Der Begriff der kommunalen Daseinsvorsorge meint, dass die Gemeinde oder Stadt wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen ursprünglich mittels eigener Einrichtungen für alle Einwohner bereitstellt. Sie ist dazu durch das Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 I des Grundgesetzes verpflichtet. Kommunale Daseinsvorsorge fasst entsprechend alle Aufgaben und Leistungen zusammen, die Stadt oder Gemeinde erbringt, um ihren Einwohnern die Grundversorgung zu gewährleisten.
Die Auswüchse des Neoliberalismus seit rund 50 Jahren mit dem Credo des Sparens und Maßhaltens und dem Einsetzen der Privatisierungswelle haben kaputt gesparte Stadt- und Gemeindeeinrichtungen zur Folge. Ganze Abteilungen und Betriebe sind aufgrund von eingesparten Stellen nicht mehr arbeitsfähig, die Menschen können ihre rechtlich zugesicherten Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen und rutschen zunehmend in Armut und unsichere Lebenssituation ab.
Bis heute hat die zuständige Dienstleistungsgewerkschaft keine wirkliche Gegenwehr organisiert. Spricht man die Personal- und Betriebsräte in den Einrichtungen der Daseinsvorsorge darauf an, wird von ihnen als Mitverantwortliche vor Ort nur auf die drückenden Sachzwänge, wie die klammen öffentlichen Haushalte, die keine kreative Politik erlauben, Vorgaben der EU und neue Steuerungsmodelle in der Verwaltung hingewiesen. Auch seien moderate Lohnabschlüsse erforderlich gewesen, um die in öffentlicher Hand verbliebenen Bereiche abzusichern.
Aufgabe der Gewerkschaften wäre es aber, breite Kampagnen für massive Investitionen in das Gesundheitswesen, die Bildung, Soziales und einen Umstieg auf öffentlichen Verkehr zu führen und der Profitlogik in all diesen Bereichen inklusive der Zusammenarbeit mit Investoren ein Ende zu bereiten. Gewerkschaft und kommunale öffentliche Daseinsvorsorge weiterlesen