Tarifverträge bieten Arbeitnehmern wie Arbeitgebern einen institutionellen Rahmen für die Verhandlung von Löhnen und Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung der Betriebe und damit ihre Bedeutung für die Beschäftigten ging im Jahr 2019 in Westdeutschland weiter zurück. In Ostdeutschland hat sich die Tarifbindung in den letzten Jahren kaum verändert, sie liegt hier aber auf einem deutlich niedrigeren Niveau.
Das deutsche System der Arbeitsbeziehungen wird durch die gesetzlichen Bestimmungen zur Tarifautonomie und zur betrieblichen Interessenvertretung durch Betriebsräte getragen (zu deren Verbreitung finden Sie im IAB-Forum den Beitrag „Ost- und Westdeutschland nähern sich bei der Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung an“ von Peter Ellguth). Überbetriebliche Branchen- oder Flächentarifverträge spielen eine wesentliche Rolle bei der Regelung von Arbeitsbedingungen und bei der Lohnfindung. Sie werden meist für Regionen und Branchen ausgehandelt und sorgen dort für einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten.
Für den einzelnen Betrieb ergibt sich daraus eine gesicherte Planungsgrundlage. Zudem herrscht während der Laufzeit der Verträge Betriebsfrieden, also ein Verbot von Streiks und Aussperrungen. Der mit Tarifverhandlungen verbundene Aufwand fällt bei den Verbänden an, was die Betriebe entlastet. Tarifbindung geht in Westdeutschland weiter zurück weiterlesen