Freunde treffen, Sport, leichte Arbeiten – arbeitsunfähig geschrieben bedeutet nicht zwangsläufig, Haus und Bett zu hüten. Oft ist es aber nicht eindeutig, was bei Arbeitsunfähigkeit erlaubt ist. Es kommt auf den Einzelfall an.
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass ein kranker Arbeitnehmer nichts tun sollte, was dem Heilungsprozess schadet. Deutlicher wird dies, wenn man sich nicht an dem umgangssprachlichen Wort „krankgeschrieben“ orientiert, sondern an der offiziellen Bezeichnung „arbeitsunfähig“. Nur weil es aus gesundheitlichen Gründen einem Beschäftigten nicht möglich ist, seine hauptberufliche Arbeit zu erledigen, bedeutet das nicht, dass er sich privat oder nebenberuflich komplett einschränken muss. Ratgeber: Krankgeschrieben – was darf ich? weiterlesen