Anfang dieses Jahrhunderts hatte man die Offene Ganztagsschule (OGS) als Übergangslösung zum gebundenen Ganztag (Schulpflicht am Nachmittag) eingerichtet. 20 Jahre danach gilt die Übergangslösung immer noch. Böse Zungen behaupten, dass dies auch so gewollt sei, um das dreigliedrige Schulsystem mit seinen perfekten Selektionsmechanismen aufrecht zu halten und den Kindern der Unterschicht eine chancengleiche Bildung zu verwehren.
Es gibt immer noch keine landesweiten Regeln oder Standards z.B. zu Kosten, Betreuungsschlüssel, Qualifikation des Betreuungspersonals, Konzept, Räume und Verpflegung. Alles ist von der Kommune oder dem jeweiligen Träger der OGS und deren finanziellem Zuschuss abhängig. Die Kommunen schließen mit den freien Trägern Leistungsvereinbarungen, die in der Regel nur den Umfang der Betreuung festschreiben, den Trägern aber das programmatische und personelle Planen komplett überlässt.
Einen Rechtsanspruch auf einen Platz ihrer Kinder in der Tagesbetreuung, wie in den Vorschuleinrichtungen, haben die Eltern in der Grundschule erst im Jahr 2025. Der geplante Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz soll dann stufenweise eingeführt werden und man hofft, bis zum Jahr 2029, so das Ziel, ist der Anspruch dann jahrgangsweise „aufwachsend“ in ganz Deutschland umgesetzt.
Bis dahin wird man weiter mit diesem pädagogischen Modell vor sich hin eiern, auf Kosten der Kinder, Eltern und der Beschäftigten im Erziehungsdienst. Offene Ganztagsschule (OGS): Bei der bildungspolitischen Fehlkonstruktion wird über 20 Jahre lang der Mangel verwaltet und armen Kindern der Bildungszugang bewusst versperrt weiterlesen