Der Staat zahlt den Wohlfahrtsunternehmen jährlich zig-Milliarden Euro für die Beratung, Betreuung und Beschäftigung von Menschen. Er prüft allerdings nicht, ob die Gelder auch dem Bedarf und den Richtlinien entsprechend, bestmöglich eingesetzt werden. Missbrauch und Betrug sind so Tür und Tor geöffnet.
Für systematische Prüfungen der Mittelverwendung fehlt den Kreisen und Kommunen Geld und das entsprechende Personal. Den eigentlich zuständigen Landesrechnungshöfen, die im Auftrag der Kommunen solche Prüfungen bei sozialen Trägern durchführen könnten, fehlt die Legitimation dazu. Die Akteure in den „gemeinnützigen“ Unternehmen sind außerdem recht gut in der kommunalen Politik vernetzt und genießen ihren sozialen sauberen Habitus.
Es kommt immer wieder zu Skandalen, die nicht durch die Aufsichtsinstitutionen und Kontrollgremien aufgedeckt werden, sondern die Sozialbehörden werden zum Teil nur „per Zufall“ auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam oder durch Whistleblower unter großer Gefahr für die Beschäftigten in diesen Konzernen, Verbänden und Vereinen.
So war und ist es möglich, dass unter der harmlos klingenden Wortschöpfung „Klientenmitfinanzierung“ ein knallhartes Konzept entwickelt wurde, mit dem eine Doppel- und auch Dreifachfinanzierung für soziale Dienstleistungen aus dem Hut gezaubert werden kann. Klientenmitfinanzierung heißt konkret, dass auch Menschen, die bereits unter dem Existenzminimum leben müssen, z.B. für die Regulierung ihrer Schulden noch einen vierstelligen Betrag an die Wohlfahrtsunternehmen leisten müssen oder sie erhalten keine Beratung und bleiben außen vor. Zur konkreten Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – in der Klientenmitfinanzierung gefangen weiterlesen