Das Arbeitsgericht Frankfurt und das LAG Hessen haben die Rechtmäßigkeit des GDL-Streiks bei der Deutschen Bahn bestätigt. Der Antrag der DB auf Erlaß einer „einstweiligen Verfügung“, mit der der Streik verboten worden wäre, wurde vom Arbeitsgericht Frankfurt am 2.9.21 zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung wurde vom LAG Hessen durch Entscheidung vom 3.9.2021 zurückgewiesen. Die von der DB vorgetragenen Argumente wurden sämtlich von beiden Gerichten zurückgewiesen. Der GDL wurde bestätigt, daß sie Tarifforderungen für ihre Mitglieder auch dann erheben und für sie streiken könne, wenn diese nicht zur Beschäftigtengruppe der Lokführer gehöre. Insbesondere das LAG Hessen lehnte auch die Auffassung ab, die GDL führe einen „illegalen Unterstützungsstreik“ für andere Bahn-Beschäftigte durch.
Die beiden Gerichte haben damit im Grunde genommen nicht nur zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Bahnstreiks Stellung genommen, sie haben auch zahlreiche der in den Medien gegenüber der GDL erhobenen Vorwürfe ad absurdum geführt. Die Frankfurter Urteile zum GDL-Streik weiterlesen