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Arbeitsrechte – Blindstelle im Grundgesetz

Von Werner Rügemer

In keinem anderen Rechtsbereich sonst herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz – straflos. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Mitbestimmungs-Gesetz unterliegen, halten sich nicht daran – straflos. Die Behinderung von Betriebsräten, die Verhinderung der Wahl neuer Betriebsräte ist nach § 119 des Betriebsverfassungs-Gesetzes eine Straftat, die auch mit Gefängnis bestraft werden kann – doch diese Straftat steht ganz knapp hinter dem sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche an der Spitze der justiziellen Nicht-Verfolgung. Die Regierungen und viele Staatsorgane sind Komplizen und Exekuteure des Arbeits-Unrechts. Entwürdigung, Verarmung, Entrechtung – die wichtigste Quelle des Rechtsradikalismus.[1] Arbeitsrechte – Blindstelle im Grundgesetz weiterlesen