„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte,
solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“
(Albert Einstein)
Am heutigen 20. November wird zum Internationalen Tag der Kinderrechte daran erinnert, dass jedem Kind elementare Rechte zustehen: auf Gesundheit und Bildung, auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt. Zu den Kinderrechten zählen laut Kinderhilfswerk beispielsweise ein Dach über dem Kopf und eine gewaltfreie Erziehung sowie bestmögliche Gesundheitsversorgung. Darauf haben laut Kinderrechtskonvention von 1989 alle Kinder einen Rechtsanspruch. Bei der Verwirklichung dieser Rechte bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Defizite. Insbesondere in Deutschland, wo jedes fünfte Kind in Armut lebt, haben Kinder keine Lobby und kommen auch bei den Wahlkampfthemen so gut wie gar nicht vor, erst recht nicht nach gescheiterter Kindergrundsicherung.
Obwohl 82% der deutschen Bevölkerung laut aktueller Umfrage der Kindernothilfe für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz plädieren, fand sich dafür im Bundestag bisher keine Mehrheit. Der politische Vorstoß in 2021, nach dem 2002 aufgenommenen Tierschutz auch das Kindeswohl und die Kinderrechte als substanzielle Ergänzung des Artikel 6(2) ins Grundgesetz aufzunehmen, scheiterte an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag. Stattdessen erhitzt vorrangig die umstrittene Schuldenbremse im Grundgesetz die politischen Gemüter im beginnenden Wahlkampf, in dem Kinderrechte nicht vorkommen. 20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte – Kein Wahlkampfthema: Kinderrechte weder im Grundgesetz noch im Alltag verwirklicht weiterlesen