Im Prozess um den Tod von Mouhamed Dramé hat die Staatsanwaltschaft beim 27. Prozesstermin am Montag vor dem Dortmunder Landgericht eine überraschende Neubewertung des Falls vorgenommen.
Bei dem tödlichen Polizeieinsatz vom 8. August 2022 in Dortmund könnte demnach – statt wie bisher vorsätzliches Handeln der angeklagten Polizisten anzunehmen – für die Vorwürfe Totschlag und Körperverletzung auch Fahrlässigkeit in Betracht gezogen werden. Dies hätte ein deutlich geringeres Strafmaß zur Folge.
Die Staatsanwältin Gülkiz Yazir gründet diese Neubewertung auf die Annahme eines sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtums. Dies würde bedeuten, dass die Polizist*innen möglicherweise fälschlicherweise von einer Notwehrsituation ausgingen und entsprechend handelten. Yazir regte vor dem Dortmunder Schwurgericht an, den Angeklagten diesbezügliche rechtliche Hinweise zu erteilen. Polizeiprozess in Dortmund: Neue Idee zu Tod von Dramé – Staatsanwältin spricht von Fahrlässigkeit statt Vorsatz weiterlesen