastbare Zahlen zur realen Verbreitung und Niederschlagung von Betriebsräten in Deutschland zu kommen. Bislang gibt es nur vage Schätzungen des IAB. (Laut „Betriebspanel“ des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit gibt es in nur 9% aller wahlfähigen Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat. Wir halten die Schätzung für zu hoch gegriffen.) Wir brauchen empirische Daten an Stelle von Schätzungen!
  • Wenn Betriebsratsbehinderung zum Offizialdelikt wird, müsste auch der Versuch strafbar sein. Bislang bewerteten die meisten Staatsanwaltschaften Betriebsratsbehinderung als „Erfolgsdelikt“. Der Versuch galt zumeist nicht als strafbar. In der Realität ist allerdings nicht klar zu bestimmen, ab wann der Erfolgsfall eintritt. Hier kam es zu absurden bis perversen Rechtsauslegungen.
  • Die fahrlässige Betriebsratsbehinderung sollte ebenfalls strafbar sein. Auch hier existiert sonst ein ärgerliches Hintertürchen. Der Arbeitgeber kann jederzeit behaupten, er habe nicht mit Absicht gehandelt, sondern arglos, unwissend oder aus angeblichen Sachzwängen heraus. Das Gegenteil – also eine Absicht – ist in der Realität schwer nachweisbar.
Konsequente Abschreckung tut Not

Jahrzehntelang galt nicht nur Betriebsratsbehinderung, sondern auch Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt. Nachdem der fränkische Wurstfabrikant und Fußball-Impressario Uli Hoeneß deswegen in Haft kam, verschwanden Rechtsnihilismus („legal, illegal, scheißegal“) und mangelndes Schuldbewusstsein der Besitzenden und Superreichen — es hagelte Selbstanzeigen. Wir hoffen analog dazu, dass bald auch Hardcore-Juristen vom Schlage eines Helmut Naujoks oder Dirk Schreiner wegen Betriebsratsbehinderung Haftstrafen befürchten müssen.

Die Aktion gegen Arbeitsunrecht kämpft seit 2014 gegen Betriebsratsbehinderung und Union Busting. Wir kennen eine beeindruckende wie erschreckende Anzahl von Union Busting-Fällen. Wir bilden ein bundesweites Netzwerk aus Betroffenen, Arbeitsrechtler*innen und Gewerkschafter*innen.

Wir teilen unser Know-how gern und stehen Parlamentarier*innen, Ministerien und Staatsanwaltschaften gern mit Rat und Tat, Kritik und Verbesserungsvorschlägen zur Verfügung.

Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiter mit Interesse verfolgen

 

 

 

 

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2021 -  https://arbeitsunrecht.de/

Bild: pixabay cco