Konzipiert hatte man Anfang dieses Jahrhunderts die Offene Ganztagsschule (OGS) als Übergangslösung zum gebundenen Ganztag (Schulpflicht am Nachmittag), aber fast 20 Jahre danach gilt die Übergangslösung immer noch. Es gibt immer noch keine landesweiten Regeln oder Standards zu Kosten, Betreuungsstandards, Qualifikation des Betreuungspersonals. Alles ist von der Kommune und deren finanziellem Zuschuss oder dem jeweiligen Träger der OGS abhängig. Die Stadt schließt mit den freien Trägern Leistungsvereinbarungen, die in der Regel nur den Umfang der Betreuung festschreiben, den Trägern aber das programmatische und personale Planen komplett überlässt.
Einen Rechtsanspruch auf einen Platz ihrer Kinder in der Tagesbetreuung, wie in den Vorschuleinrichtungen, haben die Eltern in der Grundschule erst im Jahr 2025.
Bis dahin wird man auch in Dortmund weiter mit diesem pädagogischen Modell vor sich hin eiern, auf Kosten der Kinder, Eltern und den Beschäftigten im Erziehungsdienst. OGS – Dortmund: Bei der bildungspolitischen Fehlkonstruktion wird bald 20 Jahre lang der Mangel verwaltet – und es wird immer schlimmer weiterlesen