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Armenrecht: weniger Recht für mehr Arme

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Kaum beachtet von der Öffentlichkeit hat es seit dem 01.01.2014 bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe (PKH) Änderungen gegeben, durch die die Waffengleichheit vor Gericht in Gefahr gerät.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe früher „Armenrecht“ genannt, soll sicher stellen, dass Menschen mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt wird. Prozesskostenhilfe kommt in Betracht bei Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten, immer dann, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen und Aussicht auf Erfolg besteht. In Strafverfahren kann nur den Nebenklägern Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Prozesskostenhilfe ist eine Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und soll der praktischen Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit dienen.

Nach Angaben der Bundesregierung geben die 16 Länder insgesamt rund 500 Millionen Euro pro Jahr für die Prozesskostenhilfe aus. Diese Ausgaben sollen deutlich gesenkt werden. Man spekuliert darauf, dass die Antragsteller durch die Erhöhung der Messlatte abgeschreckt werden.

Für die in der Beratung tätigen oder an rechtlichen Themen interessierten Kolleginnen und Kollegen hier die wesentlichen Änderungen: Armenrecht: weniger Recht für mehr Arme weiterlesen