Am 26. März 2020 zählte Italien erstmals mehr als 8 000 Todesopfer durch das Coronavirus. Zu diesem Zeitpunkt waren das mehr als doppelt so viele wie irgendwo sonst auf der Welt. Am selben Tag sinnierten Anwälte einer italienischen Kanzlei über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfall-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und seiner verheerenden wirtschaftlichen Folgen. Ihr Fazit: Die „übereilten und schlecht koordinierten“ Maßnahmen der italienischen Regierung könnten in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen – und zu einer Welle teurer Schadenersatzklagen gegen Italien vor privaten Schiedsgerichten führen.
Weltweit ermöglichen über 2 600 Handels- und Investitionsabkommen ausländischen Investoren, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre weitreichenden Rechte in den Verträgen als verletzt ansehen. Dabei können Konzerne schwindelerregende Summen an Schadensersatz für angebliche Investitionseinbußen fordern – und zwar infolge von Enteignungen aber auch indirekter Schäden durch quasi jegliche Art der Regulierung. Die Pandemie-Profiteure: Anwaltskanzleien werben für millionenschwere Investor-Staat-Klagen wegen der Corona-Maßnahmen – schuld sind die Sonderrechte für Konzerne weiterlesen