Im November 2019 stufte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II in Gestalt eines Leistungsentzugs von bis zu 100 Prozent oder auch 60 Prozent und pauschal bis zu 3 Monate lang als verfassungsrechtlich „unverhältnismäßig“ ein. Doch das Urteil des BVerfG hat in der Praxis für die Betroffenen kaum eine Verbesserung gebracht. So erhielten im vergangenen Jahr 7.091.000 Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) darunter 2.329.000 Kinder. Von diesen Kindern lebten 94.991 in Haushalten im Hartz IV-Bezug, in denen mindestens eine Sanktion durch die Jobcenter verhängt wurde.
Indem die Jobcenter mehr als anderthalb Jahre nach dem Sanktionsurteil des Verfassungsgerichts immer noch auch Kinder sanktionieren, bestrafen sie diejenigen, die in Armut aufwachsen müssen und sich am wenigsten wehren können. Trotz Bundesverfassungsgerichtsurteil: Rund 95.000 Kinder im Hartz IV-Bezug sind wegen Sanktionen von Leistungsminderungen betroffen weiterlesen