„Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert – befristet bis zum 30. Juni 2020. Wir geben eine Übersicht, was das konkret für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet. Am 10. April 2020 trat die „Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie“ (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) in Kraft. Sie ermöglicht für bestimmte Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes DGB: Corona-Arbeitszeitverordnung – was bedeutet sie konkret? weiterlesen