Die Zahl der Menschen, die sich Lebensmittel bei den Tafeln abholen, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2018 ist sie um 10 Prozent auf aktuell 1,65 Millionen Menschen angestiegen, zehn Prozent mehr als im Vorjahr.
Würde der Staat, vertreten durch die Parlamente im Bund und in den Bundesländern das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ernst nehmen, müsste er durch seine Gesetzgebung dafür sorgen, dass es Lebensmittelspenden an Bedürftige durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände nicht geben muss. Im Gegenteil, seit Beginn der „Tafelbewegung“, die durch die großen weltweit tätigen Unternehmensberatungen ins Leben gerufen wurde, hat er die Institutionalisierung der Tafeln gefördert, auch um die Leistungsbemessung für die Zahlungen gemäß dem Sozialgesetzbuch II/Hartz-IV möglichst gering halten zu können.
Der folgende Beitrag erschien schon einmal an dieser Stelle im Jahr 2015 und hat nichts an Aktualität verloren. Die Vertafelung der Gesellschaft weiterlesen