Von Arbeitskreis Arbeitsrecht der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Arbeitsrechtler verlangen wirksame Maßnahmen gegen Burn-Out und die weitere Entgrenzung von Arbeitszeiten – Beschäftigte brauchen Zeitsouveränität und wirksamen Arbeitsschutz statt Abbau von Arbeitnehmer-Schutzrechten!
1918 wurde in Deutschland der verbindliche Achtstundentag bei vollem Lohnausgleich eingeführt. Mit Arbeitszeitverordnungen von 1923 und 1938 wurden durch Ausnahmeregelungen auch wieder Zehnstundentage zugelassen. Nach den Jahren des Faschismus und des Krieges, in welchem die meisten Arbeitszeit- und Schutzvorschriften außer Kraft gesetzt wurden, wurde der Achtstundentag 1946 durch den Alliierten Kontrollrat wieder eingeführt. Das jetzige Arbeitszeitgesetz, das 1994 in Kraft trat, erlaubt 8 Stunden Arbeit an sechs Werktagen pro Woche. Dabei kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Stunden im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Durch schriftliche Vereinbarung zwischen Tarifparteien oder Ausnahmegenehmigungen kann dieser Rahmen sogar zusätzlich erweitert werden. Zwischen Arbeitszeitende und nächsten Arbeitsbeginn muss immer eine Ruhezeit von 11 Stunden gelten.
Diese Regelungen will nun die Große Koalition in Frage stellen. 100 Jahre Achtstundentag in Deutschland – Soll das jetzt vorbei sein? Drohende Experimente mit dem Arbeitszeitgesetz weiterlesen