Im Frühsommer 2016 wurde im EU-Parlament über die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen abgestimmt und sie dann in Kraft gesetzt. Die Richtlinie, in der gemeinsame Maßnahmen gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen festgelegt sind, soll sicherstellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. Aus Sicht der US-Regierung ist sie sogar eine wichtige Voraussetzung für das Handelsabkommen TTIP.
Der DGB hatte schon im Vorfeld davor gewarnt, dass so Unternehmen auch Informationen über Missstände in ihren Betrieben zu Geschäftsgeheimnissen erklären können, da sie nun selbst bestimmen dürfen, was ein Geschäftsgeheimnis ist und was nicht.
Whistleblower, die auf die Missstände in den Betrieben berechtigterweise aufmerksam machen, haben nun auch noch den letzten Schutz verloren. In der Regel sind die Hinweisgeber ja Beschäftigte derjenigen Betriebe, in denen die Missstände angeprangert werden. Hinzu kommt noch, dass die Arbeitnehmer nun im vollen Umfang für den durch die Offenlegung von angeblichen Geschäftsgeheimnissen entstandenen wirtschaftlichen Schaden beim Arbeitgeber haftbar gemacht werden können.
Die Richtlinie bedroht nicht nur die Whistleblower, sondern auch die Pressefreiheit in erheblichen Maßen. Whistleblower im Betrieb – der DGB muss die Gewerkschaftsflüsterer besser schützen und unterstützen weiterlesen