Immer dann, wenn in der Rentenpolitik von Reformen die Rede ist, bedeutet es, dass die Leistungen der Rentenversicherung in irgendeiner Art und Weise gekürzt werden. Zu Beginn der 2000er Jahre wurde das alte Ziel der Rentenversicherung, der Sicherung des Lebensstandards nach einem langen Erwerbsleben, verlassen und die Beitragsstabilität, sprich Senkung der „Lohnnebenkosten“ in den Vordergrund gestellt. So dürfen die Beiträge bis zum Jahr 2030 nicht mehr über 22 Prozent steigen und bis zu diesen Zeitpunkt soll das Rentenniveau um 20 Prozent sinken. Für uns Beschäftigte heißt das, dass unsere gesetzlichen Renten an Wert verlieren werden und wir mehr privat und betrieblich vorsorgen sollen. Dadurch werden sich die individuellen Beiträge erheblich erhöhen.
Am 01.07.2014 trat das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Kraft. Es soll die Probleme der sinkenden Erwerbsminderungsrenten angehen, die „Gerechtigkeitslücke“ für Mütter von vor und ab 1992 geborenen Kindern auflösen und als eine Anerkennung für langjährige Beitragszahlung nach 45 Jahren, einen abschlagsfreien Rentenzugang ab dem 63. Lebensjahr ermöglichen. Die grundsätzlichen Probleme werden aber nicht angegangen.
Die einzelnen Änderungen werden hier vorgestellt. Hinzugefügt ist eine Alterstabelle in der jeder anhand seines Geburtsjahres seine Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren ablesen kann. Das neue Rentenpaket: Beitragssatzstabilität hat weiterhin Vorrang – das Rentenniveau wird weiter absinken weiterlesen