Von Jenny Künkel
Am 6. Juni 2019 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse des Zolls erweitert und das Personal der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ aufstockt. Es verstärkt Sozialstaatsausschlüsse, die prekäre migrantische Arbeit fördern, und bekämpft Prekarität mit Kontrolle.
Das GiBS[1] ist ein Artikelgesetz, das Änderungen zahlreicher Gesetze (z.B. Sozialgesetzbücher, Aufenthaltsgesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) bündelt. Die 13 Seiten im Bundesgesetzblatt haben es in sich. Denn das Gesetz erweitert die Kapazitäten der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) des Zolls enorm. Die gegenwärtig ca. 7.000 Stellen, die ohnehin bis 2026 auf über 10.000 Stellen aufgestockt werden, wachsen angesichts der gesetzlichen Aufgabenerweiterung um weitere 3.500 Stellen an. Hinzu kommen rund neue 900 Stellen für unterstützende Tätigkeiten beim Zoll, z. B. in der Informationstechnik.
Zudem wurden die Befugnisse der FKS stark ausgeweitet: Die Beamt*innen hatten innerhalb ihres Zuständigkeitsfeldes schon immer Polizeibefugnisse. Nun können sie Strafverfahren selbst führen, sofern die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenzen abtritt. Auch ist es ihnen erlaubt, für Strafverfahren erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen. Bei der Verfolgung des „bandenmäßigen“ Arbeitsgeldvorenthalts dürfen sie auf gerichtlichen Antrag hin auch die Telekommunikation überwachen. Bereits 2017 waren die informationstechnologischen Befugnisse und die Ausstattung der FKS erweitert worden. Nun sieht das neue Gesetz nicht nur eine verstärkte Kooperation mit der Polizei vor, sondern listet gleich eine ganze Reihe zusätzlicher Behörden auf, mit denen die FKS – automatisiert und zum Teil grenzüberschreitend – Daten austauschen darf: z. B. die Arbeitsagentur oder Behörden der Gewerbeanmeldung. Mit Kontrolle gegen Armut – Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (GIBS) weiterlesen