Um in Not geratene Unternehmen zu schützen, wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Für zahlungsunfähige Unternehmen ist diese Frist nun abgelaufen. Sie müssen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, es drohen Lohnausfälle. Was können Beschäftigte in diesem Fall tun? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wenn ein Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig oder überschuldet ist, ist er verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurden die Vorschriften zur Insolvenzantragspflicht rückwirkend vom 01. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Ziel war es, in Not geratene Unternehmen die Gelegenheit zu verschaffen, ein drohendes Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden. Wenn der Lohn ganz oder teilweise ausbleibt – Fragen und Antworten zum Insolvenzgeld weiterlesen