Als sich die Arbeitslosigkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend verfestigte, versuchte man insbesondere in Europa, Arbeitslose in staatlich subventionierten Beschäftigungsprogrammen (sog. Zweiter Arbeitsmarkt) unterzubringen. In Deutschland wurden vor allem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dazu genutzt. Ziel dieser Programme war es in erster Linie, insbesondere Langzeitarbeitslose wieder ins Erwerbsleben zurück zu führen, sie an einen Achtstundentag zu gewöhnen und ihnen auch Qualifikationen zu vermitteln. Doch meistens wurden diese Maßnahmen zu einer reinen Beschäftigungstherapie, während die Chancen der Arbeitslosen auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum verbessert wurden.
Aufgrund dieser Erfahrungen versucht die Politik heute, neoklassische Empfehlungen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in den Vordergrund zu stellen, wie:
- den Abbau von Lohn-Rigiditäten (Notwendigkeit, vereinbarte Löhne zu zahlen) durch Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, die bei Schwierigkeiten des Unternehmens oder bei Wettbewerbsproblemen niedrigere Löhne als im Tarifvertrag vorgesehen erlauben. Verschiedene Tarifverträge der jüngsten Zeit enthalten solche Klauseln, die ein Teilabweichen vom Flächentarifvertrag erlauben
- das Lohnabstandsgebot: Das Arbeitslosengeld soll so bemessen sein, dass sich die Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit lohnt
- die Flexibilität der Arbeitszeit: mit Verkürzungen bei schlechter und Verlängerungen bei guter Auftragslage. Dieses würde im Abschwung Entlassungen verhindern
und den Abbau von Arbeitsmarktregulierungen, z. B. ein abgeschwächter Kündigungsschutz und vereinfachte Möglichkeiten, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
Die chronologische Übersicht von 1950 bis 2015 zeigt die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Chronologie: Arbeitsmarktpolitik im Wandel – eine Zeitleiste von 1950 bis 2015 weiterlesen