Zu Beginn des neuen Jahres hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) das neue Barzahlungsverfahren „Barcode“ nach einer Testphase flächendeckend eingeführt. An die Menschen, die von der BA im Rahmen von SGB II und SGB III Leistung z.B. in Härte- oder Notfällen erhalten, können Geldleistungen bundesweit an ca. 8.500 Akzeptanzstellen bei den nachfolgenden Einzelhändlern ausgezahlt werden: Rewe Gruppe, real- SB – Warenhaus, dm-drogerie markt, Dirk Rossmann, Penny Markt und die Unternehmensgruppe Dr. Eckert.
Mittlerweile hat die BA rund 20 Millionen Euro in etwa 78.000 Barauszahlungen an die Empfänger von Arbeitslosengeld in den Supermärkten getätigt.
Über die Schwierigkeiten, die sich für die Leistungsbezieher ergeben können, soll an dieser Stelle noch einmal berichtet werden. Vorschuss aus dem Supermarkt – Bundesagentur für Arbeit stellt Barauszahlung für Notsituationen um weiterlesen