Der Boom auf dem Bau lässt die Euro in den Kassen der großen Unternehmen klingeln, ohne dass der kränkelnde Arbeitsmarkt etwas davon hat. Das Geschäft wird mit Scheinselbständigkeit und prekärer bzw. illegaler Beschäftigung gemacht. Die unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden dabei in Kauf genommen.
Nun feierte die Gewerkschaft IG BAU sich selbst und dass es auf dem Bau auch weiterhin zwei Branchen-Mindestlöhne und damit „Lohnhaltelinien nach unten“ – insbesondere für fachliche Arbeiten – geben soll. Der Schlichterspruch, der die Mindestlohn-Tarifverhandlung Ende des Jahres beendet hatte, beinhaltet, dass die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) bundesweit ab dem 1. April 2020 um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde angehoben und der zweite Mindestlohn für Facharbeiten (Mindestlohn 2) um 20 Cent auf 15,40 Euro pro Stunde steigen wird. Laut Gewerkschaft ist es gelungen, den „Angriff auf das bisherige Mindestlohnsystem“ abzuwehren und ein Rückfall auf den ab Januar gültigen gesetzlichen Mindestlohn von dann 9,35 Euro pro Stunde zu vermeiden.
Doch in der alltäglichen Praxis auf dem Bau wird sich nichts Substantielles ändern, da die Unternehmen mit geschickten Werkverträgen versuchen auch die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne zu unterwandern und vermehrt vor allem Wanderarbeiter beschäftigen.
Was nützt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, wenn der Unternehmer den Beschäftigten vorgibt, als Subunternehmer im Rahmen eines Werkvertrages für die Baufirmen tätig zu sein? Weiß die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eigentlich noch was auf dem Bau abgeht? weiterlesen