Da hatte wohl niemand mehr mit gerechnet. Ein Dreivierteljahr vor dem Ende der ersten Amtszeit Gerhard Schröders als Bundeskanzler wurde zur Überraschung aller in Fraktion und Partei der SPD arbeitsmarktpolitisch noch etwas neu angefasst.
Nachdem die Bertelsmann Stiftung ihren wirtschaftspolitischen Forderungskatalog vorgelegt und der Bundesrechnungshof einige Ungereimtheiten an die Öffentlichkeit gebracht hat, die auf eine gezielte Verzerrung der Statistik in den Arbeitsämtern hindeuteten, wurde Handlungsdruck aufgebaut, sodass die Bundesregierung im Januar 2002 eine Expertenkommission berief, um Vorschläge für „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zu entwickeln. Die Kommission unter dem Vorsitz von Peter Hartz, Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, fand rasch eine breite öffentliche Beachtung. Auf Grundlage seines Berichts wurden mehrere Gesetzespakete verabschiedet, die als „Hartz I“ bis „Hartz IV“ umfangreiche Veränderungen in der deutschen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik einleiteten und das hart erkämpfte Recht auf sozialversicherungspflichtige und gewerkschaftlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse mit Flächentarifverträgen wegsprengte.
Heute weiß kaum noch jemand, dass diese Hartz-Kommission fast komplett mit externen, angeblichen Experten besetzt wurde. „Par ordre du mufti“ benannte der damalige Bundeskanzler Schröder die Kommissionsmitglieder, die nicht gewählt waren und die berüchtigten, weitgehenden Entscheidungen treffen konnten, die von den gewählten Politikern nicht mehr veränderbar waren. Die gewählten Volksvertreter waren bei der ganzen Agenda-Politik schlichtweg außen vor. Die Schröderpolitik war der Beginn einer Welle von selbsternannten Expertengremien als effektives Mittel, das gewählte Parlament zu umgehen. Vor 20 Jahren wurden die Vorschläge der ersten „Externe Expertenkommission“ in die Hartz-Gesetzgebung gegossen – ein solches undemokratisches Gremium gab es bis dahin nicht, später umso öfter weiterlesen